es ist eines meiner Hobby’s zu malen. Natürlich hängt man nicht
alle eigenen Werke auf…und man kann sie auch nicht immer
verschenken. Das wäre ein teures Hobby.
Aber darf man die Bilder, die man in der Freizeit malt denn z.B.
über Ebay verkaufen? Schließlich habe ich nicht Kunst studiert
oder Ähnliches und bin auch nicht selbstständig in dieser Branche
tätig. Wie läuft so was? Was muß man beachten?
natürlich darfst Du Deine Bilder auf eBay verkaufen. Du brauchst dazu keinerlei Ausbildung, solange Du Dich nicht selbst mit akademischen Titeln bezeichnest, die Du nicht hast.
Das einzige, was Du beachten musst: Wenn Du mit Deinen Bildern mehr als 400 EUR im Monat einnimmst, könnte das Finanzamt neugierig werden. Deine Einnahmen müssten dann also bei der Steuer angegeben werden. Das ist jedoch nur relevant, wenn Du regelmäßig größere Umsätze mit Deinen Bildern machst, das Malen also gewerblich betreibst.
Ciao
Andreas
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Das einzige, was Du beachten musst: Wenn Du mit Deinen Bildern
mehr als 400 EUR im Monat einnimmst, könnte das Finanzamt
neugierig werden. Deine Einnahmen müssten dann also bei der
Steuer angegeben werden. Das ist jedoch nur relevant, wenn Du
regelmäßig größere Umsätze mit Deinen Bildern machst, das
Malen also gewerblich betreibst.
Du kannst über eBay so ziemlich alles verkaufen.
Also zum Beispiel selbst gebackenen Apfelkuchen.
Oder eigenen Bilder.
Also das mit dem selbstgebackenen Apfelkuchen, bezweifle ich aber mal ganz stark, ich stelle mir mit Grauen vor, das so ein Apfelkuchen unter den ekelhaftesten Bedingungen, Katze läuft neben her, Müll liegt in der Wohnung rum (Messi) hergestellt wird. Ich glaube das Gesundheitsamt würde dem nicht so ohne weiteres zustimmen.
Was ist wenn ich mir an diesem Pfannkuchen übelst den Magen verderbe, Lebensmittelvergiftung usw. erleide (würg)
Es gibt doch gesetzliche Bestimmungen über die Herstellung.
Aber nichts desto trotz werde ich mir jetzt mal auf Ebay die selbst hergestellten Sachen anschauen…
Gruß
Plö
du schreibst, wenn man einen 400 €-Job ausübst sind die
Einkünfte bis zu dieser Grenze steuerfrei…Bei allen
anderen Einkunftsarten gibt es sowas nicht.
Das heißt also, ich müßte mir ausrechnen, was ich abzüglich
der Kosten und „Lohnarbeiten“ als reinen Gewinn erzielt habe
und dies dem Finanzamt mitteilen???
Ich kenne ein paar Hobbymaler, die ihre Werke bei Freunden
oder Bekannten z.B. im Weinladen oder Restaurant (mit Preis-
kärtchen)aufhängen. Ein Käufer findet sich so meist von ganz
allein. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass diese Leute
keine Angaben an das Finanzamt machen. Machen diese Leute
sich strafbar? Und weißt du vielleicht, wie teuer es ist,
wenn man sich für sowas einen Gewerbe-Schein besorgt?
Wer selber Bilder malt und diese veräußert, betreibt kein Gewerbe und braucht daher keinen Gewerbeschein.
Diese Person erstellt eine Gewinn- und Verlustrechnung, vereinfacht gesagt: Einnahmen abzüglich Ausgaben.
Was dann unterm Strich übrig bleibt, ist der Gewinn bzw. Verlust.
Am Ende des Jahres gibt man dann eine Einkommensteuererklärung ab, abgesehen von den übrigen Einkünften ist dann zusätzlich die Anlage GSE abzugeben, der Gewinn bzw. Verlust wird auf der Rückseite eingetragen, beizufügen ist die Gewinn- und Verlustrechnung.
Alle Vordrucke kann man sich hier herunterladen: http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3659174_N365…