Hallo,
ich habe ein gewerbliches Konto bei ebay und möchte dort 2 mittlerweile defekte Geräte (Drucker und Saeco-Kaffeemaschine) meines Gewerbes für Bastler einstellen.
Die erzielte MWST führe ich natürlich ab.
Aber wie sieht es mit der Gewährleistung aus. Ich biete diese Geräte als defekt an, kann sie also nicht zurücknehmen. Der Kunde weiss aus meiner Beschreibung, was ihn erwartet. Er kann also nicht sagen, dass die Sachen nicht o.K. waren und dann wieder zurückgeben. Wie sieht da die Rechtslage aus ? Muss ich eine 1-monatige Rückgabefrist einhalten ? Wenn ja, dann kann der Kunde an dem Gerät basteln und dann feststellen, dass er ja doch nichts damit anfangen kann, bzw. es reparieren kann und schickt es mir noch defekter zurück.
Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen und viele Grüße
Marion
Hallo,
Ich biete diese
Geräte als defekt an,
am besten dick und farbig und auch im Titel.
kann sie also nicht zurücknehmen.
Wieso denn nicht?
Was die Gewährleistung betrifft, versicherst du eigentlich nur, dass der Artikel genau im beschriebenen Zustand ist. Wenn du schlicht sagst defekt, stellt defekt demnach keinen Mangel dar. Wenn du allerdings den Defekt ganz genau einschränkst (z. B. Wackelkontakt, braucht ein neues Kabel) und noch etwas anderes ginge kaputt, würde die Gewährleistung wieder greifen.
Muss ich
eine 1-monatige Rückgabefrist einhalten ?
Klar! Immer!
Wenn ja, dann kann
der Kunde an dem Gerät basteln und dann feststellen, dass er
ja doch nichts damit anfangen kann, bzw. es reparieren kann
und schickt es mir noch defekter zurück.
Hast du in deiner Widerrufsbelehrung eine Wertersatzpflicht? Die ist speziell für vom Käufer verursachte Verschlechterungen. Ich weiß allerdings nicht, ob so eine Klausel zulässig ist oder abmahngefährdet, war ja mal gerichtlich umstritten.
Ich bezweifele aber, dass du für defekte Geräte viel oder überhaupt was kriegst, je niedriger der Kaufpreis, desto wahrscheinlicher, dass der Käufer findet Widerruf lohnt sich nicht.
Stephanie
Hallo Stephanie,
nur ergänzend die Anmerkung,
Ich bezweifele aber, dass du für defekte Geräte viel oder
überhaupt was kriegst, je niedriger der Kaufpreis, desto
wahrscheinlicher, dass der Käufer findet Widerruf lohnt sich
nicht.
dass defekte Geräte durchaus Geld einbringen, da z.B. DVD-Brenner und Notebooks z.T. gut repariert oder als Einzelteile verkauft werden können und danach mit einer min. 50% Marge wiederverkauft werden. Basteltante24 verkauft beispielsweise defekte/gebrauchte Teile ohne sich diese irgendwie näher anzuschauen und crisophte verkauft Reparaturen gewinnbringend (als Privatverkäufer - ts,ts). Ich habe mit beiden nichts zu tun, außer dass ich mich dafür mal interessierte.
Zum Widerruf gab es aufgrund der Erstattung der Hinsendekosten mal ein Gerichtsurteil:http://www.frag-einen-anwalt.de/Versandkostenerstatt…
"Nach der bislang scheinbar einzigen veröffentlichten Entscheidung zu diesem Thema des OLG Frankfurt vom 24.10.2001 (9 U 148/01) sind diese Kosten vom Verkäufer zu ersetzen. Da sich die Parteien - hier muss man wohl sagen leider - über diesen Punkt danach geeinigt haben, musste der BGH hierüber als Revisionsinstanz in seinem Urteil vom 19.03.2003 (VIII ZR 295/01) nicht mehr entscheiden.
Zum letzten Punkt:
http://www.internetrecht-rostock.de/Urteile/e-commer…
Nachtrag: Der BGH hat am 02.04.2003 das Urteil bestätigt (AZ VIII ZR 295/01)
Das bedeutet, entgegen weitläufer Meinung, dass die Versandkosten für die Sendung zum Käufer, dem Käufer immer zu erstatten sind.
Also hätte der Käufer nur die Rücksendekosten (bis zum Warenwert von 40 Euro) zu tragen. Als Warensendung verschickt, ist das sehr günstig und versichert für 3,85 Euro (Hermes) möglich.
Trotzdem hast Du Recht, auch nach meiner Erfahrung sind die Widerrufe sehr gering.
Noch ein Tipp für die Fragerin:
Wenn man die Ware an entscheidenden Stellen mit einer speziellen Folie abklebt, die beim Versuch des Öffnens der Ware zerreist, hat man dem Austausch von Teilen und dem Nachschauen vorgebeugt. Das machen einige Verkäufer, wie ich gesehen habe.
Schönen Gruß, Ingo
Hallo,
Hallo Marion,
Muss ich
eine 1-monatige Rückgabefrist einhalten ? Wenn ja, dann kann
der Kunde an dem Gerät basteln und dann feststellen, dass er
ja doch nichts damit anfangen kann, bzw. es reparieren kann
und schickt es mir noch defekter zurück.
was sich nur bei reparierten Teilen anbietet (falls Du es mal vorhaben solltest) ist folgendes:
Wenn man die Ware an entscheidenden Stellen mit einer speziellen Folie abklebt, die beim Versuch des Öffnens der Ware zerreist, hat man dem Austausch von Teilen und dem Nachschauen vorgebeugt. Das machen einige Verkäufer von gebrauchten/ reparierten Teilen, wie ich gesehen habe.
Ansonsten hilft es nur, detaillierte Fotos von der Ware zu machen und in der Warenbeschreibung darauf hinzuweisen. Basteltante25 verkauft auch ungeprüfte Teile gewerblich. Als ich mir die Bewertungen genauer angesehen habe, schien es mir, als ob den Käufern die Möglichkeit des Widerrufs nicht so bewusst zu sein scheint, wie es Dir ist. 
Und als ich es mir eben gerade nochmal angesehen habe, ist mir jetzt auch klar, warum keine keine Rückgaben kommen: Sie hat in der Beschreibung Rücknahmen und Garantie ausgeschlossen, weist aber trotzdem auf die Widerrufsmöglichkeit hin. 
Schönen Gruß und viel Erfolg, Ingo