Verkauf aus Anlagevermögen EÜR

Ich hatte es mal gelesen, aber weiss nicht mehr wie das ging.

EÜR-Rechner (USt-pflichtig) A kauft am 1.10.2008 einen PC für 1.000 Euro netto und schreibt ihn über 3 Jahre ab. Nun verkauft er ihn am 20.3.2009 wieder für 400 Euro zzgl MWst (476 Euro brutto).

Wie verbucht A die Einnahmen, was geschieht mit der Afa für 2009 und wie stellt sich der Vorgang in der EÜR bzw. deren Formular dar?

Grundüberlegung

Abschreibung 2008 83,33 E, Restbuchwert 916,67

Wenn nun das Jahr 2009 noch vollendet würde, wären es so:

Abschreibung 2009 333,33 E, Restbuchwert 583,33

Nun sind aber nur gut 3 Monate von 2009 vergangen, bis das Anlagegut verkauft wurde.

Ich nehme an, dann werden… 3 Monate abgeschrieben. Also 333,30 Euro /3 =111,10 E

Dann wäre der Restbuchwert 916,67-111,10= 805,57

Die Einnahmen sind 400 Euro und 76 E für USt (19%).

Meine Frage: Wie kriegt man nun die 805,57 Euro aus der EÜR?

Moin,

Afa ist dahingehend schon mal falsch, da 2008 der sogenannte GWG-Sammelpool eingeführt wurde. Zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro sind Wirtschaftsgüter zwingend dem GWG-Sammelpool zuzuführen und über 5 Jahre abzuschreiben. Und wenn das Wirtschaftsgut wieder veräußert wird, dann bleibt es trotzdem in diesem Sammelpool. Auch gilt Pro Rata Temporis nicht - also nicht zeitanteilige AfA, sondern Jahres-AfA.

Buchungssätze für 2008:

GWG-Sammelposten an Kasse/ Bank: 1.000 Euro
AfA 2008 an GWG-Sammelpool: 200 Euro

Buchungssätze für 2009:

AfA 2009 an GWG-Sammelpool: 200,00
Kasse/ Bank an Erlöse aus Abgang Anlagevermögen 400,00 Euro
Kasse/ Bank an Umsatzsteuer 19% 76,00 Euro

AfA 2010 - 2012:
AfA an GWG-Sammelpool: 200,00 Euro p.a.

Frag nicht nach dem Sinn, die aus Berlin wollten das so…

Grüne Füße
e

Moin,

Afa ist dahingehend schon mal falsch, da 2008 der sogenannte
GWG-Sammelpool eingeführt wurde. Zwischen 150,00 Euro und
1.000,00 Euro sind Wirtschaftsgüter zwingend dem
GWG-Sammelpool zuzuführen und über 5 Jahre abzuschreiben.

okaaaaaaay. Nun ist mein Beispiel kaputt :smile:

Der Einfachheit halber dann unter einem geänderten Sachverhalt (Anschaffung Netto 10.000). So:

EÜR-Rechner (USt-pflichtig) A kauft am 1.10.2008 einen PC für 10.000 Euro netto und schreibt ihn über 3 Jahre ab. Nun verkauft er ihn am 20.3.2009 wieder für 4000 Euro zzgl MWst (4760 Euro brutto).

Wie verbucht A die Einnahmen, was geschieht mit der Afa für 2009 und wie stellt sich der Vorgang in der EÜR bzw. deren Formular dar?

Grundüberlegung

Abschreibung 2008 833,33 E, Restbuchwert 9.166,67

Wenn nun das Jahr 2009 noch vollendet würde, wären es so:

Abschreibung 2009 3.333,33 E, Restbuchwert 5.833,34

Nun sind aber nur gut 3 Monate von 2009 vergangen, bis das Anlagegut verkauft wurde.

Ich nehme an, dann werden… 3 Monate abgeschrieben. Also 3.333,33 Euro /3 =1111,11 E

Dann wäre der Restbuchwert 9.166,67-1111,11= 8055,56

Die Einnahmen sind 4000 Euro und 760 E für USt (19%).

Meine Frage: Wie kriegt man nun die 8055,56 Euro aus der EÜR?

Meine Frage: Wie kriegt man nun die 8055,56 Euro aus der EÜR?

Anlagenabgang (mit Buchverlust) 8.055,56 Euro an Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.055,56 Euro

Nachtrag
Anlage EÜR:

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