Hallo, anbei mal ein fiktiver Sachverhalt.
Verkäufer V hat einen Artikel bei ebay verkauft.
Den Artikel hat er vor drei Jahren erworben, ihn jedoch nur ca. 13-18 Monate genutzt. Die Restliche Zeit war das Gerät nicht in Betrieb und lag in Orginalverpackung verstaut.
Der Artikel war voll funktionsfähig und gebraucht.
Als Zusatz gab der V in der Auktion an, dass der Artikel etwas mehr als ein Jahr in Gebrauch war, was auch den Tatsachen entspricht.
In der Auktion wurde ausdrücklich jegliche Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen.
Da der Käufer den Artikel mit Sofortkauf erworben hat, hat der verkäufer netterweise sogar die Versandkosten übernommen.
Nun bemängelt Käufer K das Gerät, da auf der Umverpackung das Kaufdatum steht. Er unterstellt dem Verkäufer, dass das Gerät bereits drei Jahre alt sei und befürchtet auch eine dreijähige Nutzung, obwohl V ausdrücklich schrieb, dass das Gerät etwas mehr als ein Jahr in Betrieb war.
Um Streitigkeiten aus dem Weg zugehen, stimmt V eine Rücknahme trotzdem zu, obwohl er dadurch bereits ein Minus durch die Versandkosten hat. Weiterhin ist unklar ob er die ebaygebühren erstattet bekommt.
Der K besteht jedoch auch auf Erstattung der Rücksendekosten.
Hat der K überhaupt Anspruch darauf!?
K bemängelt immerhin das Alter des Gerätes obwohl das Alter nichts über das Betriebsalter aussagt.
Wie sollte sich der Verkäufer nun verhalten.
V würde ungern seinen Anwalt A damit belasten, da es ihm ja eigentlich um eine friedliche Lösung ging.