Hallo allerseits,
Erstmal ein Lob an die Community:
Das Forum ist sehr informativ!
Hier mein Problem (Die Suche hat leider nichts genau passendes „ausgespuckt“):
Habe bei eBay ein Notebook per Sofortkauf ersteigert.
In der Auktion stand geschrieben, dass sich das Gerät in einem „Top Zustand“ befindet. Habe mich sicherheitshalber noch mal per E-Mail beim Verkäufer erkundigt, und der hat mir nochmal versichert, dass der Zustand „sehr gut“ ist.
Da der Verkäufer an sich einen sehr seriösen Eindruck machte, dachte ich mir, da schlägste zu.
Geld direkt überwiesen. Allerdings dauerte es knapp 2 Wochen, bis der Artikel bei mir ankam.
Voller Vorfreude hatte ich das Paket geöffnet.
Beim auspacken musste ich leider feststellen, dass das Gerät am Gehäuse deutliche Gebrauchsspuren hat.
Unterhalb der Tastatur hat das Kunststoff auffällige Kratzer und Scheuerspuren.
Als ich dann schließlich Windows auf die Festplatte installierte, fielen mir am Display 2 helle Flecken auf. Insbesondere bei hellen Farben auf dem Desktop stören sie gewaltig.
Der Verkäufer hat den Artikel mit folgender Klausel verkauft:
„Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf.Ich sichere zu, dass der angebotene Gegenstand nach bestem Wissen und Gewissen,in Ausführung und Zustand der Beschreibung entspricht. Als Privatperson kannich keine Garantie übernehmen (soweit nicht anders in der Artikelbeschreibungdeklariert). Die Lieferung /Abholung erfolgt deshalb unter Ausschluss derSachmängelhaftung (Gewährleistungsausschluss). Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!Sollten Ansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht werden können (z. B.gültige Herstellergarantie), so wird dies in der Beschreibung erwähnt. Bittebieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind“
Da der Verkäufer den „angebotenen Gegenstand anscheinend nicht nach bestem Wissen und Gewissen,in Ausführung und Zustand“ beschrieben hat, hat er sich ja selbst nicht an diese Abmachung gehalten.
Nach einigen Mails sieht es derzeit folgendermaßen aus:
Der Verkäufer meint, dass der „Top Zustand“ sich eindeutig auf den Technischen Zustand bezieht.
Er behauptet weiter, dass er das Notebook ein Jahr lang unter Windows und Linux benutzt hat, und ihm der Defekt am Display nie aufgefallen sei.
Was er mir anbietet, sind 50 € Preisnachlass.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
Möchte das Notebook ja zurückgeben.
Gibt es irgendeinen Gerichtlichen Beispielsfall?
mfg
aibo