folgendes Problem:
Nachdem ich einem Verkäufer eine schlechte Bewertung bei Ebay gegeben habe, will der mich dranhängen und hat bei Ebay den Artikel als „nicht bezahlt“ angegeben, d.h. einen „Fall eröffnet“.
Ich hatte den Artikel sofort nach dem Ersteigern bezahlt, wurde dann eher verarscht, in dem Sinne, dass der Verkäufer mir dauernd schrieb, er würde den Artikel jetzt gleich losschicken, sich dann 'ne Woche später damit rausredete, er habe es an die falsche Adresse geschickt (in einer anderen schlechten Bewertung war davon auch die Rede, da hatte der das genauso gemacht), dann kam wieder, er habe ihn schon verschickt… nach über zwei Wochen kam der Artikel mal. Ich sage ja nichts gegen eine längere Versanddauer, aber vera… will ich mich deswegen nicht dermaßen lassen.
Der Artikel hatte dann auch eher mehr als wenig Gebrauchsspuren - funktionierte immerhin irgendwann (Gebrauchsanweisung war keine dabei, ich brachte das Ding mithilfe von Tipps aus dem Internet zum Laufen, Verkäufer war keine große Hilfe), war aber auch ohne Kabel, das war soweit ich weiß auch nicht vermerkt.
Nachdem die Sache ENDLICH also einigermaßen abgeschlossen war, quengelte der Verkäufer nun rum, ich solle ihn bewerten, bewerten, bewerten. Fand ich dreist, dass der dann noch eine positive Bewertung erwartet und schrieb, dass er nicht rumquengeln solle (ich hatte ja schließlich lang genug gewartet und mich vertrösten lassen :-/ ) und dass ich nichts Besseres als „neutral“ anzubieten habe. Wollte ich auch bewerten (auch wenn negativ auch so nicht unberechtigt wäre) - bin ja nicht so - normalerweise. Allerdings kam dann eine handfeste Beleidigung mit niveaulosem Schimpfwort zurück. So lasse ich ungern mit mir umgehen. Ich gab also eine negative Bewertung und zitierte als Kommentar einfach die Beleidigung. Finde ich jetzt nicht so unsachlich - denn so war es ja.
Also die Bezahlung des Artikels kann ich natürlich nur durch Kontoauszüge beweisen, der Betrag ist aber nicht sehr hoch.
Kann mir da nun irgendwas passieren? Kann ich das ignorieren? Muss ich Ebay kontaktieren - wenn ja wo/wie…?
Hilfe wäre nett, eigentlich hab ich grad keine Zeit mich mit sowas rumzuschlagen, aber tja… manche Menschen *kopfschüttel*
lg
Chiappo
wenn der Verkäufer den Artikel bei ebay als nicht bezahlt meldet, wirst Du von ebay kontaktiert und kannst dann die Zahlung nachweisen. Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen, ich würde den Witzbold ignorieren.
OK, danke,
das habe ich gemacht, soweit möglich (eine „Überweisungsnummer“ konnte ich nirgends finden…)…
Ja, eben, ich hab mir ja nichts zu schulden kommen lassen, die schlechte Bewertung ist auch nicht grundlos…
Lg.
Ähm - nochmal:
also ich muss jetzt (nachdem ich angegeben hab, dass ich die Zahlung am 03.06. gesendet habe) NICHT weiter antworten, wenn der Verkäufer mich weiter zuspamt mit Behauptungen, ich hätte nicht bezahlt???
Wird das bei Ebay mal von einem MENSCHEN bearbeitet oder gibt es da immer nur diese automatisch vom System erstellten Messages?
Sehr lustig ist ja, auch dass ich vorher bereits eine positive Bewertung vom Verkäufer bekommen hatte, in der er die schnelle Zahlung lobt … (kann er ja glaube ich nicht mehr zurücknehmen, oder *g* so ein Pech…)
also ich muss jetzt (nachdem ich angegeben hab, dass ich die
Zahlung am 03.06. gesendet habe) NICHT weiter antworten, wenn
der Verkäufer mich weiter zuspamt mit Behauptungen, ich hätte
nicht bezahlt???
Du musst auf Mails von dem VK gar nicht mehr antworten.
Wird das bei Ebay mal von einem MENSCHEN bearbeitet oder gibt
es da immer nur diese automatisch vom System erstellten
Messages?
Wenn die eröffnete Unstimmigkeit das Ende sämtlicher Fristen erreicht hat und der VK sie nicht schließt, wird sicher irgendwann der ebay-Support mal draufschauen. Kann Dir egal sein, da Du ja ein ruhiges Gewissen hast. Ich würde nur noch Mails von ebay beantworten.
Sehr lustig ist ja, auch dass ich vorher bereits eine positive
Bewertung vom Verkäufer bekommen hatte, in der er die schnelle
Zahlung lobt
Das spricht natürlich zusätzlich für Dich, aber er könnte ja behaupten, sich verklickt zu haben. Wie gesagt, ignoriere den Clown.
wenn Du die diversen Nachrichten/E-Mails noch hast - und speziell die mit der Beleidigung - würde ich ihn anzeigen wg. Beleidigung und Nötigung.
Wenn er die Bewertung ändern sollte, kann man immer noch davon absehen, das durchzuziehen.
also wenn ich es richtig weiß (mein fall ist schon bissi her) musst du die nachfragen von ebay durchaus beantworten -das würde ich auch.
er eröffnet den fall und ebay fragt dann bei dir nach - was los ist. und das müsstest du beantworten - mit artikel am soundsovielten bezahlt per überweisung z.b.
dann wendet sich ebay wieder an den vk u. sagt dem du hättest gesagt dass…
mit dem vk würde ich mir gar nicht mehr abgeben…
ich würde den fall eröffnen wegen bewertungserpressung…und zu ebay wäre ich immer sehr auskunftsfreundlich *g*
Wenn Du zusätzlich möchtest, schreibe einen Brief zu ebay in dem Du die Fakten aufführst
Artikel Nr.
Kopie der Überweisung (Konto-Nr. bitte schwärzen)
Ebay in Deutschland sitzt in Kleinmachnow (Nähe Berlin).
Ebay Deutschland
Kundenservice
14532 Kleinmachnow-Dreilinden
Das kommt an.(Ich habe in Kleinmachnow gewohnt und war auch mal persönlich bei ebay, weil ein Mieter mir persönliche Sachen meines verstorbenen Vaters gestohlen hatte und ich wissen wollte, ob diese über e-bay verkauft worden waren).
Vor Ort sind die sehr nett und hilfebereit.
Im Internet werden die Kunden manchmal eine ganze Zeit ignoriert.
Weil der Kauf eines einzelnen unzufriedenen Käufers nicht so viel zählt wie die Einnahmen von einem Powerseller.
Aber manchmal, wenn sich Kritiken häufen wird etwas unternommen, so z.B. dass der Käufer nur noch positv bewertet werden kann.
Finde ich zwar auch nicht ganz richtig (schließlich kann dieser ja sehr verspätet zahlen, aber Rachebewertungen sind zumindest nicht mehr möglich.)
Wenn Du Dir die Mühe machen willst.
Aber auch im e-bay System Deine Antwort eingeben.