hallo
mal angenommen jemand kauft bei ebay bei einem veräufer 2 markenartikel zu einem günstigen preis ( je ca 50% unter normalem verkaufpreis ). er versichert in seiner auktion das es sich um markenware handelt und keinesfalls um fakeware.
nach dem man nun die ware erhalten hat merkt man das es NUR billige immitationen sind ( wurde in einem verkaufhaus der die ware besitzt nachgefragt ). der verkäufer streitet dies ab.
hat man die chance den verkäufer wegen markenfälscherei anzuzeigen ? der verkäufer wohnt in österreich, also somit in der EU.
gruss
Hallo Leeroy
Das Thema wurde hier schon ausgiebig abgehandelt. Such mal im Archiv
nach „Fälschung“, dann wirst Du fündig.
Gruss
Heinz
Hi
Ja, einfach mit der Fälschnung zur Polizei gehen.
Die wird höchst wahrscheinlich als Beweis einbehalten. Kannst ja berichten ^^
MfG
Lilly
hab dem verkäufer gesagt er soll die ware zurücknehmen und mir die unkosten erstatten. wenn er dies nicht tut zeig ich ihn wegen makenfälscherei an.
ich warte auf antwort
gruss
Na klar hat man eine Chance ihn deswegen dran zu bekommen.
Ich habe letzt Woche erst ein schreiben der Staatsanwaltschaft Bochum bekommen, die mir einen Fragebogen zu einer Auktion im Jahre 2003 zugeschickt hat, um so jemanden dingfest zu machen.
Dank Festplattencrash und Verlust der gefälschten Ware konnte ich allerdings nur beschränkt weiterhelfen.
Gruss Ivo
markenfälscherei ??
Hallo,
der Straftatbestand „markenfälscherei“ ist mir unbekannt.
Gruß
S.J.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wie bitte ?
seit wann darf man marken offensichtlich nachmachen, mit dem selben namen versehen, die gleiche optik verwenden und dann noch teuer verkaufen ? das wäre mir neu.
gruss
Hi
seit wann darf man marken offensichtlich nachmachen, mit dem
selben namen versehen, die gleiche optik verwenden und dann
noch teuer verkaufen ? das wäre mir neu.
Ach das ist nur Korintenkackerei weil es das Wort als Straftatbestand nicht gibt.
Produkt- und Markenpiraterie (also der Handel mit gefläschten Waren, der Besitz selbst ist nicht strafbar) sind natürlich strafbar in der EU.
http://de.wikipedia.org/wiki/Produktpiraterie
Kenn das Gesetz in Ö nicht, aber in Dtl. ist es auch irrelevant ob der VK wußte was er da verkauft oder nicht. Unwissenheit schützt nur den Käufer, nicht den VK.
MfG
Lilly
1 „Gefällt mir“
Hallo,
.
Unwissenheit schützt nur den Käufer, nicht den VK.
Das ist so auch nicht ganz richtig. Wenn es aufgrund zum Beispiel eines deutlich niedrigen Preises erkennbar wäre das es sich nicht um Originalware handelt kann auch der Käufer belangt werden.
Im Zweifel kann auch der Käufer der Dumme sein wenn er, wie üblich, per Vorkasse aus dem Ausland gekauft hat und die Ware bei einer Kontrolle vom Zoll beschlagnahmt wurde.
Gruss Sebastian
Hi
Ja bei SofortKauf könnte das sein.
Aber bei Auktionen weiß kein Bieter vorher wie der Endpreis aussieht und dann ist ein Vertrag ein Vertrag und der Käufer zur Zahlung verpflichtet und kann nicht sagen „Och nö, das ist mir zu billig“.
Deswegen find ich genau diese Aussagen von der Polizei (öfters gehört) und Co. total unprofessionell und realitätsfern.
MfG
Lilly
Hi,
Ja bei SofortKauf könnte das sein.
Zumindest wird das dann bei einer evtl. Strafverfolgung als Argument herangezogen.
Aber bei Auktionen weiß kein Bieter vorher wie der Endpreis
aussieht und dann ist ein Vertrag ein Vertrag und der Käufer
zur Zahlung verpflichtet und kann nicht sagen „Och nö, das ist
mir zu billig“.
Klar. Mir war auch in erster Linie daran gelegen klarzustellen das der Käufer nicht grundsätzlich ungeschoren davonkommt.
Selbst bei einer Auktion hat man schon mal Probleme wenn man die Ware aus dem Ausland bezieht und der Zoll prüft und ggf. beschlagnahmt.
Zumindest ist die Ware futsch.
Deswegen find ich genau diese Aussagen von der Polizei (öfters
gehört) und Co. total unprofessionell und realitätsfern.
Naja, es soll abschrecken.
Und das vielerlei Vorgehen von Behörden realitätsfern ist, das ist ja nix neues 
Gruss Sebastian