Verkäufer weigert sich den Kaufpreis zu erstatten

Hallo Ihr Lieben,
Stellen wir uns mal folgenden Fall vor:
Herr A kauft in einem online Auktionshaus einen Artikel bei einen gewerblichen Händler (Herr B). Der Arktikel kommt an, aber ist defekt. A reklamiert, aber B reagiert böse und glaubt A nicht .Er sagt „kann nicht sein, der Artikel kann nicht defekt sein!“. A sendet die Ware darauf innerhalb von 14 Tagen zurück an B. Die Ware kommt bei B an, aber der behauptet jetzt einfach „Die Ware ist unvollständig!“ und verweigert die Erstattung.Was meint Ihr, kommt A an sein Geld oder kommt B mit der Nummer durch?

Hallo,

bei Kauf bei ebay melde einen Problemfall, bevor die Frist abläuft
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?

http://resolutioncenter.ebay.de/
Problem klären

Falls du per paypal bezahlt hast, kannst du auch auf paypal Käuferschutz hoffen.

Bezüglich der Vollständigkeit ist natürlich derjenige am Besten dran, der irgendeinen Zeugen für seine Aussage hätte? Hat keiner beim Einpacken zugeguckt?

Ansonsten, wenn was fehlt und du’s nicht warst und der Verkäufer’s nicht war, kann es ja nur noch der Spediteur gewesen sein :smile:

Gewerblicher Verkäufer trägt das Transportrisiko.

Stephanie

Aha, vielen Dank für die Antwort, so langsam kommen wir der Sache näher.
Nun gehen wir mal davon aus, das A einen Zeugen hat, der beim Einpacken dabei war, aber B auch einen Zeugen der beim Auspacken dabei war.
Nun steht Aussage gegen Aussage. Der Spediteur kommt schlecht in Frage wenn die Ware z.B. via Einschreiben und äußerlich unbeschädigt bei B angekommen ist. Gibt es vielleicht einen § der sagt das Gewerbetreibene immer das Risiko tragen?

Hallo,

Nun gehen wir mal davon aus, das A einen Zeugen hat, der beim
Einpacken dabei war, aber B auch einen Zeugen der beim
Auspacken dabei war.
Nun steht Aussage gegen Aussage. Der Spediteur kommt schlecht
in Frage wenn die Ware z.B. via Einschreiben und äußerlich
unbeschädigt bei B angekommen ist. Gibt es vielleicht einen §
der sagt das Gewerbetreibene immer das Risiko tragen?

Ohne Beweise sollte man den Verkäufer vorsichtshalber nicht der Lüge bezichtigen, sonst macht man sich evtl. noch der Beleidigung schuld.

Da würde ich eher konstruieren, dass auf dem Versandweg jemand geschickt die Verpackung geöffnet und unsichtbar wieder geschlossen hat, theoretisch wäre das sicherlich möglich :smile:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html#b
Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 474 Abs. 2 BGB).

Ich würde mal genau das Bewertungsprofil des Verkäufers studieren, falls es das gibt und sehen, ob irgendein anderer Käufer schon mal so ein ähnliches Problem hatte. Für ebay schlechte Bewertungssuche http://toolhaus.org/cgi-bin/negs-de

Falls so was regelmäßig beim Verkäufer vorkommen sollte, würde der Verkäufer sich damit höchst unglaubwürdig machen.

Stephanie