Hallo!
Was mache ich, wenn der Verkäufer nicht verkaufen will, bzw. auf einmal angibt, dass das Artikel inzwischen abhanden bzw. kaputt ist!?
Hallo
Du kannst eine Unstimmigkeit eröffnen.
Es kann übrigens passieren, dass mal was kaputt geht.
Gruss
Heinz
Hallo,
bei Bruch könnte der Käufer zumindest einen fotographischen Nachweis des Schadens anfordern - die meisten Leute können ja mittlerweile Digitalfotos mailen oder haben einen Bekannten der das kann.
Ansonsten, je nach Grad des Schadens und wie dringend man die Ware will – z. B. Sammeltasse mit abgebrochenem Henkel – kann man sich die Ware zum ganz stark reduzierten Bastler Preis schicken lassen oder zum bloßen Portopreis und den Schaden reparieren.
Schwund – einfach so schwindet ja nichts, sollte es geklaut sein, müsste eine Meldung an die Polizei existieren, die der Käufer wohl zu sehen verlangen könnte.
Verweigert der Verkäufer die Kooperation drängt sich in der Tat der Verdacht auf, dass dem Verkäufer nur der Preis zu niedrig war und eine Unstimmigkeits-Meldung sowie gegebenenfalls schlechte Bewertung wäre fällig.
Stephanie
Hallo Stephanie
Wir wissen ja nicht, worum es sich bei dem Artikel handelt.
Ich habe z. B. mal einen Laptop verkaufen wollen. Netterweise wollte ich das Betriebssystem neu installieren, dabei ist die Festplatte ausgestiegen. Wie hätte ich das fotografieren sollen?
Man kann ja auch anhand der Bewertungen, Verkäufe und E-Mails vermuten, ob es sich um einen anständigen Verkäufer handelt.
Gruss
Heinz
Hallo!
Was mache ich, wenn der Verkäufer nicht verkaufen will, bzw.
auf einmal angibt, dass das Artikel inzwischen abhanden bzw.
kaputt ist!?
Auch Hallo,
ist den schon ein Kaufvertrag zustande gekommen? Eine reine Willenserklärung (ich möchte das kaufen) reicht nicht aus, den Verkäufer auf Harausgabe der Artikels zu zwingen.
Hast Du schon den Kaufpreis angewiesen und ist dieser auf dem Konto des Verkäufers eingegangen, erst dann hast du Anspruch auf die Ware oder einen gleichwertigen Ersatz.
Ansonsten ist es wie du bestimmt kennst so, das bis zur vollständigen Bezahlung der Ware, diese Eigentum (nicht Besitz) des Verkäufers bleibt und er absolute Verfügungsgewallt über diesen Artikel hat.
…
Hallo,
Ich habe z. B. mal einen Laptop verkaufen wollen. Netterweise
wollte ich das Betriebssystem neu installieren, dabei ist die
Festplatte ausgestiegen. Wie hätte ich das fotografieren
sollen?
bliebe, wenn der Käufer noch Interesse hätte, Versand gegen Erstattung der Portokosten als Ersatzteillager und oder zum Herumbasteln.
Das könnte der Verkäufer zumindest zum Beweis seines guten Willens anbieten und dem Käufer die Entscheidung überlassen. Ansonsten drängt sich natürlich unweigerlich beim Käufer ein Zweifel auf, ob der Verkäufer nicht nur die Ware behalten wollte.
Stephanie
Falsch
Hallo,
Hast Du schon den Kaufpreis angewiesen und ist dieser auf dem
Konto des Verkäufers eingegangen, erst dann hast du Anspruch
auf die Ware oder einen gleichwertigen Ersatz.
Sorry, aber das ist schlichtweg Unsinn. Wenn man sich im Vertragsrecht nicht auskennt, sollte man sich mit solchen Aussagen zurückhalten. In Deutschland gilt das Abstraktionsprinzip (http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip).
Ansonsten ist es wie du bestimmt kennst so, das bis zur
vollständigen Bezahlung der Ware, diese Eigentum (nicht
Besitz) des Verkäufers bleibt und er absolute
Verfügungsgewallt über diesen Artikel hat.
Da bekommst Du aber so einiges durcheinander. Wer die Verfügungsgewalt hat, ist Besitzer. Zudem: Einen Eigentumsvorbehalt, den Du meinst kann man vereinbaren. Er ist aber nicht gesetzlich geregelt.
…
Hallo!
Was mache ich, wenn der Verkäufer nicht verkaufen will, bzw.
auf einmal angibt, dass das Artikel inzwischen abhanden bzw.
kaputt ist!?
Kurzum: Kann der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllen, macht er sich idR. schadenersatzpflichtig. § 275 BGB, § 280 BGB, § 283 BGB
Gruß
S.J.
Hallo,
Was mache ich, wenn der Verkäufer nicht verkaufen will, bzw.
auf einmal angibt, dass das Artikel inzwischen abhanden bzw.
kaputt ist!?
Verklagen, verhaften, hinrichten lassen oder wenigstens für 40 Jahre hinter Gitter.
Handel nicht aggressiv, poche nicht auf Schadensersatz sondern handle pragmatisch. Ist dir der Artikel so viel wert? Kann man dem Verkäufer vertrauen? Ist dir dabei ein Schaden entstanden? Lohnt sich der Aufwand, der Ärger, die Zeitverschwendung, um einen Gerichtsfall daraus zu machen? Dabei gewinnt meistens nur einer und das sind weder Kläger noch beklagter. Bedenke, actio = reactio. Bringt es dir irgendetwas, dem anderen eine „reinzudrücken“?
Diese Antwort ist für mich nicht nachvollziehbar
Hallo,
Verklagen, verhaften, hinrichten lassen oder wenigstens für 40
Jahre hinter Gitter.Handel nicht aggressiv, poche nicht auf Schadensersatz sondern
handle pragmatisch. Ist dir der Artikel so viel wert? Kann man
dem Verkäufer vertrauen? Ist dir dabei ein Schaden entstanden?
Lohnt sich der Aufwand, der Ärger, die Zeitverschwendung, um
einen Gerichtsfall daraus zu machen? Dabei gewinnt meistens
nur einer und das sind weder Kläger noch beklagter. Bedenke,
actio = reactio. Bringt es dir irgendetwas, dem anderen eine
„reinzudrücken“?
es ist für mich völlig unverständlich, wie man auf eine sachliche Frage so emotional und vorwurfsvoll reagieren kann…
Zudem dürfte sie den Fragesteller nicht einen Schritt weiter bringen. Erst wenn er seine Rechte kennt, kann er beurteilen, ob und wie er diese durchsetzen möchte. Fazit deiner Antwort ist „vergiss es“, ohne jedoch zu wissen, um welchen Sachverhalt und um welche Summen es hier geht. Wie der Käufer sich hier verhalten sollte, kann er erst beurteilen, wenn er alle Fakten kennt und diese abwägen kann.
Nicht „actio = reactio“ sondern „Input-Processing-Output“, also Fakten zusammentragen, abwägen, dann entscheiden.
Gruß
S.J.