Verkäufer zahlt Geld nicht zurück

Ein Käufer kauft Ware per Vorkasse. Der Verkäufer teilt mit, dass die Ware nicht verfügbar ist. Der Käufer verlangt sein Geld zurück, der Verkäufer reagiert nicht darauf.
Kann der Käufer nun auch ein Mahnverfahren, mit Mahnkosten etc., notfalls mit gerichtlichen Mahnverfahren durchführen? Oder gilt dieses Verfahren nur wenn Händler/Gewerbetreibende für erbrachte Dienstleistungen ihrem Geld hinterherrennen müssen?
Vielen Dank für die Antworten!

Hallo,

jeder kann ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Ablauf

vdmaster

Das darf auch der Käufer tun. Das außergerichtliche Verfahren sollte er aber nicht künstlich aufbauschen und irgendwelche Kosten erfinden - statt dessen einfach den Verkäufer auffordern, zu zahlen, und bei Nichtnachkommen das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Letzteres ist in §§ 688 ff. ZPO geregelt: http://dejure.org/gesetze/ZPO/688.html

nicht gleich verklagen?

das ganze gedöns mit mahnbescheid und wiederspruch ohne begründung usw. spart man sich dann und die wirkung ist größer, wenn gleich in der ersten post vom gericht eine stellungnahme zur klage angefordert wird.

gruß inder

Dass man das Gedöns nicht übertreiben sollte, ist ja auch meine Meinung. Ein minimales Geplänkel sollte man aber betreiben, um auch sicher die Kosten des Mahnverfahrens ersetzt zu bekommen.

Ach, entschuldige, jetzt weiß ich erst, was du meinst. Was eher für ein sofortiges Verklagen spricht, kann ich nicht einschätzen.

Grüße

Ach, entschuldige, jetzt weiß ich erst, was du meinst. Was
eher für ein sofortiges Verklagen spricht, kann ich nicht
einschätzen.

na wenn ich am anderen ende einen sitzen habe, der genau weiss was er da macht, dann ist mein mitleid und die geduld in grenzen.

ich hatte eine ähnliche situation, wo der kunde meinte, er könnte nach 3 monaten die nicht verkaufte ware zurücksenden (gesamtrechnung war noch offen und überfällig)

gleich verklagt. anwalt hat auch noch 700 € verdient und gerichtskosten waren auch noch obendrauf. und einen tag vorm gerichtstermin war die komplette kohle aufm konto.

manchmal kann man sich das vorgeplänkel sparen. man muss es halt einschätzen.

gruß inder