ich habe unsere Waschmaschine bei EBAY versteigert.
Artikel beschreibung: „bla bla bla…5 Jahre alt, läuft aber prima. Privatverkauf. Kein Umtausch. Keine Garantie“.
Sie lief auch prima, bis einen Tag vor Auktionsende. Da bemerkte meine Frau, dass die gebrauchte Maschine rattert und mitten im Programm stoppte. Die „Wasserstopp“ Lampe leuchtete auf.
Ich konnte gar nicht so schnell diese neue Erkenntnis bei EBAY aktualisieren. Jemand hatte sie am gleichen Tag für etwa 100,- Euro gekauft.
Ich habe nun dem Käufer mitgeteilt, dass die Maschine seit einem Tag diese Mängel hat und schlug vor, die Maschine nicht zu verkaufen. Begründung: Die Artikelbeschreibung weicht drastisch vomrealen Zustand ab.
Der Käufer drohte gleich mit Anwalt, warf mir vor, nur nicht für so „kleines Geld“ verkaufen zu wollen.
Das ist doch Unsinn. 100 EURO liegen über´m Durchschnitt dafür.
Ich habe eine Mail geschickt mit dem Kommentar: „Ich trete vom Verkauf zurück, da mir der technische Zustand nicht mehr bekannt ist“.
War dies richtig? Wer kann mir helfen, das Problem zu lösen? Habe ich Rechte? Kann ich mich ggf. vor einem Anwalt/unnötigen Kosten schützen? Muss ich noch etwas dem Käufer mitteilen? WIe umgehe ich einer negativen Beurteilung bei EBAY? …etc…
Ich habe nun dem Käufer mitgeteilt, dass die Maschine seit
einem Tag diese Mängel hat und schlug vor, die Maschine nicht
zu verkaufen. Begründung: Die Artikelbeschreibung weicht
drastisch vomrealen Zustand ab.
man kann schon nachvollziehen, dass der Käufer über sowas nicht erfreut ist, wäre nicht der erste Artikel, der urplötzlich kaputt geht, wenn die Gebote zu niedrig sind. Wobei ich dir nichts unterstellen will.
Ich hätte dem Käufer 50% Preisnachlass und die defekte Maschine angeboten. Bzw weil der Käufer die Maschine ja ohnehin abholen müsste hätte er die Möglichkeit, sich vor Ort vom Defekt zu überzeugen und die Maschine dann mitzunehmen oder eben nicht.
Solange man freundlich miteinander umgeht spräche für mich - unabhängig davon, ob die Maschine letztendlich den Besitzer wechselt - dann auch nichts gegen eine positive Bewertung.
mir ist das mal mit einem Laptop passiert. Der Käufer hatte jedoch Verständnis und via Unstimmigkeit wurde das Problem gelöst.
Dein Käufer könnte ja mal vorbeikommen oder jemanden vorbeischicken, um sich die Maschine anzusehen. Gleich mit Anwalt drohen ist ja nicht die feine Art.
die rechtliche Seite der Geschichte soll in diesem Brett nicht beleuchtet werden, wenn Du daran Interesse hast, stelle die Frage bitte abgewandelt ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, unter Beachtung der Vorschaltseite.
Zum ebay-spezifischen Aspekt: Du musst jetzt leider ausbaden, was tausende Idioten verursacht haben, denen, wenn ihnen der erzielte Auktionspreis nicht hoch genug war, der Artikel kurzerhand „runtergefallen“ ist, nur um dann ein paar Wochen später mit gleichem Foto unter anderem Namen wieder bei ebay drin zu stehen, diesmal besser gepuscht.
Versuche, mit dem Käufer weiter auf der Sachebene zu kommunizieren. Bleibe stets freundlich. Spiele den Ball in sein Feld - frage ihn: „Wie stellen Sie sich eine gütliche Lösung vor?“. Sollte er Dich schlecht bewerten, kommentiere die Bewertung sachlich. Letztendlich sieht immer derjenige wie ein Idiot aus, der sich am meisten aufgeregt hat und ausfallend wurde.
zu diesem Fall kann ich nur sagen, daß ich die Maschine ab dem Zeitpunkt des Anbietens nicht mehr benutzt hätte.
Dann wäre die Zustandsbeschreibung exakt gewesen.
Nun aber ist nichts mehr rückgängig zu machen.
na wenn er die Maschine unbedingt haben will dann liefer sie ihm doch.
Lass Dir vorher von ihm bestätigen dass er sie unbedingt will und die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten, nicht in Anspruch nehmen will.
Was er dann noch mit dem Anwalt will soll er sich dann überlegen.
Vom Kauf zurücktreten kannst DU in dem Fall nicht, die Option kannst Du dem Käufer aber lassen.
Grüße,
Sebastian
ps. und lass Dir die Nummer von seinem Anwalt gleich geben, falls er Dich zu Unrecht negativ bewertet damit Du weißt an wen Du Dich wenden kannst
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