Guten Tag,
unsere Firma wird an einen (anderen) Konzern verkauft, bleibt aber rechtlich weiterhin selbstständig. Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Danke.
Hallo
unsere
(FAQ:1129)
Trotzdem: FAQ:2027 -> Zwischenzeugnis -> „(…)Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht generell, sondern immer dann, wenn ein so genannter triftiger oder „anzuerkennender“ Grund vorliegt. Triftige Gründe gibt es allerdings viele: Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten, Änderung der Aufgaben, Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens, Fusionen, Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens, Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber,(…)“
mfg M.L.