Hallo an alle,
Am 27.08.10 wurden 10 Yoga-Matten (+1 gratis) bei einem Online-Shop bestellt. Die Bezahlung der Ware erfolgte per Überweisung im Voraus: insgesamt 145,90 € inkl. 6,90 € Versandgebühr.
Am 02.09.10 kam per E-Mail eine Versandbestätigung. Da die Ware üblicherweise nach 1-2 Tagen Lieferzeit noch nicht beim Käufer eintraf, wurde am 07.09.10 eine E-mail an den Online-Shop geschrieben. Darauf kam keine Antwort. Am Telefon wurde dann vom Online-Shop erklärt, dass das Paket wieder im Depot gelandet ist, weil niemand erreichbar war. Wenn dies wirklich der Fall gewesen wäre, hätte doch zumindest eine Zustellbenachrichtigung vom Postboten im Briefkasten liegen müssen?!
Das Paket kam dann irgendwann doch noch an (genau 14 Tage nach Bestellung).
Die obere Matte wurde dem Paket entnommen, um sie auf Tauglichkeit zu testen. Dabei wurde sie ausgerollt und auf den Boden im Büro gelegt, um zu schauen, ob sie stabil genug ist, um darauf Sport zu machen. Die Matte wurde als zu dünn und auch von der Qualität her für nicht ausreichend erklärt. Also wurde sie wieder zusammengerollt in den Karton gepackt, um die Ware dem Händler zurück zu schicken. Dabei stellte man fest, dass sich im Paket kein Retourenschein befand. In einer E-Mail an den Online-Shop bat man darum, dem Kunden einen Retourenaufkleber zukommen zu lassen. Daraufhin kam nur die Antwort, dass der Verbraucher das Paket freimachen müsse. In einem darauffolgenden Telefonat erklärte der Käufer, dass er bereits schon einmal die Versandkosten übernommen hat und nun -aufgrund seines Widerrufrechts - nicht nochmal dafür aufkommen möchte. Der Verkäufer meinte, er müsse das mit der Chefin besprechen und würde sich umgehend beim Kunden zurückmelden. Da er dies auch nach 5 Tagen nicht tat, weder telefonisch noch per E-Mail, schickte der Käufer die Ware auf eigene Kosten zurück, um nicht die 14tägige Frist verstreichen zu lassen.
Hierzu die erste Frage: Der Käufer musste nun vorab 6,90 € und für die Rücksendung 13,90 € zahlen. Ist das rechtens? Warum werden diese Kosten dem Verbraucher zu 100% auferlegt? Hätte der Verkäufer nicht zumindest einen Teil der Versandkosten übernehmen müssen, weil der Warenwert 40 € übersteigt?
Nun aber zum eigentlichen Problem: Nachdem das Paket wieder zurück geschickt wurde, erhielt der Verbraucher prompt eine E-Mail von der Chefin des Online-Shops. Darin unterstellte sie ihm, dass die Matten (also alle) benutzt wurden, sich daran Staub und Schmutz befinden würden und der Kunde sie nicht richtig eingepackt hätte, so dass der Online-Shop nur noch 9,90 € pro Matte erstatten wird (zur Erinnerung: 13,90 € pro Matte wurden bereits gezahlt). Angeblich hat die Chefin Beweisfotos gemacht. Der Käufer bat um die Zusendung der besagten Fotos, worauf die Verkäuferin antwortete, dass der Staub und der Schmutz darauf nicht zu erkennen wäre, jedoch aber der derzeitige Zustand der Ware. Der Kunde hat die Fotos nicht erhalten, stattdessen aber die Aufforderung zur unverzüglichen Entscheidung, ob er nun die 99 € oder aber die Matten zurück haben möchte.
Wie kann sich der Verbraucher denn dagegen wehren? Er ist sich sicher, dass die Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen und möchte nun sein Geld zurück haben. Sollte beim Verpacken die obere Matte tatsächlich beschädigt oder beschmutzt worden sein, kann sie doch nicht alle Matten in Rechnung stellen. Und was ist mit den Versandkosten? Sie hat ja nun trotz des Widerrufrechts ein ordentliches Plus in der Kasse. Der Verbraucher machte durch dieses Geschäft knapp 61 € Verlust. Ist hier die Beauftragung eines Anwalts nötig, um das Geld wiederzubekommen? Wie soll der Verbraucher denn beweisen, dass die Matten in einwandfreiem Zustand zurückgeschickt wurden?
Vielen Dank im Voraus!

