Verkauf Eigentumswohnung

Ich möchte jetzt eine geerbte Eigentumswohnung 50 qm - vor 2 Jahren renoviert - verkaufen. Was muß ich beachten, was ist beim Verkauf für mich wichtig ? z.B. auch Kosten für Notar usw. Kann mir jemand einen Rat geben.?
Danke schön

hallo evelin,

erst mal solltest du die wohnung
begutachten und einen wert
feststellen lassen.

außerdem mußt du einen
energiepass für die wohnung
haben.

am bequemsten ist es,einen
makler deines vertrauens
zu beauftragen.

mfg

kunde3

Hallo Kunde3,

am bequemsten ist es,einen
makler deines vertrauens
zu beauftragen.

Bist du Makler?

Fragende Grüße,
Tinchen

ja, kunde 3, das wäre auch meine frage, ob du selbst makler bist, denn wenn ich die wohnung begutachten lasse ( kostet viel geld ) und dann noch einen makler einschalte ( der nimmt auch einiges an geld ) dann bleibt nicht sehr viel übrig von der summe der wohnung, die man - schwiegermutter - sich hart erarbeitet hat.
evelin

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Frage an ‚Tinchen‘
Bist Du neugierig?
Noch fragendere Grüße,
Frank

Hallo Evelin,
warum muß jemand, der Dir den Tipp gibt einen Makler Deines Vertrauens einzuschalten, gleich automatisch selbst Makler sein?
Und selbst wenn, ist das dann ein Problem?
Das nur mal am Rande.
Zu Deiner Frage ist festzuhalten, dass Du nicht zwingnd einen Energiepass brauchst, wie der andere Schreiber meint. Der Tipp mit dem Wertgutachter ist sicherlich nicht so verkehrt. Denn, wie willst Du einen reellen Preis ansetzen, nicht zu hoch, nicht zu niedrig, wenn Du selber nicht gerade Immobilienspezialistin bist? Davon ab, soooo schrecklich teuer ist das nun auch nicht. Besser ein paar hundert Euros dafür investiert, als beim Verkauf ein paar tausend Euro zu wenig zu verlangen. Oder?

Du solltest jedoch auf keinen Fall mehrere Makler beauftragen. (Wenn Du es über einen Makler abwickeln willst). Immobilienkäufer beäugen den Markt sehr intensiv und merken sehr schnell, wenn ein und das selbe Objekt angeboten wird, wie „sauer Bier“. Damit wird nur der Preis versaut.

Falls Du die Wohnung selber verkaufen willst stehe ich für Fragen ausserhalb des Forums. gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek

Hallo „my special friend“,

Bist Du neugierig?

Ja!

Grüße,
Tinchen

Hallo,

Falls Du die Wohnung selber verkaufen willst stehe ich für
Fragen ausserhalb des Forums. gern zur Verfügung.

Schon wieder in Sachen UNERWÜNSCHTE EIGENWERBUNG unterwegs?

Gruß,
Tinchen

Hallo Evelin,

wie eilig ist es denn mit dem Verkauf?

Was du sicher auch ohne spezielles Wertgutachen rausbekommenkannst ist eine Richtung des Marktwertes - dieser unterscheidet sich nämlich oft vom eigentlichen Wert. Dazu einfach die örtliche Presse und die örtlichen Angebote im Internet (immoscout, planethome, etc) mal anschauen und von Lage, Größe, Alter der Wohnung vergleichen.

Meine Erfahrung sowohl als Käufer als auch als Verkäufer eines Hauses: Die Klientel von Käufern einer Immobilie die lieber privat kaufen will und diejenige die über einen Makler geht sind i.d.R. zweierlei Paar Stiefel!

Mein persönlicher Tipp: solltest du einen Makler einschalten, dann unterschreibe keinen Exclusivvertrag! Dann darfst du die Wohnung nämlich nicht mehr selbst verkaufen! Achte darauf, dass du bei einem Makler immer die Möglichkeit hast selber privat zu verkaufen und selbst wenn der Makler den Käufer anbringt, dass DU als Verkäufer KEINE Maklergebühr bezahlen musst!

Noch was zum Überlegen: wenn du einem Makler einen Exclusivvertrag unterschreibst hast du keinerlei Einfluss mehr auf die Verkaufsstrategie. Du musst tatenlos abwarten ob und wann der Makler Interessentan anbringt. Ausserdem rechnet ein Käufer einer Immobilie immer die Maklergebühr mit in den Kaufpreis mit ein. Daher zahlt - näher betrachtet - doch immer der Verkäufer diesen Betrag.

Selbstverständlich ist es aufwändiger eine Immobilie selbst zu verkaufen. Dabei geht es meiner Erfahrung aber lediglich um deine Zeit - und das auch nur wenn du nicht selbst in der zu verkaufenden Wohnung wohnst. Bei einer selbstbewohnten Immmobilie ist man selber eigenltich immer bei Besichtigungen zugegen (wer will schon fremde Leute alleine in seine Wohnung rein lassen?), bei einer nicht selbst bewohnten Immo muss man sich eben die Zeit nehmen hinzufahren um einen potenziellen Interessenten herumzuführen. Die Kosten für Zeitungsinserate sind dagegen lächerlich. Selbst bein einem Immo-Wert von „nur“ 100.000 Euro und einer Maklercourtage von 3,5 %… rechne mal aus wieviele private Zeitungsanzeigen du für 3500 Euro schalten kannst!!!

Just my 5-Cents…

Grüße & viel Erfolg beim Verkauf wünscht
Tinchen

PS:
Jetzt kommt gleich mein selbstwerbender „my special friend“ und zerreisst mich in der Luft. Wetten dass? :smile:

Tinchen, danke schön, du hast dir so viel mühe gemacht und ich freue mich darüber. ich möchte die wohnung selber verkaufen und weiß ca. über die verwalterin, wie sie zur zeit gehandelt wird. wer muß denn den notar bezahlen, meinen und den anderen ? bist du vom fach ?

herzlichst evelin

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Hallo,

Hallo „my special friend“,

wie darf ich das verstehen?
Gruß,
F.

? bist du vom fach ?

HA HA HA,
jetzt bin ich aber gespannt.

Hallo

Falls Du die Wohnung selber verkaufen willst stehe ich für
Fragen ausserhalb des Forums. gern zur Verfügung.

Schon wieder in Sachen UNERWÜNSCHTE EIGENWERBUNG unterwegs?

Ich weiß nicht, was der Verweis auf weitere Kontaktaufnahme ausserhalb des Forums mit Eigenwerbung zu tun hat.

Gruß,
Frank Scholtysek

Hallo Evelin,

wenn du einen Käufer für die Wohnung gefunden hast und dieser die Finanzierungsbestätigung in der Tasche hat macht ihr zusammen einen Notartermin aus. Der Notar wird euch vor dem Termin einen Vertragsentwurf zuschicken (auf jeden Fall darauf bestehen!). Diesen Entwurf solltest du gründlichst durchlesen und verstehen (lass dir dabei helfen). Zwar wird der Notar beim Termin den Vertrag auch komplett vorlesen und erklären, aber es ist einfacher vorher ggf. noch Änderungen einzubringen. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, darf also weder Verkäufer noch Käufer „über den Tisch ziehen“. Was die Zahlungsmodalitäten, den Übergang von Kosten/Nutzen/Lasten etc. angeht, das wird dir auch der Notar erklären.

I.d.R. zahlt die Notargebühr der Käufer. Das ist jedoch nicht festgeschrieben, das kann individuell vereinbart werden.
Da du dem Käufer die Wohnung lastenfrei zu übergeben hast, musst du jedoch für die Löschung der Grundschuld(en) (die meistens auch bei Schuldenfreiheit noch im Grundbuch eingetragen sind) sorgen. Die Gebühren hierfür hat der Verkäufer zu tragen.

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen, Hallo Evelin,
ich weiß ja mittlerweile, dass mein Kommentare zpeziell von Dir Tinchen hier nicht erwünscht sind, weil Du offenbar ein Problem mit Leuten aus der Branche hast , Du gibst Evelin hier aber folgenden Tipp:

Diesen Entwurf solltest du gründlichst durchlesen
und verstehen (lass dir dabei helfen).

Dazu bedarf es eines wirklich neutralen Fachmannes.

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, darf
also weder Verkäufer noch Käufer „über den Tisch ziehen“. Was
die Zahlungsmodalitäten, den Übergang von Kosten/Nutzen/Lasten
etc. angeht, das wird dir auch der Notar erklären.

Der Notar ist lediglich Fachmann in juristischen Dingen, nicht aber in bauspezifischen Angelegenheiten, wenn also spezielle bauliche Inhalte zur Sprache kommen, ist der Notar leider auch überfordert.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek

Hallo Frank,

Diesen Entwurf solltest du gründlichst durchlesen
und verstehen (lass dir dabei helfen).

Dazu bedarf es eines wirklich neutralen Fachmannes.

Sorry (diesmal wirklich sorry!), aber ich würde dabei eher einen extrem parteiischen Fachmann vorziehen. Dieser soll ja MICH beraten und nicht auch gleichzeitig die andere Seite.

Grüße,
Tinchen

Mann-o-Mann, und ich klick das auch noch an…

Ich möchte jetzt eine geerbte Eigentumswohnung 50 qm - vor 2
Jahren renoviert - verkaufen. Was muß ich beachten, was ist
beim Verkauf für mich wichtig ? z.B. auch Kosten für Notar
usw. Kann mir jemand einen Rat geben.?
Danke schön

Nun eigentlich bestimmt der Markt den Preis!!!
Was schert sich jemand um ein Gutachten wenn der Preis darin nicht zu erzielen ist.
Meine Wohnung habe ich anno 93 für damals 390 TDM gekauft und das war halbwegs günstig (Hochzinsphase und Wohnungsangebot knapp). Verkauft habe ich sie Anno 2003 für gerade mal 170T€ also ungefähr 50 TDM weniger. (Niedrigzinsphase und Überangebot an Wohnraum) Allerdings nach hundert Besichtigungen mit Maklern und deren Interessenten etc.
Hilft da ein Gutachten wenn kein Käufer sagt ja die ist es??
Keiner hat nach Rücklagen gefragt niemand wollte die Nebenkosten wissen, das bedeutet doch: absolut kein wirkliches Interesse nur sight seeing.
„Komm geh´n wir mal Wohnungen gucken“
Der Preis richtet sich nach den Gegebenheiten. Baujahr, Bausubstanz, Verwalter ja/nein, Hausmeister, Wohnort, Schulen, KiGa, Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindung, Öffentliche Verkehrsmittel etc. Das wird zwar alles im Gutachten mit festgehalten, aber auch das ist nur ein Anhaltspunkt. Einfach mal ein wenig den Markt beobachten. Zeitungsinserate und auch mal auf Verkaufsangebote anrufen und nachfragen zum Meinung bilden. Dann liegst Du nicht schlecht.
Notar bezahlt stets der Käufer zumindest mir nichts anderes bekannt.
Gebührenordnung richtet sich nach Verkaufswert. Die kann man erfragen. Deshalb evtl. die Einbauküche herausrechnen und separat im Vertrag erwähnen. Ebenso lassen sich viele Dinge wie Vorhänge andere Einbaumöbel etc. herausrechnen und unter der Hand verkaufen. Das spart dem Käufer die Notar/Maklergebühren und Du kannst am dem Vorteil des Käufers teilhaben. Allerdings ist das etwas unsicher weil eigentlich separater Kaufvertrag erforderlich. Bis dahin sollte man die Leute etwas einschätzen können. Im Zweifel lieber Nummer sicher.
Viel Erfolg
Schmidchen