Hallo,
wenn ich einen Call ( z.B. Ankauf für 0,60 Euro; Verkauf für 0,70 Euro, Restlaufzeit noch ca. 7 Monate ) verkaufe, kann es passieren, dass ich am Ende der Laufzeit liefern muss ? Oder bin ich mit dem Verkauf ( und dem eingestrichenen Gewinn 0,10 Euro pro Optionsschein ) „aus dem Schneider“ ?
Was passiert am Fälligkeitstag wenn ich die Option bis dahin halte- bekomme ich automatisch den Preis der Option, den dieser am letzten Tag hatte ?
Danke im Voraus für die Antworten.
Hallo,
Zunächst mal ist gibt es keinen „Optionsschein“ bei Optionen.
Dann ist es auch keine in sich geschlossene Position, so dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass du ausgeübt wirst und daher liefern musst. Vielleicht rechnet es sich ja für die eine Option, für die ande aber nicht?
Nur bei einer geschlossenen Position wärst du aus dem Schneider…
Gruss ivo
Hallo,
wenn ich einen Call ( z.B. Ankauf für 0,60 Euro; Verkauf für
0,70 Euro, Restlaufzeit noch ca. 7 Monate ) verkaufe, kann es
passieren, dass ich am Ende der Laufzeit liefern muss ? Oder
bin ich mit dem Verkauf ( und dem eingestrichenen Gewinn 0,10
Euro pro Optionsschein ) „aus dem Schneider“ ?
Ja. Es gibt zu dieser Option einem Emittent und auf diesen läuft der Call auch. Was Du machst bzw. woran Du teilnimmst, ist der Handel mit solchen Optionen. Durch wirst also nicht zum Stillhalter.
Was passiert am Fälligkeitstag wenn ich die Option bis dahin
halte- bekomme ich automatisch den Preis der Option, den
dieser am letzten Tag hatte ?
Wenn die Aktie am Fälligkeitstag bei 30,00 Euro steht, dein Call aber auf 40,00 Euro Basiswert lautet, dann verfällt die Option wertlos. Man würde die Aktie dann am Markt kaufen (zu 30) und nicht „teurer“ über den Call zu 40.
In so einem Fall sind die Optionskosten für die Katz. Allerdings kann man damit ja auch immer absichern und man muss es daher im Ganzen sehen und nicht nur rein spekulativ.
VG
Sebastian
Ich sehe schon, dass die Interpretation des geschriebenen mehr Spielraum zulässt als erwartet…
„Wenn ich einen Call verkaufe“… hat für mein Verhältnis nichts mit einem Optionsschein sondern mit Optionen zu tun.
Wie kommst du drauf dass das doch so gemeint ist?
Gruss Ivo
Ok, bei wikipedia steht folgendes :
„…Der Verkäufer der Call-Option ist zur Lieferung des Basiswertes verpflichtet, für diese Verpflichtung erhält er die Optionsprämie vom Käufer der Option…“
Bin ich der Verkäufer oder ist es das Emissionshaus, z.B. beim DB642E wäre das dann die Deutsche Bank ?
Wenn ich die Option vor dem letzten Handelstag verkaufe, muss ich dann eventuell liefern oder habe ich nach dem Verkauf der Option noch etwas zu befürchten ?
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Hallo,
„Wenn ich einen Call verkaufe“… hat für mein Verhältnis
nichts mit einem Optionsschein sondern mit Optionen zu tun.
Stimmt. Sehe ich auch so.
Wie kommst du drauf dass das doch so gemeint ist?
Ja, Du hast Recht. Also ich war jetzt davon ausgegangen, dass der Fragesteller die Begriffleichkeiten synonym verwendet - irrtümlich. Ich war davon ausgegangen, dass der eben die Call-Option meinte und eben nicht Optionsscheine, etwa aus einer Optionsanleihe.
Ich hatte aus dem Gesamttext den Eindruck, dass es ihm darum ging, eine Aktie günstig kaufen zu können (also Call-Option) und sich nun gefragt hat, wie das ganze weiter geht, wenn er diese Option wieder verkauft. Weil er ja scheinbar schon wusste, dass es dabei um den Bezug von Aktien geht.
VG
Sebastian
Du bist nicht der Verkäufer des Calls sondern der Inhaber des Optionscheins (der deutscchen Bank) mit dem Recht zu kaufen oder zu verkaufen.
Irgendwie vermischst du hier auf beängstigende Art und Weise Optionen und Optionsscheine.
Ansonsten verweise ich hier mit erst mal auf das Posting von TraderS das für Optionsscheine eher richtig ist.
Gruss Ivo
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Ok - danke.
Verstehe das Posting von TraderS so, dass ich den genannten Call verkaufen kann ( mit Gewinn bzw. Verlust ) und danach aus dem Schneider bin.
Gruß
Gregor
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Verstehe das Posting von TraderS so, dass ich den genannten
Call verkaufen kann ( mit Gewinn bzw. Verlust ) und danach aus
dem Schneider bin.
Wenn du den Call verkaufst, ist die Sache für dich so oder so erledigt. Du kannst Ihn theoretisch auch wertlos verfallen lassen.
Selbiges gilt für den Put.
Mit dem Optionsschein hast du ja folgende Rechte erworben:
Call = Recht eine Aktie zu kaufen
Put = Recht eine Aktie zu verkaufen
Wie ich schon schreibe: Recht! - Nicht Plicht!
Gruss Ivo