Hallo zusammen,
jetzt hat es mich auch erwischt. Ich bin schon so lange bei Ebay und hatte noch nie irgendwelche Probleme – das hat sich jetzt leider geändert.
Ich habe bei Ebay eine Esprit Uhr ersteigert. Laut Auktionstext und Titel sollte die Uhr OVP, neu und ungetragen sein + Garantie.
Als ich die Uhr dann bekam musste ich leider feststellen, dass die Uhr diverse Tragespuren hat (Kratzer am Metallarmband; am Verschluss ist deutlich zu sehen, dass dieser schon öfters geöffnet und geschlossen wurde; leichte Schmutzspuren) des Weiteren ist die Garantie vom 20.09.2004 .
Ich habe den Verkäufer darauf hin per Mail angeschrieben, dass ich das Geschäft so nicht aktzeptieren kann, da ich eine neue, ungetragene Uhr lt. Auktion ersteigert habe aber eine gebrauchte bekommen habe. Ich machte verschieden Vorschläge und schlug vor, dass der Verkäufer sich aussuchen könnte welchen dieser Vorschläge er wählt um die Angelegenheit zu bereinigen.
- er überweist mir den Auktionspreis + 2 mal Versandkosten und ich schicke die Uhr versichert zurück.
- er gewährt mir einen Preisnachlass von 15,- € (der Auktionspreis lag bei 35,- €)
- er schickt mir eine neue Uhr des gleichen Modells und ich schicke ihm die gebrauchte zurück.
Meine Mail war sehr sachlich und freundlich geschrieben. Ich bekam eine freundliche Mail zurück, dass ihm der Vorfall leid tue, er die Uhr aber für einen Bekannten versteigert hätte. Leider ging der Verkäufer in dieser Mail nicht auf meine Vorschläge ein, so dass ich noch mal eine freundliche Mail mit meinen Vorschlägen verschickte. Daraufhin bekam ich eine sehr unfreundliche Mail ohne Anrede und ohne Gruß zurück, dass er nicht auf die Vorschläge eingehen könne. Ich hätte die Uhr ja schon sehr günstig bekommen. Das einzige was er mir anbieten könne, wäre dass ich die Uhr auf meine Kosten zurück schicke und er mir dann das Geld zuschickt. Es kann allerdings nicht die Rede davon sein, dass ich die Uhr günstig bekommen habe. Zeitgleich hatte ein Ebay Händler mehrere Uhren des gleichen Modells, die allesamt wirklich neu waren, bei Ebay zum Verkauf stehen. Diese Uhren sind für den gleichen Preis weggegangen, den ich für die angeblich neue, jedoch gebrauchte bezahlt habe.Er verwies noch auf den Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkäufen. Davon kann hier aber nicht die Rede sein, da er dies erstens nicht explizit in seiner Auktion ausgeschlossen hatte und es zweitens in diesem Fall meiner Meinung nach gar nicht relevant ist. Sehe ich das richtig?
Nun überlege ich was für Möglichkeiten ich habe. Ich habe schon eine Mail angefertigt mit den Ebay AGBs (in denen beschrieben ist, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Artikel korrekt zu beschreiben) und den entsprechenden Paragraphen aus dem BGB, die meiner Meinung nach die Korrektheit meiner Vorschläge untermauern. Ich überlege nun ob ich die Mail wirklich abschicke. Sind meine Vermutungen richtig, dass ich ein Recht auf meinen Vorschlag 1, 2 oder 3 habe? Wenn ja sollte ich mir direkt einen dieser Vorschläge explizit raussuchen und dem Verkäufer eine Frist zur Erfüllung dieses Vorschlages einräumen?
Für eure Expertenmeinung bin ich schon jetzt dankbar.
Viele Grüße
Phoebe