ich habe heute per Sofort-Kauf eine Digitalkamera ersteigert. Ca. 6 Stunden später kam von ebay die Nachricht, dass der Verkäufer vom Handel bei ebay ausgeschlossen wurde. Wie sieht das jetzt rechtlich aus - muss ich die Kamera bezahlen?
ich habe heute per Sofort-Kauf eine Digitalkamera ersteigert.
Ca. 6 Stunden später kam von ebay die Nachricht, dass der
Verkäufer vom Handel bei ebay ausgeschlossen wurde. Wie sieht
das jetzt rechtlich aus - muss ich die Kamera bezahlen?
Der Kaufvertrag ist gültig, aber ich würde nicht Vorkasse bezahlen, biete dem Verkäufer Zahlung über ein Treuhandkonto an mit dem Verweis auf den Ausschluss durch Ebay, geht er darauf nicht ein, bezahl nicht, dann ist es ein unseriöses Angebot, der meldet sich bestimmt nicht mehr.
Gruß
Rainer
ich würde ebenfalls zu dem Kauf über Treuhandservice raten.
Andererseits muß man immer im Hinterkopf behalten, daß die Sperrung von Mitgliedern bei Ebay oft durch einen Bot erfolgt. Ich bin seit über 3 Jahren bei Ebay angemeldet und wurde dann plötzlich Anfang des Jahres gesperrt (hatte auch gerade eine laufende Auktion). Es hat ca 4 Wochen(!) gedauert, bis ich wieder freigeschaltet wurde.