Kann mir jemand die rechtliche Seite dieser Aussage erklären?
Provision: 3,57%
Der Käufer zahlt zum Kaufpreis eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. der gesetzl. MwSt., fällig und zahlbar bei Abschluss des Kaufvertrages unabhängig von der Verkäuferprovision.
Was mich iritiert ist „unabhänig von der Verkäuferprovision“. Was bedeutet dieses für mich als Kaufinterresent jetzt genau?
Vielen Dank
Hallo,
also, dem Auszug nach zu urteilen geht es hier darum, dass es a) eine Maklerprovision und b) eine Verkäuferprovision gibt oder diese von der Maklerprovision abgekoppelt wird. Dies bedeutet, dass sobald ein Kaufvertrag unterschrieben wird, ist die Provision (Maklerprovision von 3,57%) fällig. Die Fälligkeit der Maklerprovision ist von der Verkäuferprovision/Verkaufsdatum unabhängig. Sprich, selbst wenn der Gegenstand z.B. eine Immobilie den Eigentümer erst mit Zahlung/Übergabe die am Tag X stattfindet, wechselt, so ist die Maklerprovision mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.
Hallo Easy-Rider100,
der Markler kann sowohl von Käufer als auch vom Käufer bei Verkauf z.B. einer Immobilie oder eines Grundstückes eine Provision verlangen. In der Klausel ist geregelt, dass der Käufer inkl. MwSt. 3,57 % des Verkaufspreises zu zahlen hat.
Besteht mit dem Verkäufer ebenfalls eine Vereinbarung, dass bei Verkauf eine Porvision fällig ist, kassiert er von diesem ebenfalls.
Der durch den Verkäufer geleistete Provisionsbetrag ist nicht anrechenbar auf die durch den Verkäufer zu leistende Provision.
Grüße
Thomas
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