Verkäufer möchte vom Kaufvertrag zurücktreten!

Hallo zusammen,

Verkäufer hat über ebay 10 identische Auktionen eingestellt, jedoch 6 für 7 Tage und 4 Auktionen aus Versehen nur für einen Tag!

Nun gab es Gebote für die 4 Auktionen die nur einen Tag liefen! Dieser Fehler, dass die Auktionen nur 1 tag liefen, statt 7 Tage, hat der Verkäufer erst zu spät bemerkt und konnte diese Angebote nicht vorzeitig beenden, hat jedoch den Höchstbietenden jeweils informiert, dass dies ein Fehler ist und bitte nicht auf diese Auktionen geboten werden sollen! Nun sind diese Auktionen beendet und 2 Käufer aus 3 Auktionen bestehen darauf die Ware nun zu erhalten!

Dazu muss gesagt werden, dass auch potentziellen Käufern mitgeteilt wurde, nicht darauf zu bieten, diese es auch nicht mehr getan haben!

Kann der Verkäufer nun vom Vertrag zurücktreten? Oder muss der Verkäufer dem Käufer, welche vorher informiert war, nicht auf diese Auktion zu bieten, den Artikel für Geld zuschicken, was weit unter dem normalen Verkaufswert liegt?

Danke für die Antworten!

LG

Hallo,

einer der Gründe diese Auktion so kurzfristig und mit Geboten nicht mehr löschen zu können liegt darin, dass ebay seine Käufer schützen möchte. Sonst könnte ja jeder Verkäufer mal so kurz vor Ende die Auktion stoppen, sofern sie nicht sein gewünschtes Gebot enthält.

Gleichzeitig gehe ich davon aus, dass bei 10 gleichen Auktionen dann auch 10 gleiche Artikel vorhanden sind, egal ob die Auktion nun 1 Tag ode 7 Tage dauert.

Dann muss der Verkäufer auch noch davon ausgehen, dass jemand das letzendliche Endgebot eine Minute nach Einstellen der Auktion abgibt und danach nicht mehr jede Stunde danach schaut ob der Verkäufer denn einen zusätzlichen Text angegeben hat.

Und: Zumindest kenne ich das so, dass ebay 7 Tage bei der Auktionsdauer als Grundlage angibt, alles andere muss abgeändert werden, also wenn der Verkäufer lesen kann, muss ihm das aufgefallen sein, dass er die Auktionsdauer beim einstellen selber ändert.

Für mich hört sich die ganze Sache so an, dass bei den 1 Tages-Auktionen eben nicht die gewünschte Summe rausgekommen ist und der Verkäufer sich nun ein Hintertürchen öffenen möchte.

Wenn ich nun so einen günstigen Artikel ersteigert hätte würde ich mir ein Loch in den Bauch freuen und auf den bestehenden Kaufvertrag pochen, notfalls mit Hilfe meines Anwaltes.

Grüße Ute

Sie sind aber wohl nicht der Bieter oder?

Es ist doch klar, dass der Verkäufer den gewünschten Preis bei einer 1-Tages-Auktion nicht erhalten würde, deshalb wollte der Verkäufer dies auch nicht nur für einen Tag einstellen, sondern für 7!

Was ist denn mit den Rechten des Verkäufers, hat dieser keine? Kann man diesen Irrtum nicht einfach akzeptieren? Warum fühlt sich jeder gleich betrogen, weil er Karten, die einen Wert von vielleicht 50€ haben, nun für 1,50€ doch nicht kriegt!?

Hallo,

nein ich bin nicht der Bieter, verkaufe und kaufe aber viel über e… und bei allen meinen Auktionen waren standartmäßig 7 Tage als Auktionsdauer angegeben, alles weitere musste manuell geändert werden.

Somit muss ich davon ausgehen, dass der Verkäufer es wissen musste! Und warum soll nun der Käufer der Dumme sein?

Pech gehabt, so ist es halt bei Auktionen. Der Höchstpreis zählt und wenn er halt nur 1,50 Euronen ist.

Grüße Ute

Ja, Pech gehabt! Ich weiß gar nicht, warum Sie dies so persönlich nehmen? Ich merke wie emotional Sie dabei werden!

Es war nur eine Frage, Ihnen tun wollte ich nichts!

Übrigens, wenn man mit der Scrolltaste der Maus nach oben scrollen will und man aus Versehen das Feld Angebotsdauer noch markiert hatte, dann kann es sehr gut sein dass dadurch die Dauer verstellt wird, nur so nebenbei!

Und Sie sollten die Frage nicht in Frage stellen, sondern einfach nur annehmen, dass es so ist wie ich es gesagt habe!

Ich hoffe Ihnen passiert so etwas mal aus Versehen und Sie werden sich darüber sehr ärgern, dann können Sie den anderen Verkäufer sicher verstehen!

Trotzdem Danke für die Antworten…

Hallo,

Ja, Pech gehabt! Ich weiß gar nicht, warum Sie dies so
persönlich nehmen? Ich merke wie emotional Sie dabei werden!

hm… hab ich nicht gemerkt.

Ich hoffe Ihnen passiert so etwas mal aus Versehen und Sie
werden sich darüber sehr ärgern, dann können Sie den anderen
Verkäufer sicher verstehen!

Wer wird hier emotional?
Es geht doch nicht ums Verstehen, das kann glaube ich jeder und jeder würde sich darüber ärgern. Aber trotzdem kann der Käufer nichts dafür - und die Frage hätte hier hätte genausogut vom Käufer kommen können, der den Artikel für 1,50 € haben will und es unfair findet, dass der Verkäufer sich rausreden will.
Es ist auch ein Prinzip bei Ebay, dass man manchmal von Fehlern anderer profitiert. Da muss man als Verkäufer eben abwägen zwischen Geiz und Risiko, will man sicher gehen, dass der Artikel nicht zu günstig verkauft wird muss man das Startgebot entsprechend hoch einstellen (und die höheren Gebühren bezahlen).

Um aber endlich mal auf den rechtlichen Aspekt zu sprechen zu kommen:
Anfechtung wegen Irrtums (§119 BGB), allerdings hat der Käufer dann Anspruch auf Schadensersatz.

Gruß
Sue, ianal

Hallo,
mich hatte mehr die rechtliche Seite interessiert, Danke!

Ausserdem, weswegen sollte der Käufer der Dumme sein? Er zahlt nichts und kriegt nichts! Man kann doch mal ein wenig kulanter werden und Fehler akzeptieren und nicht aus jeder kleinen Sache ein Rechtsanwaltsproblem daraus machen und jedem gleich Betrug o.ä. unterstellen!

Ausserdem war der Verkäufer auch mal in einer solchen Situation wie der Käufer selbst, er hat die Entscheidung des Verkäufers akzeptiert, dass der Artikel doch nicht verkauft wird, Geld wurde zurücküberwiesen und alles war ok! Einvernehmlicher Transaktionsabbruch und beide hatten keinen weiteren Ärger, das ist doch auch was!