habe am WE ein Komplettaquarium ersteigert (Becken mit vielen Zubehörteilen). Eine halbe Std. vor Gebotsende begann ich zu bieten mit 1,99 Euro. Als ich kurz vor Auktionsende nochmal reinschaute, war mein Gebot weg. Ich wunderte mich, aber ich bot einfach nochmal in letzter Sekunde. Der Kauf kam zustande für 1,99 Euro. Nun teilte mir der Verkäufer mit, daß das Becken kaputt ist und er deshalb die Gebote gestrichen hat. In der Artikelbeschreibung stand davon allerdings nichts, ich habe auch ehrlich gesagt nicht in die Gebote reingeguckt. Meines Erachtens kann man ja die Artikelbeschreibung bearbeiten und er hätte es dort für alle ersichtlich reinschreiben sollen.
So, nun weigert sich der Verkäufer mir die Zubehörteile zu verkaufen, da ja das Becken kaputt ist. Ich bin aber der Meinung, es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und der MUSS mir die restlichen Teile ausliefern.
Wie seht Ihr das? Bin ich im Recht? Was kann ich tun bei Ebay damit ich die Zubehörteile noch bekomme? Es geht hier ein reger E-Mailverkehr hin und her und jeder besteht auf seiner Meinung.
Weniger als 12 Stunden vor Ablauf der Auktion kann man den Beschreibungstext nicht mehr ändern, und schon garnicht, wenn bereits Gebote abgegeben wurden.
Du kannst aber noch nach Auktionsende die Gebotsliste einsehen und feststellen, ob er wirklich irgendwelche Gebote gelöscht hat.
Ohne diese Gebotsliste zu sehen, kann ein Außenstehender nicht beurteilen, ob der VK dich nun verarscht, oder ob er grade, währenddem du geboten hast, wirklich die Gebote am Löschen war.
Ist letzteres der Fall, so dürftest du schlechte Karten haben, irgendeinen Anspruch durchzusetzen.
habe am WE ein Komplettaquarium ersteigert (Becken mit vielen
Zubehörteilen). Eine halbe Std. vor Gebotsende begann ich zu
bieten mit 1,99 Euro. Als ich kurz vor Auktionsende nochmal
reinschaute, war mein Gebot weg. Ich wunderte mich, aber ich
bot einfach nochmal in letzter Sekunde. Der Kauf kam zustande
für 1,99 Euro.
Fein, wenn der Kauf zustande gekommen ist und er Verkäufer sich weigert zu liefern dann kauf Dir jetzt ein gleichwertiges Aquarium - egal wo - ziehe die 1,99 + Versand von dem Betrag ab und Du kannst die Differenz als Schadensersatz beim Verkäufer geltend machen.
Das hat übrigens ein Rechtsanwalt mal mit einer Rolex genau so gemacht und vor Gericht auch Recht bekommen. Steht übrigens im BGB drin.
Fein, wenn der Kauf zustande gekommen ist und er Verkäufer
sich weigert zu liefern dann kauf Dir jetzt ein gleichwertiges
Aquarium - egal wo - ziehe die 1,99 + Versand von dem Betrag
ab und Du kannst die Differenz als Schadensersatz beim
Verkäufer geltend machen.
Das hat übrigens ein Rechtsanwalt mal mit einer Rolex genau so
gemacht und vor Gericht auch Recht bekommen. Steht übrigens im
BGB drin.
Versandkosten entstehen ja nicht, da es Selbstabholung war.
Naja, bis jetzt behauptet der Verkäufer ja das es ein Komplett-Set war und das Becken vor Auktionsende zerstört wurde. Daher sieht er sich auch nicht in der Pflicht, mir zumindest die ganzen Zubehörteile zu verkaufen.
Die werden ja nicht gerade kaputt sein und die kann er ja verschicken, würde es auch noch einsehen dann einen Anteil an den Portokosten zu tragen ( aber auch nicht die vollen, weil ein Teil der Auktion ja nicht mehr verfügbar ist ).
Zur Not ist es mir noch Wurscht, soll er das mit seiner Versicherung klären, ein neues kaufen und dann könnte ich ja alles abholen…
oder liege ich mit meinen Vermutungen ganz falsch und ich hab die A-Karte… *grübel*