Hallo !
Angenommen jemand verkauft bei Ebay neue, selbstgemachte Artikel; hier Fotocollagen. D.h. aus Fotos der Käufer wird am PC eine Collage erstellt und die dann über ein Fotolabor entwickelt. Muss der Verkäufer hierfür ein Gewerbe angemeldet haben? Oft ist es ja bei Ebay auch der Fall, dass private Verkäufer NEUE Artikel verkaufen (z.B. Kleidung etc.), die derjenige aus div. Gründen nicht nutzen konnte. Diese Verkäufer haben ja auch normalerweise kein Gewerbe angemeldet.
Herzlichen Dank im voraus ! MfG Cyba