Verkäufer will Rücksendekosten aus ebayauktion

Hallo, anbei mal ein fiktiver Sachverhalt.

Verkäufer V hat einen Artikel bei ebay verkauft.
Den Artikel hat er vor drei Jahren erworben, ihn jedoch nur ca. 13-18 Monate genutzt. Die Restliche Zeit war das Gerät nicht in Betrieb und lag in Orginalverpackung verstaut.
Der Artikel war voll funktionsfähig und gebraucht.
Als Zusatz gab der V in der Auktion an, dass der Artikel etwas mehr als ein Jahr in Gebrauch war, was auch den Tatsachen entspricht.

In der Auktion wurde ausdrücklich jegliche Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen.
Da der Käufer den Artikel mit Sofortkauf erworben hat, hat der verkäufer netterweise sogar die Versandkosten übernommen.

Nun bemängelt Käufer K das Gerät, da auf der Umverpackung das Kaufdatum steht. Er unterstellt dem Verkäufer, dass das Gerät bereits drei Jahre alt sei und befürchtet auch eine dreijähige Nutzung, obwohl V ausdrücklich schrieb, dass das Gerät etwas mehr als ein Jahr in Betrieb war.

Um Streitigkeiten aus dem Weg zugehen, stimmt V eine Rücknahme trotzdem zu, obwohl er dadurch bereits ein Minus durch die Versandkosten hat. Weiterhin ist unklar ob er die ebaygebühren erstattet bekommt.

Der K besteht jedoch auch auf Erstattung der Rücksendekosten.

Hat der K überhaupt Anspruch darauf!?
K bemängelt immerhin das Alter des Gerätes obwohl das Alter nichts über das Betriebsalter aussagt.

Wie sollte sich der Verkäufer nun verhalten.
V würde ungern seinen Anwalt A damit belasten, da es ihm ja eigentlich um eine friedliche Lösung ging.

hallo,

stand in der artikelbeschreibung explizit, dass der artikel 3 jahre alt ist aber nur 1 jahr benutzt wurde? dann hat er schlecht gelesen und ich würde die rücksendungskosten als verkäufer nicht übernehmen. zwischen den zeilen meine ich aber zu erkennen, dass der verkäufer absichtlich so formuliert hat, dass man annehmen konnte, der artikel sei erst vor einem jahr neu gekauft worden…

gruß,
tommy

Der Verkäufer hat sich über das alter tatsächlich überhaupt keine Gedanken gemacht.
Das das Alter auf der Packung aufgedruckt war, hat der Verkäufer selbst gar nicht bemerkt und wurde vom Käufer darauf hingewiesen.

Der Verkäufer hatte das Gerät tatsächlich nach einem Umzug längere Zeit im Keller liegen, bis er endlich Zeit und Muße fand das Gerät zu verkaufen.
V hat sich also nicht mal ansatzweise Gedanken um das alter gemacht!

Hallo,

eigentlich ist der einzige Grund zur Rückerstattung, den ich für den Verkäufer sehe, Ärger mit dem Käufer und eine schlechte Bewertung zu vermeiden.

Einen rechtlichen Anspruch des Käufers kann ich nicht erkennen. Die Artikelbeschreibung war schließlich völlig korrekt.

Es gibt zahlreiche, seitenlange Informationen, die ein Verkäufer zu einem Artikel angeben könnte - aber soviel Zeit kann man nicht erwarten, dass jeder Verkäufer in die Artikelbeschreibung investiert.

Falls Alter eine Rolle spielt, informiere ich mich grundsätzlich als Käufer über Suchmaschinen, wann das Teil herausgegeben wurde.

Ich habe schon eine Reihe neuer technischer Geräte sehr günstig erworben, weil das Ausläufermodelle waren, die jahrelang in irgendwelchen Lagern lagen. Zwar mit Herstellergarantie aber nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik. Normalerweise schreibt kein Verkäufer dazu, dass das ein altes Ausläufermodell ist - darüber muss der Käufer sich selbst informieren.

Man kann den Käufer auch noch darauf hinweisen, falls er annahm, er würde mit Kauf Garantieansprüche übernehmen, dass bei vielen Herstellern Garantieansprüche von aus zweiter Hand erworbenen Geräten nicht gelten.

Vielleicht hätte der Verkäufer glatt besser daran getan von Anfang an jedes Rückgabe-Ersinnen des Käufers abzulehnen - bei einem Privatverkauf hat der Käufer ja kein Rückgaberecht - und der Gefahr einer schlechten Bewertung ist der Verkäufer sowieso ausgesetzt.

Stephanie

hallo,

ich finde es gerade bei einem elektrischen gerät durchaus eine wichtige information, wenn das teil zunächst 1,5 jahre in gebrauch war und dann über ein jahr in einem (womöglich kossosionsfördernden feuchten) keller gelagert wurde. sollte in der artikelbeschreibung (absichtlich oder unabsichtlich) der eindruck vermittelt worden sein, das gerät sei erst vor 1,5 jahren neu gekauft worden, könnte sich der käufer getäuscht fühlen…

gruß,
tommy

Hallo,

ich finde es gerade bei einem elektrischen gerät durchaus eine
wichtige information, wenn das teil zunächst 1,5 jahre in
gebrauch war und dann über ein jahr in einem (womöglich
kossosionsfördernden feuchten) keller gelagert wurde. sollte
in der artikelbeschreibung (absichtlich oder unabsichtlich)
der eindruck vermittelt worden sein, das gerät sei erst vor
1,5 jahren neu gekauft worden, könnte sich der käufer
getäuscht fühlen…

Die Information könnte für den Käufer interessant sein, ja, aber das der Verkäufer gezwungen und verpflichtet ist, das Alter des Teils anzugeben, glaube ich nicht.

Der Käufer hat eine gewisse Mitwirkungspflicht.

Als Beispiel habe ich gerade mal Angebote von Win XP Betriebssystemen aufgerufen. Ich habe bei fast keinem Verkäufer eine Altersangabe gesehen. Die Verkäufer erwarten, dass Käufer weiß, dass dieses Betriebssystem schon mehrere Jahre alt ist, wer das nicht weiß hat Pech.

@Threadstarter

Was war das eigentlich mit den Versandkosten, die du dem Käufer nicht angerechnet hast? Stand im Kaufvertrag der Käufer schuldet dir Hin-Versandkosten und du hast nach Abschluss des Kaufvertrags auf die Hin-Versandkosten verzichtet? Das wäre unklug, für solche Geschenke gibt es schließlich keinerlei Belohnung. Falls du dagegen in der Artikelbeschreibung kostenlosen Versand angeboten hast, wußtest du ja von Anfang an, dass dein Gewinn = Kaufpreis minus Versand minus ebay-Gebühren war.

Rückerstattung von ebay Gebühren
http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-pr…
Transaktion abbrechen

Es ist erforderlich, dass der Käufer zustimmt oder gar nichts tut. Widerspricht der Käufer gibt es keine Erstattung.

Berechtigten Anlass zur Beschwerde beim Käufer würde ich übrigens dann sehen, wenn der Käufer sagt „dieses Teil sieht so abgenutzt aus als ob es 10 Jahre gebraucht worden wäre oder als ob 10 Leute das Teil in Dauerbetrieb hatten“.

Hat der Käufer ohne jeden Grund (in Form des Artikelzustands) die Aussage des Verkäufers angezweifelt, hat Verkäufer sich mit seiner Nachgiebigkeit in völlig unnötige Probleme gestürzt.

Stephanie

hallo,

Die Information könnte für den Käufer interessant sein, ja,
aber das der Verkäufer gezwungen und verpflichtet ist, das
Alter des Teils anzugeben, glaube ich nicht.

Der Käufer hat eine gewisse Mitwirkungspflicht.

Als Beispiel habe ich gerade mal Angebote von Win XP
Betriebssystemen aufgerufen. Ich habe bei fast keinem
Verkäufer eine Altersangabe gesehen. Die Verkäufer erwarten,
dass Käufer weiß, dass dieses Betriebssystem schon mehrere
Jahre alt ist, wer das nicht weiß hat Pech.

das beispiel hinkt. bei einem betriebssystem ändert sich durch kellerlagerung ja nichts an der funktionsfähigkeit - bei einem elektrischen gerät evtl schon. natürlich muss der käufer selbst genau gucken und einen anspruch wird er im vorliegenden fall vermutlich nicht haben. dennoch - und nur dies wollte ich zum ausdruck bringen - könnte der käufer sich getäuscht fühlen wenn er als alter des artikels aus der beschreibung 1,5 jahre annehmen musste und die „lagerzeit im keller“ verschwiegen wurde. dies könnte man aber nur beurteilen wenn man die genaue artikelbeschreibung kennen würde.

gruß,
tommy

Guten Tag,

also der Artikel wurde per sofortkauf verkauft. V hat bereits die versandkosten erlassen bei sofortkauf. Weiterhin wurde der Artikel recht günstg verkauft. Der Neupreis liegt bei über 30 eur mehr, wobei es sich um einen artikel handelt der wertstabil ist, da er in den letzten jahren nicht verändert wurde.

Der Käufer moniert sich jedoch an dem Alter.
V sieht jedoch keinen Mangel darin, nimmt den Artikel trotzdem zurück - immerhin will er ja zufriedene käufer.
Der aktuelle Streit geht jedoch für beide um die Rücksendekosten zum V…

Hallo,

Der Käufer moniert sich jedoch an dem Alter.
V sieht jedoch keinen Mangel darin, nimmt den Artikel trotzdem
zurück - immerhin will er ja zufriedene käufer.
Der aktuelle Streit geht jedoch für beide um die
Rücksendekosten zum V…

Der Käufer nimmt offenbar an, dass du durch Zustimmung zur Rücksendung einen Mangel zugegeben hast. Läge ein Mangel / Sachmangel / grob falsche Beschreibung vor hätte Käufer Anspruch auf Rückgabe und Erstattung aller Kosten.

Dies zeigt, dass bei der Kulanz Vorsicht geboten ist und besser vorher alle Details ausgehandelt werden sollten.

Da der Käufer sehr wahrscheinlich keine Ansprüche hat, hätte dieser Fall folgendermaßen verlaufen können

  1. Verkäufer lehnt alle Ansuchen des Käufers ab
    und Käufer bewertet A positiv / gar nicht oder B schlecht

  2. Verkäufer erstattet Zahlung des Käufers
    und Käufer bewertet A positiv / gar nicht oder B schlecht

  3. Verkäufer erstattet nach Verhandlungen Zahlug des Käufers und sämtliche Zusatzkosten
    und Käufer bewertet A positiv / gar nicht oder B schlecht (all dieser Streß, all dieser Nervenkampf, das war soooo schlecht)

  4. Sobald der Verkäufer auf die Unzufriedenheit des Käufers hingewiesen ist Entschuldigt der Verkäufer sich sofort dafür, dass der Käufer die Artikelbeschreibung falsch verstanden hat und erstattet unverzüglich sämtliche Kosten - die Chancen sind leicht gestiegen, dass der Verkäufer nicht negativ bewertet wird.

Durch seine Nachgiebigtkeit ist der Verkäufer also nicht unbedingt besser gestellt, als wenn er von Anfang an die Ansprüche des Käufers zurückgewiesen hätte.

@Tommy Molotow: Eine nasse Kellerlagerung und dadurch verschlechterter Zustand wurde von dir unterstellt, es gab aber keine Anhaltspunkte dafür. Ich gehe davon aus, dass der Artikel sachgemäß und trocken gelagert wurde, denn nichts anderes wurde gesagt.

Stephanie