Verkauf Eigentumswohnung

Hallo
Ich habe mal zwei Fragen
1.
Wann dürfen wir eine Eigentumswohung ( nicht selbst genutzt)Verkaufen wenn wir im Grundbuch als Eigentümer stehen oder wenn so wie jetzt eine „Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Übertragung des Eigentums“ eingetragen ist?
Anmerkung Der Kaufpreis ist bezahlt was wir auch schriftlich haben.

2.) wie ist das mit der Spekulationssteuer wie hoch ist die und muss man die auch bezahlen wenn der Verkaufspreis gleich dem Kaufspreis ist.

Teilantwort
Hallo,

Wann dürfen wir eine Eigentumswohung ( nicht selbst
genutzt)Verkaufen wenn wir im Grundbuch als Eigentümer stehen
oder wenn so wie jetzt eine „Vormerkung zur Sicherung des
Anspruches auf Übertragung des Eigentums“ eingetragen ist?
Anmerkung Der Kaufpreis ist bezahlt was wir auch schriftlich
haben.

Ihr dürft m. E. nur das verkaufen, was in Eurem Eigentum steht, und Eigentümer seid Ihr mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Gibt es Probleme? :wink:

Die Steuer-Frage kann ich leider nicht fachgerecht beantworten.

LG

Schnägge

Hallo,

2.) wie ist das mit der Spekulationssteuer wie hoch ist die
und muss man die auch bezahlen wenn der Verkaufspreis gleich
dem Kaufspreis ist.

Wie hoch die ist, kommt auf die persönlichen Verhältnisse an.
Der Gewinn erhöht eben das zu versteuernde Einkommen.

Wenn Verkaufspreis = Kaufpreis fällt innerhalb von 10 Jahren trotzdem ein Spekulationsgewinn an, denn der Kaufpreis wird um die in den vier Jahren in Anspruch genommene AfA = Abschreibung vermindert.

Gruß

der Petz

Hallo
Ich habe mal zwei Fragen
1.
Wann dürfen wir eine Eigentumswohung ( nicht selbst
genutzt)Verkaufen wenn wir im Grundbuch als Eigentümer stehen
oder wenn so wie jetzt eine „Vormerkung zur Sicherung des
Anspruches auf Übertragung des Eigentums“ eingetragen ist?
Anmerkung Der Kaufpreis ist bezahlt was wir auch schriftlich
haben.

hmmm… normalerweise ist es wirklich so, dass ihr erst über euer „Eigentum“ verfügen dürft, wenn es wirklich euer EIGENTUM ist, was es im Moment leider noch nicht ist!
Aber wenn ihr es unbedingt veräußern wollt, müsst ihr natürlich mit dem noch Besitzer in Verhandlung treten, evtl. gibt es da ne Möglichkeit.

2.) wie ist das mit der Spekulationssteuer wie hoch ist die
und muss man die auch bezahlen wenn der Verkaufspreis gleich
dem Kaufspreis ist.

Also meiner Meinung nach ergibt sich (trotz Afa) bei Kaufpreis=Verkaufspreis keinen Gewinn, d.h. es entsteht auch keine Spekulationssteuer. Ihr habt ja bestimmt auch noch andere Ausgaben zu diesem Kauf (Zinsen, Baubegehung, Notargebühren, usw.) gehabt, die ihr ansetzen könnt (Gewinnschmälerung), daher denke ich nicht, dass euer größtes Problem die Spekulationssteuer sein wird :frowning:

Grüße
Senta

hi müsste ich dann auf die Komplette Summe die Spekulationssteuer zahlen oder nur auf den " Gewinn

Gruß
Lars"

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