Vor 9 Monaten bekam Frau X der Familie X einen Anruf von einem Telefonverkäufer, der Frau x Reisegutscheine anbot
Da Frau X das Angebot nicht zusagte, schickte sie die angebotenen Gutscheine wieder zurück und wiederief dem Angebot telefonisch.
Da die Gutscheine Bei der Firma Y jedoch nicht eingingen,stellte sie noch einen Nachforschungsantrag, welchen sie auf Forderung der Firma Y zusandte. Nach nochmaligem Gespräch wurde Frau x durch die Firma y zugesagt, das sdie Sache damit erledigt sei.
Nach neun Monaten bekommt Frau x eine Mahnung durch ein Inkassounternehmen. dieses versuch nun die Forderung für die ( nicht in Anspruchgenommemen) Reisegutscheine einzufordern.
Die Firma beruft sich auf ein Tonbandmitschnitt.
Hat dieser Tonbandmittschnitt Rechtskraft vor Gericht, auch bezüglich eventuell gemachter Angaben, aus dem ein Kaufvertrag oder eine Verpflichtung (rechtzeitig etwas zurückzusenden und dieses auch zu beweisen ) seitens Frau x hervorgeht?
Könnte eine Forderung seitens der Firma x erfolgreich sein, obwohl keine Leistung in Anspruch genommen wurde?
Kann durch Zeugnis des Ehemannes von Frau x, der rechtzeitige, auch telefonische, widerspruch bezeugt werden ?