Verkäufer vom Handel ausgeschlossen

Hallo Zusammen,

hab da mal eine Frage…

Ein Händler/Privatperson (war neu und hatte noch keine Bewertung) wird vom Handel ausgeschlossen. Der Käufer erhält auch von Ebay einen Hinweis, daß die Gebote storniert worden sind. Soweit sogut. Was ist aber, wenn man kurz vorher schon was ersteigert und auch schon bezahlt hat (Mail kam da dann doch etwas zu spät).

Hat man da irgendwie die Möglichkeit sein Geld wiederzubekommen (wenn Ware - in dem Fall eine Musik-CD - nicht geliefert wird). Der Verkäufer scheint da ja nicht zu reagieren.

Warum schreibt Ebay nicht, warum er ausgeschlossen wird (z. B. Verkauft Plagiate,…)

Gruß Ina

P. S. Ja, ich biete auch bei Leuten, die keine Bewertungen haben (sonst kommen die ja nie zu welchen!)

Hallo

Ein Händler/Privatperson (war neu und hatte noch keine
Bewertung) wird vom Handel ausgeschlossen. Der Käufer erhält
auch von Ebay einen Hinweis, daß die Gebote storniert worden
sind. Soweit sogut. Was ist aber, wenn man kurz vorher schon
was ersteigert und auch schon bezahlt hat (Mail kam da dann
doch etwas zu spät).

Erstmal kein Grund zur Sorge, weil nicht jeder Verkäufer, der ausgeschlossen wird sich dann mit den geld aus dem Staub macht. Ich hatte so eine Situation auch schon und habe meine Ware noch bekommen.

Hat man da irgendwie die Möglichkeit sein Geld
wiederzubekommen (wenn Ware - in dem Fall eine Musik-CD -
nicht geliefert wird). Der Verkäufer scheint da ja nicht zu
reagieren.

Vielleicht war gerade das der Ausschlussgrund? Vielleicht bist du nicht die einzige, die nicht beliefert wurde?
Du hast doch die Kaufbestätigungs - Email von Ebay bekommen. Da stehen die Daten des Verkäufers drin. Ruf ihn einfach mal an oder schick ihm ein Einschreiben, dass du auf Rückzahlung des Betrages (oder auf Lieferung der Ware - da musst du dich entscheiden) bestehst. Sollte das nichts bringen kannst du zB einen Mahnbescheid erwirken (sofern du auf Rückzahlung bestanden hast und sofern es sich lohnt - für 5 € lohnt der Aufwand wohl eher nicht).

Warum schreibt Ebay nicht, warum er ausgeschlossen wird (z. B.
Verkauft Plagiate,…)

Das hab ich mich auch schon manches Mal gefragt, aber vielleicht hat das was mit Datenschutz zu tun?

Gruß Ina

P. S. Ja, ich biete auch bei Leuten, die keine Bewertungen
haben (sonst kommen die ja nie zu welchen!)

Naja, die meisten fangen bei Ebay wohl als Käufer an und sammeln so die ersten Punkte (war zumindest bei mir so), aber generell sollte man nicht sagen „Wer noch keine Punkte hat ist schlecht“, ich habe auch schon bei 0-ern gekauft und es lief alles gut.

Ich wünsche dir viel Glück, vielleicht bekommst du die CD ja noch.

Liebe Grüße
Timid

Hi,

Warum schreibt Ebay nicht, warum er ausgeschlossen wird (z. B.
Verkauft Plagiate,…)

weil Ebay sonst ruckzuck Klagen wegen Verleumdung, Geschäftsschädigung usw. an der Backe hätte. Den Ausschluß zwar auch jeder interpretieren wie er will, aber den Vorwurf „der verkauft Raubkopien“ sollte man erst einmal beweisen können, bevor man ihn öffentlich macht.

Gruß,
Christian

Hallo Ina,

ganz schön verzwickt dein Problem.
Ebay kann das nicht öffentlich machen da es unter den Datenschutz fällt und wie schon von anderen erwähnt, schwer zu beweisen ist.
Man kann auch nicht jedem gesperrten Verkäufer gleich Vorwürfe machen.
Meine langjährigen Erfahrungen bei ebay zeigen das ebay es sich manchmal zu leicht macht mit dem Sperren von Verkäufern.
Das größte Prob bei einem gesperrten Account ist das man als Verkäufer nicht mehr an seine Kundendaten kommt und sich ebay in dieser Sache nicht kooperativ verhält.
Selbst wenn der Verkäufer dir die Ware liefern wöllte oder damit einverstanden wäre dir das Geld zu erstatten wäre es fast unmöglich für den Verkäufer sich mit dir in Verbindung zu setzten ohne z.Bsp. deine mailadresse zu haben.
Solltest du noch seine Mailadresse haben dann setze dich einfach mit ihm in Verbindung und bitte ihn um eine für beide Seiten positive Klärung.

Viel Erfolg!

Gruß,

Young Eagle.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

e-bay interessieren Deine Interessen einen
feuchten Kehricht !

Wenn Du also ersteigerst hast, bezahlt hast und
e-bay den Verkäufer wirft, hilft Dir dort
keiner !

Mit Glück bekommst Du nach langer Lauferei zu
Polizei und Gericht Dein Geld zurück !

Gibt Dir wer z. B. aus Rache e negative Bewertung,
verlangt e-bay von Dir ein Gerichtsurteil, um den
Müll zu löschen. Die gerichte allerdings sagen, es
sei a) im Internet, also nur Vorstellung
b) Meinungsäusserung. Rennst Du also zu Gericht,
hast Du noch die Kosten an der Backe.

In einem Fall wie bei Dir schreibt e-bay regelmäßig,
man / frau solle zur Bank gehen und die Überweisung
„Zurück nehmen“. Hab den Eindruck, da sitzen Kinder
im Vorschulalter als MODs. Auf Deutsch : absoluter
Schwachsinn !

Hallo Zusammen,

hab da mal eine Frage…

Ein Händler/Privatperson (war neu und hatte noch keine
Bewertung) wird vom Handel ausgeschlossen. Der Käufer erhält
auch von Ebay einen Hinweis, daß die Gebote storniert worden
sind. Soweit sogut. Was ist aber, wenn man kurz vorher schon
was ersteigert und auch schon bezahlt hat (Mail kam da dann
doch etwas zu spät).

Hat man da irgendwie die Möglichkeit sein Geld
wiederzubekommen (wenn Ware - in dem Fall eine Musik-CD -
nicht geliefert wird). Der Verkäufer scheint da ja nicht zu
reagieren.

Warum schreibt Ebay nicht, warum er ausgeschlossen wird (z. B.
Verkauft Plagiate,…)

Gruß Ina

P. S. Ja, ich biete auch bei Leuten, die keine Bewertungen
haben (sonst kommen die ja nie zu welchen!)

In einem Fall wie bei Dir schreibt e-bay regelmäßig,
man / frau solle zur Bank gehen und die Überweisung
„Zurück nehmen“. Hab den Eindruck, da sitzen Kinder
im Vorschulalter als MODs. Auf Deutsch : absoluter
Schwachsinn !

Eine Überweisung kann nicht „zurück genommen“ werden. Dies geht nur bei Sachen, die abgebucht werden (zB wegen Einzugsermächtigung: Ist der Kontoinhaber mit dem betrag nicht einverstanden kann er zurückbuchen lassen. Die geht bei einer Überweisung im Regelfall nicht, da der Kontoinhaber ja selbst eingetragen hat, was an wen abgebucht werden soll und so schon seine Einwilligung gegeben hat).

Timi