Obige Frage stellte mir ein Freund, der bisher gewerblich bei ebay handelt und sein Gewerbe (aus welchen Grünedn auch immer) demnächst aufgeben will. Der account besteht seit ca. 1,5 Jahren und bis auf 1 negative Bewertung unter ca. 2500 positiven sieht sie recht gut aus. Er möchte diesen account zusammen mit einem Restbestand an Ware und einem parallel bestehenden Onlineshop verkaufen.
Spielt ebay da mit oder gibbet dabei Probleme? Wie seht ihr das, ich konnte genauso wenig wie mein Freund eine wirklich definitive Aussage dazu finden.
Der account besteht seit ca. 1,5
Jahren und bis auf 1 negative Bewertung unter ca. 2500
positiven sieht sie recht gut aus. Er möchte diesen account
zusammen mit einem Restbestand an Ware und einem parallel
bestehenden Onlineshop verkaufen.
Ohne die AGB von Ebay gelesen zu haben, sagt doch eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass das eigentlich nicht funktionieren kann. Der Account besteht doch für eine konkrete Person, die bei der Anmeldung ihre persönlichen Daten hinterlegt hat und deren Identität überprüft oder zumindest einer Plausibilitätskontrolle unterzogen worden ist. Diese Person kann man nicht einfach austauschen. Abgesehen davon sagen die 2500 Bewertungen nur etwas über die Leistungen des bisherigen Accountinhabers aus. Mit diesen Leistungen hat der neue Accountinhaber nichts zu tun und umgekehrt sagen die Bewertungen des alten Inhabers über die Zuverlässigkeit des neuen rein gar nichts aus - allein die letztere aber interessiert die EBay-Nutzer. Deshalb würde ich erwarten, dass eine Übertragung nicht möglich ist. Du kannst ja auch nicht einfach Dein Abi-Zeugnis auf Deinen Gartennachbarn übertragen, damit der sich fortan mit Deinen Noten bewerben gehen kann …
den Account an sich zu verkaufen könnte problematisch werden, wenn er aber sein Geschäft mit allen Drum und dran verkauft, dann gehört auch der Account dazu. Beim Verkauf des Geschäftes steht dann das Geschäft und nicht unbedingt die Person, die es gehört, die Rolle. Ich kenne namhafte Hotels, die ihre Restzimmer über eBay versteigern, wenn das Hotel verkauft wird, kann doch wohl auch der Account mitgenommen werden?! Kommt nach meiner Meinung ganz drauf an, wie man es nach außen gestaltet. Frag doch mal bei eBay?
den Account an sich zu verkaufen könnte problematisch werden,
wenn er aber sein Geschäft mit allen Drum und dran verkauft,
dann gehört auch der Account dazu. Beim Verkauf des
Geschäftes steht dann das Geschäft und nicht unbedingt die
Person, die es gehört, die Rolle. Ich kenne namhafte Hotels,
die ihre Restzimmer über eBay versteigern, wenn das Hotel
verkauft wird, kann doch wohl auch der Account mitgenommen
werden?! Kommt nach meiner Meinung ganz drauf an, wie man es
nach außen gestaltet.
Auch, wenn man einen Betrieb als Ganzes veräußert, geht nicht alles, was wirtschaftlich gesehen dazu gehören mag, auf den Erwerber über. Personengebundene Rechtspositionen können nicht übertragen werden - weder allein noch als Bestandteil einer Gesamtheit von Vermögenswerten, die einen Geschäftsbetrieb ausmachen. Wer eine Gaststätte übernimmt, erwirbt z.B. nicht die Gaststättenerlaubnis des Veräußerers, sondern muß eine eigene beantragen. Wer von einem Schreinermeister einen Handwerksbetrieb übernimmt, wird dadurch nicht automatisch selbst zum Meister, sondern muß einen eigenen Meistertitel haben, wenn er den Betrieb weiterführen will.
Der Ebay-Account ist durch die Bewertungen, die für die Leistungen des bisherigen Accountinhabers erteilt worden sind, m.E. ebenfalls personengebunden. Eine „Überleitung“ auf einen neuen Inhaber dürfte daher allenfalls dann in Betracht kommen, wenn Accountinhaber eine juristische Person ist (geht das überhaupt?), und der „Inhaberwechsel“ in einem Gesellschafterwechsel eben jener juristischen Person besteht.
Wenn die Firma aber eine juristische Person ist und der Name
des Accounts den Firmennamen wiederspiegelt?
In deed, da würde ich - jetzt mal abgesehen von ebay-AGBs - überhaupt kein Problem sehen. Der ebay-Account ist ganz normaler Bestandteil des Goodwill des Geschäfts. Und wie man bei einer Geschäftsübernahme verhandeln kann, dass man den alten Namen und das äußere Erscheinungsbild weiter benutzen darf, die Kundendatei übergeben bekommt, … kann man dies selbstverständlich auch mit der Internetseite des Unternehmens nebst Shop inkl. aller hierfür ggf. vorhandenen positiven Bewertungen/Zertifikate/… machen. Und etwas anderes ist ein ebay-Account grundsätzlich auch nicht.
Natürlich hat die Sache für die Beteiligten einen gewissen Sinn und beiderseitigen Vorteil, der auf Seiten der Kunden sich als Nachteil erweisen kann. Aber die übernommenen guten ebay-Bewertungen sind eben auch nichts anderes als der übernommene gut eingeführte eigene Online-Shop oder das eigene Ladengeschäft unter dem eingeführten Namen. D.h. es kann einem ständig und überall auch IRL passieren, dass man plötzlich feststellt, dass der langjährige Lieferant eigentlich nicht mehr der selbe ist, und dass die Brötchen im Shop im Supermarkt plötzlich einen anderen Hersteller haben, … Insoweit ist hier ein besonderer Schutz auch bei ebay nicht geboten.
Spielt ebay da mit oder gibbet dabei Probleme? Wie seht ihr
das, ich konnte genauso wenig wie mein Freund eine wirklich
definitive Aussage dazu finden.