Verkauf brandenburgischer Seen

Hallo Leute,

gestern abend habe ich im Fernsehen ein Feature gesehen, in dem es um den Verkauf brandenburgischer Seen ging. Der Bund als Eigentümer ist laut Einigungsvertrag gezwungen, die Seen zum besten (höchsten marktgängigen) Preis zu verkaufen. Diese werden zwar zunächst den Kummunen angeboten, auf deren Gebiet die Seen liegen, da diese aber zumeist nicht genug Geld haben, werden die Seen dann an private Investoren verkauft, die den Zugang zum See dann beschränken.

Das habe ich nicht so ganz verstanden. Daher meine Fragen:

  1. Wer war denn Eigentümer der Seen vor der Wende? Oder wer war, da ja alles volkseigen war, „Träger“ der Eigentümerschaft? (Verzeiht mir die flapsige Formulierung, aber ich weiß als Wessi noch nicht mal, wie die Eigentumsverhältnisse im Westen waren.)

  2. Wie ist das im Westen mit dem Eigentum an Grund und Boden?

  3. Warum wurde der Bund Eigentümer der Seen und warum sind sie im Rahmen des Einigungsvertrages nicht in das Eigentum der Kommunen übergegangen?

  4. Warum schreibt der Einigungsvertrag vor, dass der Bund die Seen verkaufen muss?

  5. Warum muss der Vertrag zum höchsten Preis erfolgen? Klar, dass der Bund Geld braucht. Wäre es aber nicht gesamtgesellschaftlich gesehen sinnvoller, den Kommunen die Seen zu einem symbolischen Preis zu verkaufen, um den Leuten den ungehinderten Zugang zu diesen Naherholungsmöglichkeiten zu gewährleisten?

Wer kennt die Antworten oder kann mir sagen, wo ich sie finde?

Danke schon mal, Grüße, Thomas

Hallo, Thomas!

gestern abend habe ich im Fernsehen ein Feature gesehen,

ich auch

in
dem es um den Verkauf brandenburgischer Seen ging. Der Bund
als Eigentümer ist laut Einigungsvertrag gezwungen, die Seen
zum besten (höchsten marktgängigen) Preis zu verkaufen. Diese
werden zwar zunächst den Kummunen angeboten, auf deren Gebiet
die Seen liegen, da diese aber zumeist nicht genug Geld haben,
werden die Seen dann an private Investoren verkauft, die den
Zugang zum See dann beschränken.
Das habe ich nicht so ganz verstanden.

Ich auch nicht.

Daher meine Fragen […]

Ich hänge meine Frage noch an:
Gibt es da keine Verfassungsvorschrift vergleichbar dem sechzig Jahre alten Artikel 141,3 der Verf. des Freistaats Bayern ("… Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechts freizumachen …")?
Verwundert grüßt
Hannes

Hallo Thomas

  1. Wer war denn Eigentümer der Seen vor der Wende? Oder wer
    war, da ja alles volkseigen war, „Träger“ der
    Eigentümerschaft? (Verzeiht mir die flapsige Formulierung,
    aber ich weiß als Wessi noch nicht mal, wie die
    Eigentumsverhältnisse im Westen waren.)

Der Staat DDR war Eigentümer der Seen. Da die BRD in alle Rechte und Pflichten eingestiegen ist, gehören ihr auch die Seen.

  1. Wie ist das im Westen mit dem Eigentum an Grund und Boden?

Meist Ländersache: in Bayern ist der Staat Bayern für die Freihaltung der Ufer verpflichtet.
Ein schönes Beispiel dafür: eine Eignerin eines Seegrundstückes am Starnberger See wollte einfach das nicht anerkennen und hat das Ufer eingezäunt. Nun hätte die bayr. Regierung diese Frau einfach enteignen können. doch das ist langwierig und schafft böses Blut. Der Weg, der dann eingeschlagen wurde war der bessere und hat Lachstürme verursacht.
Solche Grundstücke sind ja genau vermessen. Also hat die Gemeinde einfach einen Teil des Sees vor ihrem Grundstück aufgeschüttet und einen Weg angelegt. Damit war ihr Seegrundstück kein Seegrundstück mehr. Die Frau konnte nichts dagegen machen. Sie kann ja schließlich nicht eigenmächtig ihr Grundstück ausdehnen!

  1. Warum wurde der Bund Eigentümer der Seen und warum sind sie
    im Rahmen des Einigungsvertrages nicht in das Eigentum der
    Kommunen übergegangen?

S.o.

  1. Warum schreibt der Einigungsvertrag vor, dass der Bund die
    Seen verkaufen muss?

Da kann ich nicht antworten.
Causa

Hallo Thomas,

dass mit Seen spekuliert werden kann, ist ein Erbe der DDR. Ehemals volkseigene Gewässer, so sieht es der Einigungsvertrag vor, gehen in den Besitz des Bundes über. Der wiederum teilt die Gewässer dem sogenannten Verwaltungsvermögen der Kommunen oder des Landes zu - wenn es vorwiegend um eine touristische Nutzung geht.

Überwiegt dagegen die Fischerei, geht der See an das Finanzvermögen des Bundes - und muss verkauft werden.

Gruß Termid