Hallo Milena,
habe folgendes gefunden:
Wer in einem Internet-Auktionshaus Waren zum Kauf anbietet, kann nicht ohne weiteres von seinem Verkaufsangebot zurücktreten. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 8 U 93/05). Sobald jemand eine Ware bei Ebay einstellt, erklärt er damit verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Daran ändert auch eine vorzeitige Beendigung der Auktion nichts. Laut Urteilsbegründung wären Kaufwillige der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten.
Das Gericht sprach einem Bieter Schadensersatz zu, nachdem der Besitzer eines Autos eine Internetauktion vorzeitig ohne Zuschlag abgebrochen hatte. Der Bieter hatte für einen Gebrauchtwagen das Höchstgebot von 4.550 Euro abgegeben. Das Auto hatte einen geschätzten Wert von rund 7.000 Euro. Der Besitzer hatte sich geweigert, das Auto für den gebotenen Preis abzugeben - zu Unrecht…
würde dies dem Verkäufer mitteilen.
MbG shiny