hallo
kleine vorgeschichte.
käufer kauft bei ebay eine ware. der verkäufer schickt die ware trotz kaufabwicklung mit korrekter lieferanschrift an falsche adresse.
der 1 ärger. verkäufer verlangt neue portokosten da es schuld von käufer sei. nach langen hin und her und androhen von rechtstreit schickt der verkäufer das paket auf eigene kosten an richtige adresse.
nach öffnen der ware ist diese total billig und anders als angeprissen „hochwertig“. der käufer ist fair und bewertet nun „neutral“, nicht negativ und schreibt als kommentar das die ware billig sei und der verkäufer probleme mit dem liefern hat.
nun der 2. streit. der verkäufer droht rechtliche schritte gegen diese bewertung an da man ja mindestens nun positiv hätte bewerten sollen.
immerhin ist das nicht die einzigste neutrale, bzw negative bewertung des verkäufers
wer ist nun im recht ? und hat der käufer hier konsequenzen zu erwarten ?
gruss
