Verkauf an Straße - welche Genehmigung?

Hallo,

ich wollte für Weihnachten und Ostern ein paar Sachen aus Holz basteln. Also alles selbstherstellen und an am Wochenende so für 4-6 Std. am Wochenende an der Strasse verkaufen. Vermutlich kommt da selbst mit Glück nicht mehr als 100 Euro rein.
Wie meldet man sowas an? Muss man das überhaupt? Welche Genehmigungen braucht man?
Habe gehört, da es kein Regelmässiges Geschäft ist, bräuchte man da nichts. Brauchen andere falls andere den Stand kurz vertreten zum verkaufen evtl. ne Genehmigung oder müssen irgendwie angemeldet sein?

Ich frage weil meine Nachbarn machen das auch schon seit 2 Jahren und die sagen da müsse man nichts anmelden. Und da ich etwas Geld gebrauchen kann, wollte ich das jetzt auch mal versuchen :smile: Freue mich über Hilfe :smile:

Zuständigkeiten klären!
Hallo …

da müssen Sie die Zuständigkeiten klären, grundsätzlich sollte das kein Problem sein, wenn Sie eine Reisegewerbekarte haben.

Im Normalfall ist für Straßenverkäufe das Ordnungsamt zuständig, bei dem eine Sondernutzungsgenehmigung zu beantragen ist.

Während der Zeit der Weihnachtsmärkte sind jedoch oftmals diejenigen Ämter oder ausgegliederten städtischen GmbH’s zuständig, die die Märkte organisieren, das kann Ihnen aber jedes Ordnungsamt genauer sagen.

Viel Erfolg!

MfG
MGB-Consulting

Hi

Habe gehört, da es kein Regelmässiges Geschäft ist, bräuchte
man da nichts.

Das ist so schon richtig, manchmal wissen oder glauben es aber die Ämter es nicht.
Erzählen kann man viel, deshalb musst du das auch glaubhaft machen.
Melde dich bei dem Ordnungsamt des Ortes, wo du verkaufen möchtest. Dort wird man dir einen Platz reservieren und auch sagen, was du dann verkaufen darfst.

Gruß Nino

Melde dich bei dem Ordnungsamt des Ortes, wo du verkaufen
Dort wird man dir einen Platz reservieren und auch
sagen, was du dann verkaufen darfst.

Gruß Nino

Bedeutet das, also ich darf doch nicht einfach mal so an den wegrand wo ich jeztt denke dass am wochenende viele spaziergänger sind, und mich da für ein paar stunden aufstellen, sondern muss vorgegebene plätze einhalten.
Vielleicht noch die andere frage, wenn mich jetzt freunde für ne stunde oder so im verkauf vertreten, ist das dann auch okay? oder darf das nur der „wareninhaber“?
Also letztendlich kann jetzt nicht grossartig was passieren wenn man da jetzt seine waren anbietet die selbstgemacht sind - meine also nicht einen markt, oder trödelmarkt, sondern als einziger verkäufer auf weiter flur :smile:

Danke für die antworten und tschuldigung für die noch unklarheiten :smile:

Hi

Bedeutet das, also ich darf doch nicht einfach mal so an den
wegrand wo ich jeztt denke dass am wochenende viele
spaziergänger sind, und mich da für ein paar stunden
aufstellen, sondern muss vorgegebene plätze einhalten.

Jain!? Es gibt eine Regelung, das man sich des Wegesrandes stellen darf, ohne eine Erlaubnis zu haben, ABER ! Du mußt mobil sein und nicht länger als eine Stunde auf ein und dem gleichen Platz stehen. (Ich glaube es ist max eine Stunde).Z.B.: Eisverkäufer.

Danach musst du den Standort wechseln, ABER! Nicht jedes Ordnungsamt ist diese Regel bekannt oder wollen es wissen. Immerhin verlieren sie dadurch Standgebühren. Es kommt immer darauf an, in welchen Ort du deinen Stand aufstellen willst.

Vielleicht noch die andere frage, wenn mich jetzt freunde für
ne stunde oder so im verkauf vertreten, ist das dann auch
okay? oder darf das nur der „wareninhaber“?

Zuerst wird aus dem Wareninhaber der „Gewerbe“ Inhaber. Hinweis: Du musst ein Inhaber-Schild sichtbar aufhängen mit Namen und Anschrift.

Was Vertretungen für diesen Stand betrifft, bin ich überfragt.

Also letztendlich kann jetzt nicht grossartig was passieren
wenn man da jetzt seine waren anbietet die selbstgemacht sind

Ohhhh, sei da echt vorsichtig. Vor allem, wenn es um Informationen von dritten geht. Du kommst so oder so an den Ämtern nicht vorbei.

Das fängt mit dem Finanzamt an, weil du Gewinne erzielst. (Egal wie hoch und wie oft)
Dann musst du wissen, was du „legal“ von deinen selbst hergestellten Artikeln verkaufen darfst. Gerade in diesem Bereich, ist der Vertrieb von eigenproduzierten Kunstartikeln bestimmen Gruppen usw. vorbehalten. Das solltest du unbedingt vorher klären.

Auf der Sichersten Seite bist du, wenn du dich:
a.) beim Ordnungsamt, bzw. Gewerbeamt erkundigst, was du machen darfst.
b.) Danach eine Reisegewerbekarte beantragst. Um diese Karte zu bekommen, brauchst du ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Nachweis vom Finanzamt, das du nicht negativ aufgefallen bist. Beides wird automatisch bei dem Antrag der Reisegewerbekarte beantragt.
c.)Wenn alles erledigt ist, brauchst du ein Kassenbuch, um deine Ausgaben und Einnahmen zu listen.

Alles andere, wäre viel zu Unsicher für dich und auch mit Sicherheit nicht legal.
Es hört sich alles sehr kompliziert an, ist aber wichtig und schont danach deinen Geldbeutel. Denn die Strafen können sehr hoch sein, wenn du gegen Grundsätze verstößt.

Bei weiteren Fragen kannst du mich auch anmailen.

Gruß Nino