Verkäufer liefert vergammelte Ware

Ausgangssituation:

privater Verkäufer bietet Fahrradanhänger bei Ebay sehr günstig an. Auf dem Foto sieht er recht gut aus, in der Beschreibung schreibt der Verkäufer, dass das Gerät in Ordung ist und etwa 10 Mal benutzt wurde. Von Schäden, Rost usw. keine Rede, auch keine Detailfotos.

Käufer überweist per Vorkasse 10 Euro zzgl. 18 Euro Versandkosten für DHL.

Als das Ding ankommt, ist es vollkommen unzureichend verpackt, die Verpackung ist feucht und schimmelig, der Inhalt grauenvoll. Der Anhänger ist im Innenraum voll mit Schimmel, die Räder haben Rostflecken, der Rahmen hat Schrammen und ist an Stelen rostig. Der Stoff hat überall Stockflecken.
Geliefert wurde das Ding per Hermes, hat den Verkäufer nur 9,30 gekostet.

Käufer ist natürlich entsetzt, schreibt den Verkäufer per Email an und tritt vom Kaufvertrag zurück. Er fordert den Verkäufer auf, das Geld einschließlich Porto (28,00) und dem Porto für den Rückversand (9,30 Euro) auf sein Konto zu überweisen. Weiter schreibt er, dass er den Anhänger zurückschickt, wenn das Geld auf seinem Konto ist.

Verkäufer schreibt zurück, dass er den Schimmel nicht gesehen hat, und er das Geld überweist.

Danach lässt er nichts mehr von sich hören, reagieert auch nicht auf weitere Mails. Letztendlich setzt der Käufer noch einmal eine Frist per Mail, die auch ohne Reaktion verstreicht.

Was kann der Käufer nun am Besten tun?

Ist er verpflichtet, den Anhänger zurückzuschicken oder soll er ihn evtl. besser als Beweissicherung zurückhalten?

Wenn er die Sache nun zum Anwalt gibt, kann er die Kosten für den Anwalt dem Verkäufer in Rechnung stellen?

Soll er evtl. noch einmal schriftlich per Einschreiben mahnen?

Wie seht ihr den Fall?

Soweit ich mich auskenne, sollte der Käufer den Anhänger zu lasten des Verkäufers zurückschicken.(z.B. per Nachnahme) Und dann nochmals auf der Rückzahlung des Geldes bestehen.

Den Anhänger zur Beweissicherung zu behalten ist quatsch, denn dann müsste der Käufer ihn auch bezahlen. Fotos als Bweis für die Beschaffenheit des Anhängers sollte man auf jeden Fall machen.

Da es sich ja anscheinend um einen kleineren Betrag handelt denke ich macht ein Anwalt wenig Sinn, denn wenn beim Verkäufer nix zu holen ist, dann bleibt man, glaube ich, auf den Anwaltskosten sitzen.

Hoffe das Dir das etwas weiterhilft.

Gruß Pirkko

Hehe,

Käufer hat Glück gehabt. Nachdem auf sehr böse Mails mit Anwaltsdrohung nicht geantwortet wurde, hat ein ein Einschreiben verfasst und noch einmal klargestellt, dass es ihm hier ums Prinzip geht und er auf jeden Fall das Geld eintreibt.

Verkäufer hat daraufhin prompt alle Kosten einschließlich derer des Einschreibens überwiesen.

So, jetzt kann das Schimmelding endlich den Weg zu seinem Absender antreten :wink:

Viele Grüße

Holger