Verkäufer meldet sich nicht: was tun?

Hallo,

bin seit den Anfängen von online-Auktionen sporadischer Käufer/Verkäufer und hatte im Großen und Ganzen noch nie Probleme. Nun gut, ich glaube jetzt ist es soweit: am Freitag habe ich bei ebay ein erfolgreiches Gebot für einen Laptop abgegeben. Der Verkäufer hatte erst eine (positive) Bewertung (als Käufer), die Artikelbeschreibung war ziemlich lieblos und mit Rechtschreibfehlern zusammengeschustert - kurzum: der Endpreis war letztlich sensationell.

Neben „Zahlung per Überweisung“ wurde auch „Barzahlung bei Abholung“ angeboten, und davon würde ich unter den gegebenen Umständen natürlich auch gern Gebrauch machen. Ich habe also umgehend in der Kaufabwicklung beim Verkäufer angefragt, wann ich denn vorbeikommen könne, um das Gerät abzuholen. Keine Antwort. Nun, drei Tage später, habe ich ihm eine E-Mail geschickt, um meine Anfrage zu wiederholen. Ergebnis: „Undelivered Mail Returned to Sender - User is unknown“

Was ratet ihr mir, wie ich mich nun verhalten soll bzw. welche Schritte ich einleiten sollte? Ich meine, gut, mir ist bis jetzt kein wirklicher Schaden entstanden, aber es wurmt mich dann schon ein wenig, wenn ich mir vorstelle, was ich da für ein Schnäppchen machen hätte können. Auf ebay bezogen: wie ist die korrekte Vorgehensweise?

Gruß,

Christian

Hai

Der Verkäufer hatte erst eine (positive) Bewertung
(als Käufer), die Artikelbeschreibung war ziemlich lieblos und
mit Rechtschreibfehlern zusammengeschustert - kurzum: der
Endpreis war letztlich sensationell.

Ein Grund nicht zu bieten…

Neben „Zahlung per Überweisung“ wurde auch „Barzahlung bei
Abholung“ angeboten, und davon würde ich unter den gegebenen
Umständen natürlich auch gern Gebrauch machen. Ich habe also
umgehend in der Kaufabwicklung beim Verkäufer angefragt, wann
ich denn vorbeikommen könne, um das Gerät abzuholen. Keine
Antwort. Nun, drei Tage später, habe ich ihm eine E-Mail
geschickt, um meine Anfrage zu wiederholen. Ergebnis:
„Undelivered Mail Returned to Sender - User is unknown“

dann wird er womöglich Probleme mit der bei ebay angegebenen Adresse haben. Ich hatte mal VK die überhaupt nicht wussten welche adresse bei ebay angegeben war und sich schon wunderten warum kein Käufer sich meldete. Es gibt echt Leute die es sein lassen sollten.

Was ratet ihr mir, wie ich mich nun verhalten soll bzw. welche
Schritte ich einleiten sollte? Ich meine, gut, mir ist bis
jetzt kein wirklicher Schaden entstanden, aber es wurmt mich
dann schon ein wenig, wenn ich mir vorstelle, was ich da für
ein Schnäppchen machen hätte können. Auf ebay bezogen: wie ist
die korrekte Vorgehensweise?

Anhand der Adresse der Ebay-Kaufmitteilung versuchen die Tel. Nummer des VK herauszubekommen, falls nicht möglich ihn per Post Anschreiben. Wenn die e-Mailadresse nicht funzt, bekommt er auch keine von ebay, falls du dort eine ZUnstimmigkeit anleierst.

JS

Gruß,

Christian

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Der Verkäufer hatte erst eine (positive) Bewertung
(als Käufer), die Artikelbeschreibung war ziemlich lieblos und
mit Rechtschreibfehlern zusammengeschustert - kurzum: der
Endpreis war letztlich sensationell.

Ein Grund nicht zu bieten…

Wenn ich den Kauf per „Barzahlung bei Abholung“ abwickeln kann, sind mir die Bewertungen des Verkäufers bzw. die stilistische Qualität der Artikelbeschreibung schnuppe. Beim Abholen kann ich den Artikel ja überprüfen…

Anhand der Adresse der Ebay-Kaufmitteilung versuchen die Tel.
Nummer des VK herauszubekommen, falls nicht möglich ihn per
Post Anschreiben. Wenn die e-Mailadresse nicht funzt, bekommt
er auch keine von ebay, falls du dort eine ZUnstimmigkeit
anleierst.

Telefonnummer lässt sich leider nicht finden. Ich werde heute noch ein Schreiben aufsetzen und morgen abschicken (um ihn über meine Kontaktdaten zu informieren). Was haltet ihr davon, wenn ich kommendes Wochenende einfach persönlich beim Verkäufer vorbeischaue, um zu fragen, was los ist? Es könnte schließlich auch sein, dass ein Betrüger sich einer fremden Anschrift bedient…

Gruß,

Christian

Hallo!

Wenn ich den Kauf per „Barzahlung bei Abholung“ abwickeln
kann, sind mir die Bewertungen des Verkäufers bzw. die
stilistische Qualität der Artikelbeschreibung schnuppe. Beim
Abholen kann ich den Artikel ja überprüfen…

Das sehe ich ganz ähnlich. Soche Angebote sind eine gute Möglichkeit, ein Schnäppchen zu machen.

Telefonnummer lässt sich leider nicht finden. Ich werde heute
noch ein Schreiben aufsetzen und morgen abschicken (um ihn
über meine Kontaktdaten zu informieren). Was haltet ihr davon,
wenn ich kommendes Wochenende einfach persönlich beim
Verkäufer vorbeischaue, um zu fragen, was los ist? Es könnte
schließlich auch sein, dass ein Betrüger sich einer fremden
Anschrift bedient…

Ich glaube nicht, dass es ein Betrüger ist. Vermutlich jemand, der über den „sensationellen Preis“ einfach entsetzt ist und hofft, irgendwie aus der Sache herauszukommen. Du kannst versuchen, dort mal vorbeizuschauen, wundere Dich aber nicht, wenn Du nicht besonders freundlich empfangen wirst.

Ansonsten kannst Du eine Unstimmigkeit bei Ebay eröffnen und versuchen, dadurch den Kontakt zu „erzwingen“. Mich persönlich würde es aber nicht wundern, wenn Du damit wenig Erfolg hast. So ein bisschen Druck von Ebay reicht sicher nicht, einen unwilligen Verkäufer ohne wertvollen Ebay-Account dazu zu bewegen, die Ware herauszurücken. Ihn wird es wenig stören, wenn er von Ebay gesperrt würde.

Ob es sich lohnt für solch einen Fall einen Anwalt einzuschalten, kann ich nicht beurteilen. Das hängt natürlich auch davon ab, wie wichtig Dir der Kauf ist und wieviel billiger das Gerät verglichen mit anderen Angeboten ist. Vermutlich wirst Du aber nur auf diesem Weg die Herausgabe wirklich erzwingen können. Wenn überhaupt!

Ich selbst habe auf diese Möglichkeit bisher immer verzichtet, da der Preisunterschied einen solchen Aufwand in meinen Augen nicht rechtfertigte. Aber so richtig wertvolle Dinge - die dann nicht geliefert wurden - hatte ich auch noch nicht und wegen 20 Euro suche ich mir keinen Anwalt.

Viele Grüße

Anne

Hi

Wenn ich den Kauf per „Barzahlung bei Abholung“ abwickeln
kann, sind mir die Bewertungen des Verkäufers bzw. die
stilistische Qualität der Artikelbeschreibung schnuppe. Beim
Abholen kann ich den Artikel ja überprüfen…

nun, wie du siehst haste ja nu ein Problem. Wenn du die Adresse hast, dann fahr halt hin… wo ist denn dann das Problem?

Telefonnummer lässt sich leider nicht finden. Ich werde heute
noch ein Schreiben aufsetzen und morgen abschicken (um ihn
über meine Kontaktdaten zu informieren). Was haltet ihr davon,
wenn ich kommendes Wochenende einfach persönlich beim
Verkäufer vorbeischaue, um zu fragen, was los ist? Es könnte
schließlich auch sein, dass ein Betrüger sich einer fremden
Anschrift bedient…

das hatt ich überlesen dass du abholen wolltest, klar, nix wie hin…
bei Leuten mit einer Bewertung und vermutlichem Analphabeten kann alles sein…
JS

Hi

Ansonsten kannst Du eine Unstimmigkeit bei Ebay eröffnen und
versuchen, dadurch den Kontakt zu „erzwingen“. Mich persönlich
würde es aber nicht wundern, wenn Du damit wenig Erfolg hast.
So ein bisschen Druck von Ebay reicht sicher nicht, einen
unwilligen Verkäufer ohne wertvollen Ebay-Account dazu zu
bewegen, die Ware herauszurücken. Ihn wird es wenig stören,
wenn er von Ebay gesperrt würde.

Da ebay den VK per mail kontaktiert und deie mailaddi korrupt ist wird das nicht viel bringen

Ob es sich lohnt für solch einen Fall einen Anwalt
einzuschalten, kann ich nicht beurteilen. Das hängt natürlich
auch davon ab, wie wichtig Dir der Kauf ist und wieviel
billiger das Gerät verglichen mit anderen Angeboten ist.
Vermutlich wirst Du aber nur auf diesem Weg die Herausgabe
wirklich erzwingen können. Wenn überhaupt!

sicher nicht

Ich selbst habe auf diese Möglichkeit bisher immer verzichtet,
da der Preisunterschied einen solchen Aufwand in meinen Augen
nicht rechtfertigte. Aber so richtig wertvolle Dinge - die
dann nicht geliefert wurden - hatte ich auch noch nicht und
wegen 20 Euro suche ich mir keinen Anwalt.

sehe ich genauso…
JS