K hat beim VK über eine fb Verkaufsgruppe Kinderkleidung gekauft. VK hat K vorab Bilder per PN geschickt was im Paket drin ist. Es wurde per Paypal bezahlt, das Paket kam an. Bei der Durchsicht fiel dem K auf, dass 2 Hosen fehlen - dafür sind andere Sachen drin die der K nicht gebrauchen kann. Außerdem enthielten andere Teile Mängel die nicht erwähnt wurden (Flecken und abgerieben Stellen).
K machte sofort Fotos der Gesamtware und der einzelnen Schäden. K verlangte die 2 Hosen, hätte auch die Sachen die ncht bestellt waren zurück geschickt oder komplette Rückgabe.
Als eine Klärung per PN nicht möglich war (der VK behauptet die Bilder wären von K getürkt und alle Hosen wären drin gewesen im Paket) öffnet der K einen Fall bei Paypal. Die überweisen nachdem der VK dort nicht reagierte einen Teilbetrag von 5€ wegen der fehlenden Hosen zurück.
Nun will der VK 3€ wieder oder geht zur Polizei und will Anzeige gegen K wegen Betrug machen. VK behauptet schon bei der Polizei gewesen zu sein und die würden hinter ihr stehen. Das sieht K aber nicht ein denn einerseits war zwar mehr im Paket drin aber K wollte die Sachen haben die sie auch gekauft hat aber für K ist das kein adäquater Ersatz.
Kann der VK nun sagen, K hätte sich bereichert weil ja mehr drin war im Paket? Muss K jetzt etwas befürchten weil Paypal einen Teilbetrag zurück überwiesen hat?
Hallo, ich würde einen Anwalt fragen , aber aufgrund der genigen Streitsumme hat niemand daran Interesse und bei der Polizei , ich will nicht Hellsehen aber wenig Möglichkeiten , hat niemand lust drauf
Gruss Marco
Soll der Verkäufer doch machen,dann zeigt man ihn wegen Nötigung an.
Wird er aber nicht,weil er hat ja bei Paypal zugegeben,das die Lieferung nicht vollständig war.Denn Paypal schreibt ja den Verkäufer auch an und da sie Geld zurückerstattet haben,hat er dem ja wohl zugestimmt.
Es ist m.E. ein Einschüchterungsversuch. Ich habe so etwas auch schon aussitzen müssen und wie es der Zufall will, hat paypal damals auch mir Geld zurückerstattet. Der damalige VK hat sich nie mehr gemeldet (von einer Negativ-Beurteilung mal abgesehen).
Soll der Verkäufer doch machen,dann zeigt man ihn wegen
Nötigung an.
Oder Landesverrat. Läuft vermutlich auf das gleiche hinaus.
Wird er aber nicht,weil er hat ja bei Paypal zugegeben,das die
Lieferung nicht vollständig war.Denn Paypal schreibt ja den
Verkäufer auch an und da sie Geld zurückerstattet haben,hat er
dem ja wohl zugestimmt.
Das wäre ja ein toller Paypal-Käuferschutz, wenn der Verkäufer einer Rückerstattung zustimmen müßte. Dann könnte man sich die Nummer ja auch gleich sparen…
Nun will der VK 3€ wieder oder geht zur Polizei und will
Anzeige gegen K wegen Betrug machen. VK behauptet schon bei
der Polizei gewesen zu sein und die würden hinter ihr stehen.
Da hat der VK ja Glück gehabt. Bis 2.99 Euro wird die Polizei grundsätzlich nicht tätig. Ab 3,00 Euro (was ja in dem Fall genau passt) wird eine Hundertschaft ausgeschickt, es erfolgt eine sofortige Verhaftung mit anschließender unbegrenzter U-Haft und das Vermögen des Beschuldigten wird sofort und unwiderruflich eingezogen.
Im Ernst:Es gibt sicher wichtigere Dinge, um die sich die Polizei kümmern muss.
Sobald der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz gestellt hat, wird PayPal den Antrag prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen von Käufer und Zahlungsempfänger anfordern, um eine Klärung herbeizuführen.
Sobald der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz
gestellt hat, wird PayPal den Antrag prüfen und gegebenenfalls
weitere Informationen von Käufer und Zahlungsempfänger
anfordern, um eine Klärung herbeizuführen.
Ja und? Steht da, daß Paypal nicht auszahlt, wenn der Verkäufer nicht einverstanden ist? Wie ich bereits schrieb: dann wäre der Käuferschutz nichts wert. In der Praxis heißt das, daß der Käufer sein Geld bekommt, wenn der Verkäufer nicht eindeutig nachweisen kann, daß er im Recht ist. Wie sich Paypal später mit dem Verkäufer arrangiert, steht auf einem ganz anderen Blatt.
wer einen Streit mit Anwälten oder gar vor Gericht austragen will, der macht das spätestens nach dem zweiten erfolglosen Versuch, seinen Willen zu bekommen.
Das hat der Verkäufer nicht gemacht, also wird er es weiter über Mails und leere Drohungen versuchen.
Und das die Polizei bei zivilrechtlichen Streitereien einer Partei nur auf Grund deren Schilderung „Recht geben“ würde, dürfte wohl das dümmste aller Märchen sein, was dem VK eingefallen ist.
Ich würd den Kerl ignorieren - und zwar vollständig.