Verkäufer tritt vom Vertrag zurück

Tagchen zusammen!

Ein Internethändler hat eine Ware erkennbar vom regulären Kaufpreis (600,-) reduziert und für 180,- angeboten. Laut AGB wird bei Vorkasse der Kaufvertrag mit Eingang der Bezahlung geschlossen. Ich habe über den Internetshop bestellt, eine Versandzusage für den Artikel erhalten und umgehend überwiesen.

Am nächsten Tag informiert mich der Händler, die Ware sei nicht mehr lieferbar und überweist mein Geld zurück.

Meines Wissen kann der Verkäufer den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn ihm ein Preisirrtum unterlaufen ist. Diesen Schritt hat er hier jedoch nicht getan, oder sehe ich das falsch? Auf welcher Rechtsgrundlage kann er dann zurücktreten?

Für Hilfe dankt Uli.

Auf welcher Rechtsgrundlage kann er dann zurücktreten?

Wenn Deine Schilderung in allen Punkten zutrifft, kann er nicht vom Vertrag zurück treten, weil es schlichtweg keine Rechtsgrundlage gibt.

Meines Wissen kann der Verkäufer den Kaufvertrag rückgängig
machen, wenn ihm ein Preisirrtum unterlaufen ist. Diesen
Schritt hat er hier jedoch nicht getan, oder sehe ich das
falsch? Auf welcher Rechtsgrundlage kann er dann zurücktreten?

Wenn die Ware nicht lieferbar ist, etwa weil ein Fehlbestand im System gemeldet war oder weil der Lagerist das Teil beim Verpacken hat hinfallen lassen. Dann muss es sich aber um eine Ware handeln, die nicht neu beschaffbar ist, etwa ein Unikat.

Wenn die Ware nicht lieferbar ist, etwa weil ein Fehlbestand
im System gemeldet war oder weil der Lagerist das Teil beim
Verpacken hat hinfallen lassen. Dann muss es sich aber um eine
Ware handeln, die nicht neu beschaffbar ist, etwa ein Unikat.

Allerdings sollte man nicht unerwähnt lassen, dass das nicht folgenlos bleibt. Der Verkäufer macht sich schadenersatzpflichtig.

In dem hier vorliegenden Fall:

Regulärer Kaufpreis 600,-, für 180,- angeboten und Kaufvertrag abgeschlossen. Der Käufer muss nun also woanders 420.-- mehr bezahlen und kann das als Schaden geltend machen.

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Herzlichen Dank…
…für die Infos.

UTA

Hi Uli,

der Händler kann vom Vertrag aufgrund einer falschen Preisauszeichnung vom Vertrag zurücktreten. Es kommt nur darauf an, die falsche Preisauszeichnung durch einen menschlichen oder maschiniellen Fehler hervorgerufen wurde und der falsche Preis in der Auftragsbestätigung/Versandzusage nochmals bestätigt wurde.
Wurde der falsche Preis in der Versandzuage durch eine Maschine erstellt die den falschen Preis aus dem Warenwirtschaftssystem automatisch entnommen hat kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten. Wurde der Preis von einer Mitarbeiterin/Mitarbeiter bestätigt dann kann der unternehmer nicht zurücktreten.