Verkauf eigener Software als Freiberufler?

Hallo Leute!
Ich hab mich jetzt mal schlau gemacht über die Selbständig/Freiberufler/Kleingewerbe-Thematik.

Laut meines Kenntnisstandes können sich nur bestimmte Berufsgruppen als *Freiberufler* selbständig machen, darunter auch der für mich interessante Fall des Diplom-Ingenieurs, der ein Ingenieurbüro gründet und anderen Firmen seine Dienstleistung anbietet. Soweit sogut… Wenn ich jetzt aber zusätzlich meine eigene, selbstprogrammierte Software (in genau diesem Ingenieur-Bereich) über das Internet verkaufen will, dann müsste ich doch eigentlich ein Gewerbe anmelden, oder? Das hat mir zumindest die Suchfunktion hier und diverse Anfragen bei Beratungsstellen suggeriert.

Ich hab jetzt mal rumgefragt, wie das tatsächlich in der Praxis ausschaut und bei 3 verschiedenen Ingenieurbüros bzw. Firmen in meiner Nähe angefragt, da ich die Leute recht gut kenne. Alle 3 Inhaber programmieren lediglich eigene Massen-Software für den Multimediabereich und bieten diese im Internet bzw. auch in Läden für jeden zum Kauf an, führen aber keine zusätzlichen Dienstleistungen aus. Die Preisregion der verkauften Produkte dieser Firmen bewegt sich von 50 Euro bis hin zu mehreren 1000 Euro, der Umsatz dürfte zumindest bei einem nicht allzu wenig sein, eigene Büroräume haben sie alle, Teilzeit-Angestellte hat einer auch. Das interessante war allerdings, dass alle 3 lediglich als Freiberufler *ohne Gewerbeschein* arbeiten und dass auch so mit dem Finanzamt usw. abgesprochen haben (angeblich). Als Begründung wurde angegeben, man darf auch ohne Gewerbeschein Handel mit Software treiben bzw. diese verkaufen, wenn sie denn nur von einem selber programmiert wurde.

Das erschien mir auf Anhieb etwas dubios, aber es waren eben 3 unterschiedliche Leute aus 3 Bereichen, die sich nicht untereinander kennen und dasselbe gesagt haben. Jetzt bin ich etwas verunsichert, weil ich eben auch vorhatte, als Ingenieur meine Software zu entwickeln und zu verkaufen, allerdings mit Gewerbeschein.

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße

Michael

BFH-Urteil vom 04.05.2004 Az. XI R9/03
Hallo …

Sie können sich hier http://www.svkanzlei.de/text0021.pdf mal eine Erklärung zu dem o.g. Urteil anschauen, dort wird die Thematik Anwender- und Trivialsoftware zur Einordnung der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit erläutert.

MfG
BEBOUB

Hallo …

Sie können sich hier http://www.svkanzlei.de/text0021.pdf mal
eine Erklärung zu dem o.g. Urteil anschauen, dort wird die
Thematik Anwender- und Trivialsoftware zur Einordnung der
freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit erläutert.

Hallo,

das BFH-Urteil ist leider wirklich wieder etwas komisch.
Meine perönlich Meinung wäre folgendermaßen:
Der Handel mit Software ist ganz klar gewerblich, Handel bedeutet aber Einkaufen und anschließend Verkaufen.
Ein Programmierer erstellt eine Software er kauft sie nicht ein, das ist also m.E. kein Handel.

Trotzdem nicht als freiberuflich ansehen, würde ich die Erstellung einer Software, welche dann unverändert und ohne weitere Nebenleistungen (Beratung, Einrichtung, Customizing …) massenhaft verkauft wird.
Dagegen den Verkauf einer gewissermaßen auch fertigen Software, welche dann aber durch Beratung, Einrichtung, Customizing … noch auf die Bedürfnisse des Käufers abgestimmt wird, würde ich dann als freiberufliche Tätigkeit ansehen.
Ich glaube so hat es der BFH gemeint, nur mit dem Ausdruck Tivialsoftware mit dem die Finanzverwaltung Software mit Anschaffungskosten

Hallo!

Trotzdem nicht als :freiberuflich ansehen, würde :ich die Erstellung einer :Software, welche dann :unverändert und ohne
weitere Nebenleistungen :frowning:Beratung, Einrichtung, :Customizing …) massenhaft :verkauft wird.
Dagegen den Verkauf einer :gewissermaßen auch fertigen
Software, welche dann aber :durch Beratung, Einrichtung,
Customizing … noch auf die :Bedürfnisse des Käufers
abgestimmt wird, würde ich :dann als freiberufliche :Tätigkeit ansehen.

Genau so sehe ich den Sachverhalt auch und genau so begründete ich meinen vom FA abgenickten Freiberuflerstatus. Man könnte Serienfertigung dazu sagen, also Gewerbe. Aber jeder Auftrag bedarf der Beratung/Berechnung/Beurteilung und der individuellen Anpassung an die Bedürfnisse des Kunden. Das erfordert besonderes, nur bei mir vorhandenes Know-how - also freiberuflich.

Gruß
Wolfgang

Dumme Fragen dazu …
Hallo,

Das klingt schon alles ganz gut mit selbständig machen und eigene Software verkaufen, aber ein paar Fragen hätte ich.

Wie sieht es bei Freiberuflichen mit Markenschutz aus ?
als Urheber kann ich ja mein Copyright darunter setzen aber hilft das auch ?

und wenn man sie verkaufen will als wen oder was gibt man sich aus? man hat ja keinen Firmennamen den man repräsentieren kann ?

Desweiteren eine sehr dumme Frage … wie macht man sich freiberuflich selbständig und was für Abgaben kommen hier auf einen zu, sprich krankenversicherung etc. ?

Und angenommen man macht sich selbständig, programmiert einige Tools und will sie über das Internet verkaufen - ABER man verkauft nichts.
(Es findet keiner oder niemand hat Interesse)
Gilt das dann nicht als Scheinselbständigkeit ?

vielen Dank im vorraus …
Martin