Ich hatte es mal gelesen, aber weiss nicht mehr wie das ging.
EÜR-Rechner (USt-pflichtig) A kauft am 1.10.2008 einen PC für 1.000 Euro netto und schreibt ihn über 3 Jahre ab. Nun verkauft er ihn am 20.3.2009 wieder für 400 Euro zzgl MWst (476 Euro brutto).
Wie verbucht A die Einnahmen, was geschieht mit der Afa für 2009 und wie stellt sich der Vorgang in der EÜR bzw. deren Formular dar?
Grundüberlegung
Abschreibung 2008 83,33 E, Restbuchwert 916,67
Wenn nun das Jahr 2009 noch vollendet würde, wären es so:
Abschreibung 2009 333,33 E, Restbuchwert 583,33
Nun sind aber nur gut 3 Monate von 2009 vergangen, bis das Anlagegut verkauft wurde.
Ich nehme an, dann werden… 3 Monate abgeschrieben. Also 333,30 Euro /3 =111,10 E
Dann wäre der Restbuchwert 916,67-111,10= 805,57
Die Einnahmen sind 400 Euro und 76 E für USt (19%).
Meine Frage: Wie kriegt man nun die 805,57 Euro aus der EÜR?