Hallo, angenommen man kauft in Ebay ein Motorrad zu einem Schnäppchenpreis über Sofort Kauf. Dann teilt der Verkäufer mit er würde es nicht aushändigen da er es bevor man es in Ebay über Sofort Kauf gekauft hatte einem Anderen zuhause schon verkauft hätte. Er wäre nicht dazu gekommen das in Ebay zu entfernen. Kann das so sein? Was kann man machen wenn man das Motorrad doch haben will? Danke für Infos!
Sein kann das schon… wie du wohl selbst erlebt hast.
Man wird den Fall wohl so verstehen müssen, dass der „andere“ Käufer das Motorrad bereits übereignet bekommen hat. Der Verkäufer ist also gar nicht mehr in der Lage, den eBay-Kaufvertrag zu erfüllen. Wenn er dazu nun aber nicht in der Lage ist, ist er dazu in der Lage. Auch das Gesetz verlangt nichts Unmögliches von ihm. (§ 275 BGB)
Natürlich liegt hier aber eine glasklare Pflichtverletzung vor, und auch dafür gibt es eine Norm: § 280 BGB. Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
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Der Käufer muss für das Motorrad so viel bezahlen, wie es wert ist; dann hat er keinen Schaden, und dann muss er die Sache nun einfach hinnehmen. Denn für den tatsächlichen Wert kann er das Motorrad ja auch woanders kaufen.
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Der Käufer hatte ein Schnäppchen gemacht. Das Motorrad war 10.000 Euro wert, und der Käufer hat die eBay-Auktion für 8.000 Euro gewonnen. Dann hat er durch die Nichterfüllung des Kaufvertrages einen Schaden i.H.v. 2.000 Euro, und diesen kann ersetzt verlangen (Schadens*ersatz*).
Levay
Ach so…man ist also der Dumme weil der sein gebrauchtes Motorrad in Ebay einstellt und ihm dann einfällt er bekommt bei einem Anderen mehr Geld und vertickt die Maschine 2-mal? Das ist ja wohl Betrug ? Ein Verkäufer verpflichtet sich doch mit dem Einstellen eines Gegenstandes in Ebay den Gegenstand zu Besitzen und auch verkaufen und zu übergeben?
Das ist ja wohl Betrug ?
Nein, ist es nicht.
Ein Verkäufer verpflichtet sich doch
mit dem Einstellen eines Gegenstandes in Ebay den Gegenstand
zu Besitzen und auch verkaufen und zu übergeben?
Man verpflichtet sich zur Übergabe der Sache und zur Verschaffung des Eigentums daran.
Levay