Verkäufer will defekten Artikel nicht zurücknehmen

Hallo allerseits,

Erstmal ein Lob an die Community:
Das Forum ist sehr informativ!

Hier mein Problem (Die Suche hat leider nichts genau passendes „ausgespuckt“):

Habe bei eBay ein Notebook per Sofortkauf ersteigert.

In der Auktion stand geschrieben, dass sich das Gerät in einem „Top Zustand“ befindet. Habe mich sicherheitshalber noch mal per E-Mail beim Verkäufer erkundigt, und der hat mir nochmal versichert, dass der Zustand „sehr gut“ ist.

Da der Verkäufer an sich einen sehr seriösen Eindruck machte, dachte ich mir, da schlägste zu.

Geld direkt überwiesen. Allerdings dauerte es knapp 2 Wochen, bis der Artikel bei mir ankam.

Voller Vorfreude hatte ich das Paket geöffnet.
Beim auspacken musste ich leider feststellen, dass das Gerät am Gehäuse deutliche Gebrauchsspuren hat.
Unterhalb der Tastatur hat das Kunststoff auffällige Kratzer und Scheuerspuren.

Als ich dann schließlich Windows auf die Festplatte installierte, fielen mir am Display 2 helle Flecken auf. Insbesondere bei hellen Farben auf dem Desktop stören sie gewaltig.

Der Verkäufer hat den Artikel mit folgender Klausel verkauft:

„Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf.Ich sichere zu, dass der angebotene Gegenstand nach bestem Wissen und Gewissen,in Ausführung und Zustand der Beschreibung entspricht. Als Privatperson kannich keine Garantie übernehmen (soweit nicht anders in der Artikelbeschreibungdeklariert). Die Lieferung /Abholung erfolgt deshalb unter Ausschluss derSachmängelhaftung (Gewährleistungsausschluss). Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!Sollten Ansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht werden können (z. B.gültige Herstellergarantie), so wird dies in der Beschreibung erwähnt. Bittebieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind“

Da der Verkäufer den „angebotenen Gegenstand anscheinend nicht nach bestem Wissen und Gewissen,in Ausführung und Zustand“ beschrieben hat, hat er sich ja selbst nicht an diese Abmachung gehalten.

Nach einigen Mails sieht es derzeit folgendermaßen aus:

Der Verkäufer meint, dass der „Top Zustand“ sich eindeutig auf den Technischen Zustand bezieht.
Er behauptet weiter, dass er das Notebook ein Jahr lang unter Windows und Linux benutzt hat, und ihm der Defekt am Display nie aufgefallen sei.
Was er mir anbietet, sind 50 € Preisnachlass.

Wie sollte ich weiter vorgehen?

Möchte das Notebook ja zurückgeben.

Gibt es irgendeinen Gerichtlichen Beispielsfall?

mfg
aibo

[MOD: überflüssiges Vollzitat entfernt]

wenn dein vortrag so ist und beweisbar ist! liegt arglistische täuschung vor was dich berechtigt vom vertrag zurückzutreten. berstoß gegn BGB. beide gewährten leistungen sind zurückzugeben (geld und ware).
ferner liegt ein verstoß gegen die ebay-AGB vor, welche verlangen dass derlei mängel anzugeben sind. und das wäre dann schon der zweite verstoß. der dritte ist die ggf. zu unterstellende betrugsabsicht des verkäufers. verstoß gegen StGB.

soweit zur theorie. praktisch ist das schwieriger.

  1. kannst du klage erheben am AG des Ortes Verkäufers.
  2. ebay den verstoß mitteilen, bei bezahlung über paypal evtl. den käuferschutz in anspruch nehmen (?? unsicher)
  3. strananzeige wegen verdacht des betruges bei der staatsanwaltschaft stellen, wichtig „verdacht“

viel erfolg

Hallo!

Zwei Flecken auf dem Display? Meinst Du Pixelfehler? Soweit ich weiß, ist sowas nicht selten. Schau Dich mal bei den Computerspezialisten um - ich meine, solche Fehler gibt es häufiger und je nach Qualität muss man damit leben. Wenn es nicht extrem viel ist.

Und dass ein Notebook nach einem Jahr Gebrauch nicht ganz ohne Kratzer davon kommt, halte ich auch für relativ normal. Im Gegensatz zum Desktop kaufen viele Leute die Dinger, um sie herumszutragen und extern zu arbeiten.

Ich würde sagen (vorausgesetzt die Flecken sind nicht allzu groß), das was Du erlebt hast bewegt sich in normalem Rahmen beim Kauf von gebrauchten Teilen über Ebay. An Deiner Stelle würde ich mich mit den 50 Euro zufrieden geben und zukünftig Neuware kaufen, wenn Neuware erwartet wird. Gebraucht ist eben gebraucht!

Mir wäre es bei einem Notebook jedenfalls wichtiger, dass alle Laufwerke, Prozessoren und Karten einwandfrei laufen. Mit ein paar Kratzern kann man leben, defekte Bauteile verderben aber jede Freude.

Viele Grüße

Anne

[MOD: überflüssiges Vollzitat entfernt]

würde das unterschreiben!–habe das auch erlebt und den verkäufer auf rückabwicklung gedrängt–nicht korrekt beschriebener artikel—hat gedauert und war nervig–hat aber geklappt!

Hallo,

Danke für die Antworten!

@ Anne:
Mit Pixelfehlern könnte ich mich anfreunden (selbst bei Neugeräten keine Seltenheit). Das Display hat allerdings 2 helle, ein paar cm² große Flecken, die direkt ins Auge stechen.

Wenn er den Artikel mit „Top Zustand“ deklariert, kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass das Gerät sich in einem sehr guten Zustand befindet. Natürlich lassen sich Gebrauchsspuren kaum vermeiden. Aber wenn jemand „Top“ schreibt, dann muss es auch „Top“ sein. Oder sehe ich da etwas falsch?

Werde noch mal versuchen, ihm eine freundliche E-Mail zu schreiben.

Grüße

Aibo

Hallo,

Danke für die Antworten!

@ Anne:
Mit Pixelfehlern könnte ich mich anfreunden (selbst bei
Neugeräten keine Seltenheit). Das Display hat allerdings 2
helle, ein paar cm² große Flecken, die direkt ins Auge
stechen.

Hallo!

So groß!! Dann hast Du natürlich recht. Das geht gar nicht!

Gruß

Anne