Hallo,
bin seit den Anfängen von online-Auktionen sporadischer Käufer/Verkäufer und hatte im Großen und Ganzen noch nie Probleme. Nun gut, ich glaube jetzt ist es soweit: am Freitag habe ich bei ebay ein erfolgreiches Gebot für einen Laptop abgegeben. Der Verkäufer hatte erst eine (positive) Bewertung (als Käufer), die Artikelbeschreibung war ziemlich lieblos und mit Rechtschreibfehlern zusammengeschustert - kurzum: der Endpreis war letztlich sensationell.
Neben „Zahlung per Überweisung“ wurde auch „Barzahlung bei Abholung“ angeboten, und davon würde ich unter den gegebenen Umständen natürlich auch gern Gebrauch machen. Ich habe also umgehend in der Kaufabwicklung beim Verkäufer angefragt, wann ich denn vorbeikommen könne, um das Gerät abzuholen. Keine Antwort. Nun, drei Tage später, habe ich ihm eine E-Mail geschickt, um meine Anfrage zu wiederholen. Ergebnis: „Undelivered Mail Returned to Sender - User is unknown“
Was ratet ihr mir, wie ich mich nun verhalten soll bzw. welche Schritte ich einleiten sollte? Ich meine, gut, mir ist bis jetzt kein wirklicher Schaden entstanden, aber es wurmt mich dann schon ein wenig, wenn ich mir vorstelle, was ich da für ein Schnäppchen machen hätte können. Auf ebay bezogen: wie ist die korrekte Vorgehensweise?
Gruß,
Christian