Verkäuferausschluß während lfd. Autktion

Hi,

hab am 23.3.2006 in einer eBay-Auktion mit „Sofort-Kaufen“ günstig Ersatzklingen für meinen Naßrasierer gekauft. Von eBay, wie üblich, eine mail erhalten, daß ich den Artikel über „Sofort-Kaufen“ erstanden habe.

Um nicht unnötig zu verzögern klickte ich den Button „Artikel jetzt bezahlen“ in dieser Benachrichtigungsmail, welcher mich zur Kaufabwicklung führte, wo ich die Bankkontodaten des Verkäufers einsehen konnte.

Ich überwies den angeforderten Betrag unter Angabe der gewünschten Absenderinformationen noch am gleichen Abend.

Heute kommt eine Mail von eBay, daß man den Verkäufer bei eBay ausgeschlossen hätte und die Kaufverpflichtung für mich nicht mehr verbindlich sei und in diesem Fall auch der eBay-Käuferschutz nicht mehr greife.

Nun ist es keine erhebliche Summe, um die es hier geht. Es sind lediglich 12,80 Euro. Es ist ja auch nicht unbedingt gesagt, daß der Verkäufer nun KEINE Ware schickt.

Ich frag mich nur, ist das nicht rgendwie ein Unding was da gelaufen ist? Immerhin hab ich den Artikel vor 3 Tagen ersteigert und bezahlt. Die Mitteilung von eBay ging erst am 26.3.06 nach 18.00 h bei mir ein. Da war für mich doch schon seit drei Tagen alles gelaufen.

Gruß,
Gerhard

Hi Gerhard,

hab am 23.3.2006 in einer eBay-Auktion mit „Sofort-Kaufen“
günstig Ersatzklingen für meinen Naßrasierer gekauft. Von
eBay, wie üblich, eine mail erhalten, daß ich den Artikel über
„Sofort-Kaufen“ erstanden habe.

Um nicht unnötig zu verzögern klickte ich den Button „Artikel
jetzt bezahlen“ in dieser Benachrichtigungsmail, welcher mich
zur Kaufabwicklung führte, wo ich die Bankkontodaten des
Verkäufers einsehen konnte.

Ich überwies den angeforderten Betrag unter Angabe der
gewünschten Absenderinformationen noch am gleichen Abend.

Heute kommt eine Mail von eBay, daß man den Verkäufer bei eBay
ausgeschlossen hätte und die Kaufverpflichtung für mich nicht
mehr verbindlich sei und in diesem Fall auch der
eBay-Käuferschutz nicht mehr greife.

Nun ist es keine erhebliche Summe, um die es hier geht. Es
sind lediglich 12,80 Euro. Es ist ja auch nicht unbedingt
gesagt, daß der Verkäufer nun KEINE Ware schickt.

kannst Du den nicht vielleicht anrufen oder mail-anfragen?!

Ich frag mich nur, ist das nicht rgendwie ein Unding was da
gelaufen ist? Immerhin hab ich den Artikel vor 3 Tagen
ersteigert und bezahlt. Die Mitteilung von eBay ging erst am
26.3.06 nach 18.00 h bei mir ein. Da war für mich doch schon
seit drei Tagen alles gelaufen.

Na aber hallo… selbst wenn er’s schickt… was für ne Aussage, daß in einem derartigen Fall der Käuferschutz nicht mehr gilt. Boa ey!!
Weiß selbst leider nicht was genau den Käuferschutz ausmacht. Das kommt mir irgendwie bekannt vor: wie viele Versicherungen, die im Falle des Falles nicht zahlen,(nach 20 Jahren Beitragszahlungen).

Ganz nebenbei: der Wert von 12,80 € ist ja auch relativ.

Na hoffentlich gehts gut. Der Ärger bleibt. Gruß, Yndigo

Hallo,

ich will nicht ausschließen, dass es auch redliche Verkäufer von Ersatzklingen bei ebay gibt, aber ich habe noch keinen gefunden. Bei den meisten bekommst Du entweder gar nichts oder billige Kopien. Vermutlich ist der Verkäufer bereits einmal oder öfter unter anderem Namen dagewesen.

In den ebay-Foren steht einiges zum Thema.

Gruß,

Myriam

Hallo,
da wären jetzt wirklich Juristen gefragt.

Heute kommt eine Mail von eBay, daß man den Verkäufer bei eBay
ausgeschlossen hätte und die Kaufverpflichtung für mich nicht
mehr verbindlich sei und in diesem Fall auch der
eBay-Käuferschutz nicht mehr greife.

ebay behauptet ja, wenn es darum geht, sich aus jeder Veantwortung für Angebotsinhalte herauszuwinden, dass man NUUUR die Plattform darstellt.
(obgleich man ja ergebnisabhängige Gebühren verlangt)
Wenn ich also ein erfolgreiches Gebot abgegeben habe, mit wem habe ich dann eigentlich den Kaufvertrag geschlossen?
Von wegen - Kaufverpflichtung nicht mehr verbindlich und geht uns nix mehr an)
Ob da evtl. eine Verbraucherzentrale gegen solche wildwest-Manieren vorgehen würde?
Gruß
Peter

Hallo Peter,

da wären jetzt wirklich Juristen gefragt.

die ich zwar kostenlos (Rechtsschutzvers.) in Anspruch nehmen könnte, aber was macht jemand, der nicht versichert ist. Wegen 15,70 Euro klagen?

ebay behauptet ja, wenn es darum geht, sich aus jeder
Veantwortung für Angebotsinhalte herauszuwinden, dass man
NUUUR die Plattform darstellt.
(obgleich man ja ergebnisabhängige Gebühren verlangt)

Nicht ganz. Die Gebühren bekommen sie in dem Fall ja auch nicht, da der ausgeschlossene Verkäufer wohl diese nicht mehr bezahlen wird.

Wenn ich also ein erfolgreiches Gebot abgegeben habe, mit wem
habe ich dann eigentlich den Kaufvertrag geschlossen?
Von wegen - Kaufverpflichtung nicht mehr verbindlich und geht
uns nix mehr an)

Wogegen ich noch nicht einmal Einwände hätte, wenn mir nicht im Nachherein mitgeteilt worden wäre, daß man den Verkäufer sozusagen rückwirkend ausgeschlossen hat. Mein Part an der Auktion, bieten und zahlen, war ja bereits erledigt.

Ob da evtl. eine Verbraucherzentrale gegen solche
wildwest-Manieren vorgehen würde?

keine Ahnung. Ich warte jetzt erstmal ab, ob die Ware ankommt. Letztlich ist der Versand bezahlter Ware ja nicht von einem Ausschluß bei eBay abhängig.

Gruß,
Gerhard

Hallo Myriam,

ich will nicht ausschließen, dass es auch redliche Verkäufer
von Ersatzklingen bei ebay gibt, aber ich habe noch keinen
gefunden.

dann hatte ich bisher wohl mehr Glück als Verstand. Ich hab bei eBay schon öfter Klingen ersteigert, allerdings immer nur auf Klingen made in Europa gesteigert.

Der Verkäufer der letzten Lieferung allerdings war nicht wieder auffindbar. Vielleicht ja Zufall, vielleicht inzwischen ausgeschlossen, keine Ahnung. Die Ware war aber OK. und Preis/Leistung stimmten auch. Ebenso keine überzogenen Versandkosten, womit andere die „günstigen“ Preise wieder ausgeleichen.

Bei den meisten bekommst Du entweder gar nichts oder
billige Kopien. Vermutlich ist der Verkäufer bereits einmal
oder öfter unter anderem Namen dagewesen.

Ich dachte, daß das bei eBay geprüft wird?

In den ebay-Foren steht einiges zum Thema.

Danke für den Tip, werde mich da mal reinlesen.

Lieben Gruß aus Lübeck,
Gerhard

Hallo yndigo,

Na aber hallo… selbst wenn er’s schickt… was für ne
Aussage, daß in einem derartigen Fall der Käuferschutz nicht
mehr gilt. Boa ey!!

wie ich soeben lesen konnte, hätten die darauf gar nicht hinweisen brauchen, da bei einem Betrag von 15, 70 Euro, wie in meinem Fall, der
eBay-Käuferschutz ohnehin nicht gegriffen hätte, da der Selbstbehalt von 25 Euro den Kaufpreis übersteigt.

Ungeachtet dessen finde ich es heftig, daß Verkäufer rückwirkend ausgeschlossen werden können, insbesonders wenn auf deren Artikel schon geboten wurde und noch schlimmer, wenn dies mit Sofort Kaufen Option passiert ist.

Weiß selbst leider nicht was genau den Käuferschutz ausmacht.

Wenn Du einen Artikel bezahlt und nicht bekommen hast, wird der Kaufpreis bis zur Höhe von 200 Euro mit einem Selbstbehalt von 25 Euro
erstattet. Du bekämst also bei einer Zahlung von 200 Euro über den Käuferschutz 175 Euro erstattet.

Das kommt mir irgendwie bekannt vor: wie viele Versicherungen,
die im Falle des Falles nicht zahlen,(nach 20 Jahren
Beitragszahlungen).

Das allerdings ist ein Kapitel für sich. Die größte Frechheit ist die Arbeitslosenversicherung. Mit Glück hast Du 30 Jahre lang eingezahlt und bekommst dann für 12 Monate Alu. Und obendrein ist das Teil eine Pflichtversicherung, Du hast keine Option das Geld anders anzulegen.

Na hoffentlich gehts gut.

Danke :smile:

Der Ärger bleibt.

Einerseits ja, andererseits ist das mal ein Grund für mich genauer über „paypal“ nachzudenken.

Gruß, Yndigo

Gruß zurück, weit wech von HL kannst Du ja nicht sein, bei PLZ 24XXX

Vielleicht sieht man sich mal im real life.
Bist Du männlich oder weiblich?
Muß ja wissen, ob ich hier für mich oder für meine Frau bagger :smile:

War nur Spaß!
Gruß,
Gerhard

Hallo Gerhard,

Danke Dir für die ausführlichen Infos über die e-bucht!
Daß e-bay-Verkäufer rückwirkend ausgeschlossen werden können, ist ein Schgandaaal!! Ne im ernst; bin „froh“, es zeitig erfahren zu haben.

Das kommt mir irgendwie bekannt vor: wie viele Versicherungen,
die im Falle des Falles nicht zahlen,(nach 20 Jahren
Beitragszahlungen).

Das allerdings ist ein Kapitel für sich. Die größte Frechheit
ist die Arbeitslosenversicherung. Mit Glück hast Du 30 Jahre
lang eingezahlt und bekommst dann für 12 Monate Alu. Und
obendrein ist das Teil eine Pflichtversicherung, Du hast keine
Option das Geld anders anzulegen.

Na da sagst Du was! …wenn das Thema dran ist, vergesse ich meine Manieren und; aber ne, ne ne, ich will mich nicht mehr aufregen.

Gruß, Yndigo

Gruß zurück, weit wech von HL kannst Du ja nicht sein, bei PLZ
24XXX

243/SL

Vielleicht sieht man sich mal im real life.

das kann man nie wissen…

Bist Du männlich oder weiblich?

das erfährst Du eventyl demnächst an anderer Stelle…

Muß ja wissen, ob ich hier für mich oder für meine Frau bagger

-)

…Du Bagger Du…

War nur Spaß!
Gruß,
Gerhard

Hat Spaß gemacht, Gruß, Yndigo