Verkäufer liefert Ware nicht

Hallo Experten!

Gehen wir mal davon aus, dass jemand Ware bei einer Firma bestellt.
Die Ware wird per Voorkasse bezahlt, eine Lieferzeit von 7 Tagen wurde angegeben.
Nach 14 Tagen fragt der Käufer den Verkäufer per Mail, wo die Ware bleibt, erhält
aber keine Antwort. Telefonisch ist der Verkäufer erst mal nicht zu erreichen.
Nach einer weiteren Woche erreicht der Käufer den Verkäufer telefonisch.
Der Verkäufer sagt dem Käufer, dass die Ware wohl durch den Umzugsstreß leider
nicht rausging. Dies sollte aber umgehend geschehen. Da dies nicht erfolgt ist,
hat der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von 10 Tagen eingeräumt.

Gehen wir mal davon aus, dass der Verkäufer diese Frist verstreichen läßt.

Was wäre dann zu tun?

  1. Schriftlich vom Vertrag zurück treten und die Rücküberweisung des Geldes
    fordern.

Und wenn das nicht passieren würde…

  1. zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betruges stellen!?!?!

Und was dann??

DANKE
und liebe Grüße
Angelina

Hallo Experten!

Was wäre dann zu tun?

  1. Schriftlich vom Vertrag zurück treten und die
    Rücküberweisung des Geldes fordern.

ja. genaus so. da nachfrist ja schon verstrichen ist.

Und wenn das nicht passieren würde…

  1. zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betruges
    stellen!?!?!

nein, witzlos, strafverfahren wird eingestellt, rein zivilrechtliche streitigkeit, nicht nachweisbar, dass V schon bei vertragsschluß nicht liefern wollte.

mahnbescheid beantragen (formulare gibt es im schreibwarenhandel)oder leistungsklage (ohne anwalt für die meisten leute zu schwierig.)erheben.

DANKE
und liebe Grüße
Angelina

Hallo Experten!

Was wäre dann zu tun?

  1. Schriftlich vom Vertrag zurück treten und die
    Rücküberweisung des Geldes fordern.

ja. genaus so. da nachfrist ja schon verstrichen ist.

Und wenn das nicht passieren würde…

  1. zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betruges
    stellen!?!?!

nein, witzlos, strafverfahren wird eingestellt, rein
zivilrechtliche streitigkeit, nicht nachweisbar, dass V schon
bei vertragsschluß nicht liefern wollte.

Das ist Quatsch. Die Polizei schickt dem Verkäufer eine Einladung zu einer Vernehmung. Da schicken viele die Ware los oder schicken das Geld zurück. Das Beste daran ist: es kostet Dich nichts. Du meldest den Verdacht einer Straftat. Den Rest erledigt die Staatsanwaltschaft. Was könnte besser sein.

mahnbescheid beantragen (formulare gibt es im
schreibwarenhandel)oder leistungsklage (ohne anwalt für die
meisten leute zu schwierig.)erheben.

Das geht ins Geld. Und da man einem nackten Mann auch nicht in die Taschen greifen kann, darfst Du Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen und bekommst dafür ein weiches, griffiges Papier, das den Namen Urteil nicht wert ist.

Gruß

Peter

DANKE
und liebe Grüße
Angelina

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mahnbescheid beantragen (formulare gibt es im
schreibwarenhandel)oder leistungsklage (ohne anwalt für die
meisten leute zu schwierig.)erheben.

ja, sehr sinnvoll, wenn der verkäufer sich tot stellt. da schmeißt man dann die wurst nach dem schinken.

es gibt auch die möglichkeit, die überweisung einfach zurückzuziehen.

gruß
ann

es gibt auch die möglichkeit, die überweisung einfach
zurückzuziehen.

Ach ja???
Da bin ich aber gespannt, wie das funktionieren soll!
Bitte um Anweisung!!!

Info meine Bank: Eine Überweisungsrückzahlung kann man nur mit dem Einverständnis
des Menschen erhalten, wo man das Geld hinüberwiesen hat…

Gruß ANGI

Hallo!

Das ist Quatsch. Die Polizei schickt dem Verkäufer eine
Einladung zu einer Vernehmung. Da schicken viele die Ware los
oder schicken das Geld zurück. Das Beste daran ist: es kostet
Dich nichts. Du meldest den Verdacht einer Straftat. Den Rest
erledigt die Staatsanwaltschaft. Was könnte besser sein.

Ohhh, das klingt ja schon viel besser!!!
Und ich habe schon wieder auf die Polizei und den Staat geschimpft. :smile:
Dann werde ich wohl doch zuerst mal zur Polizei gehen!!

mahnbescheid beantragen (formulare gibt es im
schreibwarenhandel)oder leistungsklage (ohne anwalt für die
meisten leute zu schwierig.)erheben.

Das geht ins Geld. Und da man einem nackten Mann auch nicht in
die Taschen greifen kann, darfst Du Anwalts- und
Gerichtskosten bezahlen und bekommst dafür ein weiches,
griffiges Papier, das den Namen Urteil nicht wert ist.

Genau das mit Kosten will ich ja auch umgehen…
kann ja nicht sein, dass ICH, als geprellte, auch noch zahlen soll!

DANKE DANKE DANKE
für die Info!
ANGI

Falsch.

es gibt auch die möglichkeit, die überweisung einfach
zurückzuziehen.

Sobald der Betrag dem ‚gegnerischen‘ Konto gutgeschrieben wurde, ist die Überweisung unwiderruflich durchgeführt. Nix mit „zurückziehen“.

Du verwechselst es anscheinend mit einer Abbuchung per Lastschrift. Die kann widerrufen werden (Rücklastschrift).

Gruß
Christian

sorry, ich habe mich geirrt.

es gibt auch die möglichkeit, die überweisung einfach
zurückzuziehen.

das geht nur, wie christian ja schrieb, bei einer lastschrift.

gruß
ann

es gibt auch die möglichkeit, die überweisung einfach
zurückzuziehen.

das geht nur, wie christian ja schrieb, bei einer lastschrift.

Ja, so kenne ich das auch!
Und ich dachte schon, Du hättest eine Bank gefunden,
wo man überwiesenes Geld wiederbekommt… :smile:

Gruß zurück!
ANGI