Verkauf des Hauses seitens des VM

Ein Vermieter will aus wirtschaftlichen Gründen sein Haus verkaufen.
Er hat im HAus noch ein Geschäft was leer steht und nicht vermietet
ist, da sich niemand findet der sich dort einmieten möchte wegen schlechter Wirtschatslage und in einem Dorf kiegt.

Nun hat er dem Mieter mündlich mitgeteilt, das er das Haus verkaufen möchte.

Der Mieter hat ihn gefragt ob er nun eine andere wohnung suchen soll.
er zögerte aber sagte dann ja sucht euch eine andere wohnung.

Nun der Mieer hat eine Wohnung gefunden und zieht nun zum nächsten Monat aus.

Wie sieht das mit der Kündigungszeit aus
Der Mieter kann sich keine 3Monate Doppelzahlung an 2 Vermietern leisten.

Einen Nachmieter kann er auch nicht suchen da wie beschrieben der VM sein Haus angeblich verkaufen will.(nach Aussage des VM ist es noch nicht ganz abbezahlt da von Verwanden abgekauft und noch von der Bank per Kredit zu bezahlen)

Weiss jemand ob der Mieter die 3 Monate noch zahlen muss oder nicht.
Der Mieter fühlt sich unter Zugzwang, da er ja irgendwann sowieso ausziehen müsste und sich dachte dann lieber ohne Streit schnell raus.

Wie beschrieben ,er kann sich keine doppelzahlung leisten.
Gruss

Hallo,

mal ne ganz andere Frage…warum will der Mieter überhaupt ausziehen? Der neue VM muß den alten Mietvertrag übernehmen, so wie er ist.
„Kauf bricht nicht Miete“
http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Kauf+bricht+n…

Wenn das nicht gerade eine grundsanierungsbedürftige Burg ist und die darin wohneneden Mieter solvent, kaufen Interessenten lieber Häuser mit bereits gut vermieteten Wohnungen, al dass sie sich selbst auf die Suche machen müssen und derweil einen Leerstand zu ertragen haben.
Der Verkauf eines Hauses nimmt mehr Zeit in Anspruch, als man denkt.
Ein Jahr ist da durchaus drin.

Da der VM ja aber noch Kredit abzahlen muß, was er bisher sicher immer über die Mieteinnahmen gemacht hat, wäre es besser für ihn, die Mieter zu behalten.
Vielleicht läßt sich der VM mit diesem Hintergrund ja doch auf einen Nachmieter ein.

Gruß
Maja

Um es kurz zu machen:
Der VM kann zwar auf der KüFrist bestehen, der Mieter muß aber seinerseits auch nicht ausziehen und würde damit dem VM den Verkauf erschweren.
Da der VM also ein Interesse am Auszug hat, sollte er dem Mieter auch entgegenkommen - eine Möglichkeit eine Verkürzung der Frist durchzusetzen hat der Mieter aber nicht.

Gruß Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Um es kurz zu machen:
Der VM kann zwar auf der KüFrist bestehen, der Mieter muß aber
seinerseits auch nicht ausziehen und würde damit dem VM den
Verkauf erschweren.
Da der VM also ein Interesse am Auszug hat, sollte er dem
Mieter auch entgegenkommen - eine Möglichkeit eine Verkürzung
der Frist durchzusetzen hat der Mieter aber nicht.

Moin,
wenn M im nächsten Monat auszieht, hat er ja wohl schon einen neuen Mietvertrag und seine alte Wohnung gekündigt. Alter VM wird dann wohl nicht auf die ihm vertragsgemäß zustehende Miete verzichten. Ich sehe da wenig Verhandlungsspielraum.
Vorher fragen, vorher verhandeln. Jetzt ist der Zug abgefahren.

mfG
Hi

Nun der Mieer hat eine Wohnung gefunden und zieht nun zum
nächsten Monat aus.

Wie sieht das mit der Kündigungszeit aus
Der Mieter kann sich keine 3Monate Doppelzahlung an 2
Vermietern leisten.

Warum schließt der Mieter dann einen zweiten Mitvertrag ab? Das kann wohl niemand nachvollziehen.

Jetzt hat der Mieter ein finanzielles Problem. Verträge muss man einhalten.

Gruß,
-Efchen

Nun irgendwann muss der Mieter ja ausziehen

Spätestens dann wenn er sein Haus verkauft hat und der neue VM Eigenbedarf anmeldet
Ich denke das der Mieter dem VM entgegengekommen ist auszuziehen

Wie ich hier las bekommt der M ja auch bei Zwangsräumungsklage die Kosten des Verfahrens aufgebrummt

Also hat der M dem ausweichen wollen und eine neue Wohnung gemietet

Hat der Mieter keine Rechte?
Der VM hat ja gewusst, das wenn seine M aus dem Geschäft ausziehen er das Haus nicht halten kann und hat die wohnung im Haus vor 1Jahr an den Mieter vermietet.
Der Mieter hat nun das nachsehen und hätte nun früher oder später doch ausziehen müssen.
Was ja auch wieder emenze Kosten für ihn bedeutet.
Ich kann Elfchen deinen ausführungen nicht folgen.

Also ich versuchs nochmal

Der VM hat zugestimmt das der M sich eine andere Wohnung sucht!

Da er das Haus verkaufen will ist ein NAchmieter suchen sinnlos da er die Wohnung (Haus)mit Geschäft ja nicht mehr vermieten will.

ausserdem hat er darauf hingewiesen das er die Miete erhöhen will bzw auch die Nebenkosten.

Also er setzt den Mieter unter Druck

Also ich versuchs nochmal

Ich auch…

Der VM hat zugestimmt das der M sich eine andere Wohnung
sucht!

Hat er auch einem vorzeitigen Auszug zugestimmt? Und kann der Mieter das im Zweifel beweisen?

Da er das Haus verkaufen will ist ein NAchmieter suchen
sinnlos da er die Wohnung (Haus)mit Geschäft ja nicht mehr
vermieten will.

Sollte hinter der Bemerkung der Irrglaube stecken, durch die Stellung einer bestimmten Zahl an Nachmietern komme man um die KüFrist herum: dies ist ein Irrglaube. Mieter können Hunderte Nachmieter anschleppen, wenn der VM nicht will, braucht er keinen zu nehmen und kann auf der Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen.

ausserdem hat er darauf hingewiesen das er die Miete erhöhen
will bzw auch die Nebenkosten.

Also er setzt den Mieter unter Druck

Nebenkosten werden abgerechnet oder pauschal bezahlt. Im ersten Fall (Regelfall) kann (darf) der VM sie nicht beeinflussen, im zweiten Fall ist eine Erhöhung recht schwierig. Mieterhöhungen gehen ebenfalls ncht so ohne weiteres in beliebiger Höhe.

Eine Räumungsklage kann erst der neue Eigentümer nach erfolgloser Kündigung anstrengen. Bis hier Kosten auf den Mieter zukommen, hat er noch viel Zeit diese erst gar nicht entstehen zu lassen.

Es ist so: der Mieter in Deinem Beispiel hat sich selbst unter Druck gesetzt und ohne Not seine Trümpfe aus der Hand gegeben.
Es ist nun mal leichter ein leerstehendes Haus zu verkaufen und diese Tatsache hätte der Mieter ausnutzen können und dem VM einige Zugeständnisse abhandeln können (Verzicht auf die KüFrist, finanzielle oder sonstige Unterstüzung beim Umzug). Jetzt ist es dazu zu spät, weil der Mieter sich selbst in in die blöde Lage gebracht hat. Das einzige Drohmittel das bleibt: Wenn ich schon drei Monate doppelt zahlen muß, kann ich auch hier wohnen bleiben und die neue Wohnung sofort wieder kündigen…

Gruß Stefan (Grüße sind hier üblich)

1 „Gefällt mir“

Nun irgendwann muss der Mieter ja ausziehen

Nein. Nur, wenn er eine Kündigung bekommt.

Spätestens dann wenn er sein Haus verkauft hat und der neue VM
Eigenbedarf anmeldet

Naja, bis dahin kann viel Zeit ins Land gehen. Das Haus ist noch nichtmal verkauft und der Mieter hat schon Angst vor dem Eigenbedarf? Es gibt auch Leute, die ein Haus kaufen, um es weiter zu vermieten.

Ich denke das der Mieter dem VM entgegengekommen ist
auszuziehen

Das ist dem VM nahezu wurscht, ob der Mieter mit verkauft wird, oder nicht. Es sei denn, der Mieter ist kein ordentlicher Mieter, den der neue VM nicht mitkaufen möchte (z.B. weil er seine Miete nicht bezahlt).

Wie ich hier las bekommt der M ja auch bei Zwangsräumungsklage
die Kosten des Verfahrens aufgebrummt

Der Mieter hat schon Angst vor einer Zwangsräumung, obwohl er noch nichtmal eine Kündigung hat und das Haus noch nicht verkauft ist?

Also hat der M dem ausweichen wollen und eine neue Wohnung
gemietet

Obwohl er sie nicht zahlen kann.

Hat der Mieter keine Rechte?

Doch. Er kann einfach wohnen bleiben.

Der VM hat ja gewusst, das wenn seine M aus dem Geschäft
ausziehen er das Haus nicht halten kann und hat die wohnung im
Haus vor 1Jahr an den Mieter vermietet.

Wo ist das Problem?

Der Mieter hat nun das nachsehen und hätte nun früher oder
später doch ausziehen müssen.

Wieso? Ist doch gar nicht sicher.

Was ja auch wieder emenze Kosten für ihn bedeutet.

Sicher nicht so hoch, wie die Kosten, die er sich jetzt aufgebürdet hat, obwohl er sie nicht tragen kann.

Ich kann Elfchen deinen ausführungen nicht folgen.

Ich kann Dir nicht folgen. Ich miete keine neue Wohnung an, wenn ich weiß, ich kann die doppelte Miete nicht zahlen.
Wenn der Mieter meint, er käme dem VM entgegen, hat er doch sicher mit dem VM schriftlich vereinbart, dass dieser auf 1-3 Monatsmieten verzichtet (ich meine, warum sollte er das tun, zumal er ja wohl selbst Geldprobleme hat). Wenn der Mieter nichts schriftlich mit dem VM vereinbart und sich dann trotzdem bewusst in eine finanzielle Notlage begibt, dann handelt er grob fahrlässig dumm.

So sind wir ja alle froh, dass hier im Forum nur rein hypothetische Fälle behandelt werden!

Gruß,
-Efchen

1 „Gefällt mir“

Der VM hat zugestimmt das der M sich eine andere Wohnung
sucht!

Ja, was soll er denn sagen? „Du darfst nicht ausziehen, und wenn ich Dich hier festketten muss!“? Der VM kann dem M nicht verbieten, auszuziehen.
Also hätte der Mieter sich eine neue Bleibe so suchen sollen, dass er nicht 3x, sondern nur 1x Miete doppelt zahlt.

Da er das Haus verkaufen will ist ein NAchmieter suchen
sinnlos da er die Wohnung (Haus)mit Geschäft ja nicht mehr
vermieten will.

Der Nachmieter befreit Dich ja eh nicht aus dem Vertrag, wie Goosi schon verdeutlicht hat.

ausserdem hat er darauf hingewiesen das er die Miete erhöhen
will bzw auch die Nebenkosten.

In gewissem Maße darf ein VM die Miete erhöhen. Das kann Dir überall passieren. Nebenkosten kann er nicht beeinflussen (das hat Goosi besser erklärt).

Also er setzt den Mieter unter Druck

Man wird im täglichen Leben ständig unter Druck gesetzt. Man muss wissen, wo es berechtigt ist, und wo man sich zurück lehnt.
Der Mieter hat dem VM einen Gefallen getan, ohne sich vorher mit ihm über einen Gegengefallen zu einigen.

Gruß,
-Efchen

Hallo Efchen,

Eigenbedarf? Es gibt auch Leute, die ein Haus kaufen, um es
weiter zu vermieten.

Davon bin ich ursprünglich ausgegangen, also dass es sich um ein reines Renditeobjekt handelt, aber inzwischen klingt das eher nach Einfamilienhaus und im EG ist halt noch ein Laden…da passt meine Antwort dann freilich nicht so ganz :wink:

Doch. Er kann einfach wohnen bleiben.

Das war wiederum auch meine Überlegung, scheint aber wohl zu spät zu sein.
Ich nehme mal an, dass der neue Mietvertrag bereits unterschrieben ist…andernfalls könnte man vielleicht doch noch mal mit dem VM reden.

So sind wir ja alle froh, dass hier im Forum nur rein
hypothetische Fälle behandelt werden!

Der nächste hypotetische Umzug läuft dann sicher hoffentlich besser…

Gruß
Maja