Verkauf des Autos vom Partner

Hallo.
Folgender Fall;
Frau mit Kind (harz4) zieht zu einem Mann ins Haus (arbeitet) und leben zusammen. Der Mann verkauft sein Auto und erzielt daraus rund 10.000 Euro Erlös, welches somit ja nun in die Gemeinschaft einfließt.
Kann der Erlös vom Verkauf an das Hart4 angerechnet werden?
Oder ist das halt sein Geld und da geht das Jobcenter nicht ran obwohl die Frau welche ja nun bei ihm wohnt ALG2 erhält?

Bedeutet das, die Frau bekommt ALG2 und das Kind HartzIV?

Man spricht hier von einer Bedarfsgemeinschaft, und da kann es sein, dass es das Jobcenter sehr wohl etwas angeht.

Gruß

Hallo!

Aus dem geschilderten Sachverhalt lese ich, dass das einer Bedarfsgemeinschaft gehörende Auto verkauft wird. Dieser Bedarfsgemeinschaft fließt dadurch kein Vermögen zu, denn das Vermögen war vor dem Verkauf in Gestalt des Fahrzeugs und nach dem Verkauf in Gestalt des Erlöses als Bargeld vorhanden. Also kein Vermögenszuwachs, nur ein Vermögenstausch. Was ein Drangsalierungscenter Jobcenter daraus zu machen versucht, kann anders aussehen. Von einem Hilfeempfänger mit teurem Luxusschlitten kann natürlich erwartet werden, dass er das wertvolle Teil versilbert, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Was Jobcenter für angemessen halten, weiß ich allerdings nicht.

Aber liegt überhaupt eine Bedarfsgemeinschaft vor, in der man gegenseitig mit Vermögen füreinander einsteht?

Gruß
Wolfgang

Also sie bekommt das Geld vom Jobcenter, Harz4.
Da sie bei ihm eingezogen ist, wird sein Verdienst ja angerechnet, weshalb sie weniger bekommt (ist ja klar :wink:).
Nun hat er letzte Woche sein Auto verkauft und daraus 10.000 Euro bekommen.
Ich kenne das so, dass dieses angegeben werden muss oder? hat ja Auswirkungen auf Harz4.

Hallo
Angegeben werden muss es wohl, aber bei Verkaufen von Gegenständen, die man schon vorher hatte, darf es nicht zwangsläufig angerechnet werden. Bin aber nicht auf dem neuesten Stand. Das Stichwort wäre hier Umwandlung von Vermögen.