Verkauf 5-Familienhaus, als ETW welche Steuer

MFH geerbt, Erbschaftssteuern bezahlt, seit über 20 Jahre in Grundbuchbesitz, Niessbrauch 06/2004 erloschen, 1 Wohnung selbst bewohnt. Soll verkauft werden. Entweder als ganzes oder da ggf. luckrativer als 5 Wohnungen nach Umwandlung. Welche Steuern werden fällig? Nicht das wir bauen und das FA möchte Sprkulationssteuern oder ähnliches haben. Danke

  1. Spekulationssteuer gibts nicht
  2. Wenn das Haus seit mehr als 10 Jahren in Familienbesitz ist: Verkauf nicht steuerpflichtig

3-Objekt-Grenze
Hi !

Einkommensteuer
Wenn Grund und Boden sowie das aufstehende Gebäude im Ganzen verkauft werden, fällt keine Einkommensteuer an.
Wird das Objekt vor dem Verkauf in 5 Wohnungen aufgeteilt, wird durch das Überschreiten der 3-Objekt-Grenze ein „gewerblicher Grundstückshandel“ angenommen und der Verkauf unterliegt der Einkommensteuer. Hier sollte VOR dem Verkauf unbedingt ein Steuerberater aufgesucht werden. Wenn sich nämlich durch „Grundstückshandel“ ein Verlust erzielen ließe, könnte diese zur Minderung der Steuerlast beitragen.
Zumindest im Rahmen der Einkommensteuer sollten auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag bedacht werden.

Erbschaft-/Schenkungssteuer
Wenn das Objekt weit unter Wert „verkauft“ wird, könnte das Finanzamt eine „Schenkung“ annehmen und von einem teil-entgeltlichen Verkauf ausgehen. Es wäre dann möglicherweise noch Schenkungsteuer zu bezahlen.

Grunderwerbsteuer
Nur unter wenigen Ausnahmen, die sich in den ersten Paragrafen des Grunderwerbsteuergesetzes finden lassen, kann die Veräußerung des Grundstücks steuerfrei in dieser Steuer sein. Üblicherweise hat der Erwerber diese Steuer zu zahlen.

Umsatzsteuer
Es ist grundsätzlich denkbar, dass man den Verkauf des Grundstücks MIT Umsatzsteuer abwickelt. Dies könnte vor allem beim „gewerblichen Grundstückshandel“ auch den Vorsteuerabzug aus allen Rechnungen, die mit dem Verkauf zusammenhängen, ermöglichen. Hierzu wäre aber das Vorliegen einiger Voraussetzungen zu prüfen.

Da es bei allen Steuerarten auf diverse Punkte im Einzelfall ankommt, sollte zu solchen Fragen ein Steuererxperte aufgesucht werden. Dieser kann dann sämtliche Vor- und Nachteile für die unterschiedlichsten Steuerarten aufzeigen und für den Einzelfall ein steuer- und finanzoptimiertes Verfahren vorschlagen. Ohne VORHER eine steuerliche Beratung genossen zu haben, kann es hinterher schnell sehr teuer werden.

BARUL76

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Hi !

Einkommensteuer
Wenn Grund und Boden sowie das aufstehende Gebäude im Ganzen
verkauft werden, fällt keine Einkommensteuer an.
Wird das Objekt vor dem Verkauf in 5 Wohnungen aufgeteilt,
wird durch das Überschreiten der 3-Objekt-Grenze ein
„gewerblicher Grundstückshandel“ angenommen

Nein, nicht unbedingt. Es sollten nur vor Verkauf keine Wertsteigernden Massnahmen(Renovierung) vorgenommen werden. Keines der Objekte wurde auch nur in bedingter Veräusserungsabsicht gehalten, so dass auch beim Verkauf von mehr als 3 Objekten kein gewerblicher Grundstückshandel entsteht.

Erbschaft-/Schenkungssteuer
Wenn das Objekt weit unter Wert „verkauft“ wird, könnte das
Finanzamt eine „Schenkung“ annehmen und von einem
teil-entgeltlichen Verkauf ausgehen. Es wäre dann
möglicherweise noch Schenkungsteuer zu bezahlen.

Naja, aber nachdemdas Objekt in Einheiten aufgeteilt wird, um besser Verkaufen zu können glaube ich können wir einen verbilligten Verkauf ausschliessen…

Da es bei allen Steuerarten auf diverse Punkte im Einzelfall
ankommt, sollte zu solchen Fragen ein Steuererxperte
aufgesucht werden. Dieser kann dann sämtliche Vor- und
Nachteile für die unterschiedlichsten Steuerarten aufzeigen
und für den Einzelfall ein steuer- und finanzoptimiertes
Verfahren vorschlagen. Ohne VORHER eine steuerliche Beratung
genossen zu haben, kann es hinterher schnell sehr teuer
werden.

Da stimm ich Dir absolut zu!

Kann da Gewerbesteuer anfallen, da mehr als 2 Wohneinheiten und ggf. Verkauf von (mit Glück!!) allen Einheiten in einem oder 2 Jahren?

Nein, aber um das sicher zu stellen sollte man sich VORAB steuerlich beraten lassen.

Gewerbesteuer
Hi !

Es ist durchaus denkbar, dass hier auch Gewerbesteuer anfallen kann. Ein so klares NEIN, wie es von Clematis kam, würde ich hier also nicht aussprechen wollen.

Ob es sinnvoll ist, hier Gewerbesteuer anfallen zu lassen, die übrigens meist fast vollständig auf die Einkommensteuer anrechenbar ist, kann nur eine Prüfung des Einzelfalles ergeben. Es müßten dann die Gestalltungen eben entsprechend gewählt oder vermieden werden.

BARUL76

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