Verkäufer täuscht Mängel vor

Hallo,

das hab ich noch nie gehört. Wo steht denn das?

In §13 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html
Und das Gegenstück dazu, der Unternehmer ist in §14 BGB definiert: http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html

Das würde ja bedeuten, dass ein Verein niemals im Internet
bestellen kann, es sei denn, er weiß - ohne vorherige
Besichtigung -, dass er die Artikel behalten will, egal, ob
die Ware in guter Qualität bei ihm ankommt.

Er könnte mit dem Versender vorher die Rückgabemöglichkeit vereinbaren.
Gruß
loderunner (ianal)

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