Verkäufer privat UND gewerblich

Hallo,

Mal angenommen jemand verkauft gelegentlich gebrauchte Artikel, die er nicht mehr benötigt, bei ebay. Er ist als privatverkäufer angemeldet.

Wenn dieser Jemand nun irgendwann ein Gewerbe anmeldet um zB professionell mit Hardware zu handeln (Beispiel), und zu diesem Zweck einen neuen Account anlegt, in dem auch „gewerblicher VK“ angegeben ist,
darf dieser dann immer noch seinen privaten „Ramsch“ unter seinem privaten Account verkaufen, oder muß er seinen privaten Account auch in gewerblich ummelden und auch Gewährleistung und Rückgabe anbieten?

Gruß
Sticky

Hallo,

so wie ich das weiß, ist das sehr gut, wenn jemand zwei verschiedene Accounts hat, einen für seine privaten Käufe und Verkäufe, und einen für den gewerblichen Verkauf.
Zumal Du bei dem gewerblichen Account auch eine andere Abrechnung von eBay kriegst, denn da muß dann ja auch die MWST ausgewiesen sein.
Würdest Du alles nur noch auf dem gewerblichen machen, müßtest Du die dortigen privaten Verkäufe auch versteuern.
Außerdem wäre es wohl auch sehr schwierig, die einzelnen Artikel hinterher noch auseinanderzuhalten: was war privat und was gewerblich.
Das gibt dann eine elende Rechnerei.
Und zudem kostet ein 2. Account auch nichts.
Also, nur zu und viel Erfolg.
Liebe Grüße
Wolly

Hallo!

Ein gewerblicher Account musst du bei eBay entsprechend kennzeichnen. Des Weiteren gibt es ein Gerichtsurteil das klarstellt, dass einem Käufer nicht zugemutet werden kann, bei einem gewerblichen Verkäufer die Privatangebote herauszuerkennen. Folge: Der Verkäufer musste auch für seine Privatangebote das Widerrufsrecht sowie Garantien geben.

Hintergrund: Er hatte auf seinem gewerblichen Account auch Privat Sachen verkauft und dies dort gesagt, dass dieser Artikel Privat sei. Dies hat ihm allerdings nicht viel geholfen.

Eine saubere Trennung nach Gewerbe und Privat ist auf jedem Fall dringend zu empfehlen.

Gruß
Falke

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Danke Wolly und Falke
Gruß und *
Sticky

Liebes Sticky,
Ebay prüft am Ende des Jahres an Hand der Steuerbescheide nach, ob auch wirklich nur gewerbliche Verkäufe stattgefunden haben.
Bei Auffälligkeiten muss man u.U. nachweisen, was wohin gehört.

Übrigens ist Ebay generell sehr sorgfältig, wenn es darum geht,
dass fair gehandelt wird!

Viele Grüße
Carolin

Danke auch dir, Carolin
Hallo Carolin,

Liebes Sticky,

ich bevorzuge „lieber“, auch wenn der Nickname eher neutral ist.

Trotzdem ein herzliches Dankeschön uns * auch an dich.

Gruß
Sticky