Hallo,
habe einen Staubsauger bei einem Power-Seller in Karlsruhe ersteigert. Als ich ihn abholen wollte, wurde mir mitgeteilt, daß in den AGB auf der mich-Seite steht, daß dann 5 Euro Bereitstellungspauschale zu zahlen seien. Damit war ich nicht einverstanden, und ich nahm den Staubsauber nicht mit (war beim „Poserseller“ zum Abholen). Gleichzeitig trat ich vom Vertrag zurück (habe das auch mindestens 5mal per Mail mitgeteilt), was mir laut AGB auch zusteht. Als ich wieder zu Hause war, sah ich, daß ich (wohl unbeabsichtigt) positiv bewertet wurde.
Der „Powerseller“ hat mich bei ebay angeschwärzt, weil ich nicht zahlen wolle, das lief aber in den Sand, wohl auch wegen der positiven Bewertung.
Nun bekam ich wieder eine Mail, daß ein Inkassounternehmen beauftragt wird, wenn ich die Ware nicht bezahle.
Was soll man von solch einem „Power-Seller“ halten? Schade, daß man hier keine Nicknamen nennen darf.
LG
Fritz
Hallo,
- Du hast die Abholpauschale beim Kauf akzeptiert und Dich dann geweigert, sie zu bezahlen. Dein Fehler.
- Er akzeptiert Deinen Widerruf nicht und zickt rum. Sein Fehler.
Ich denke, die Fronten sind ausgeglichen. Hebe Deine Unterlagen auf, aus denen hervorgeht, dass Du fristgemäß vom Kauf zurückgetreten bist und erwarte dann entspannt das Inkassounternehmen.
Gruß,
Myriam
Nee, die Abholpauschale war bei den Versandbedingungen nicht erwähnt, nur bei den AGB auf der mich-Seite, wo sie wohl nicht hingehören.
- Du hast die Abholpauschale beim Kauf akzeptiert und Dich
dann geweigert, sie zu bezahlen. Dein Fehler.- Er akzeptiert Deinen Widerruf nicht und zickt rum. Sein
Fehler.
Nee, die Abholpauschale war bei den Versandbedingungen nicht
erwähnt, nur bei den AGB auf der mich-Seite, wo sie wohl nicht
hingehören.
OK, dann 2:0 für Dich. An der empfohlenen Vorgehensweise ändert sich dadurch aber nix. Du kannst ihn höchstens noch bei ebay melden, mach Dir aber nicht so große Hoffnungen. Negative Bewertung würde ich auch in Betracht ziehen.
Gruß,
Myriam