Verkauf Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

mal angenommen man verkauft seine Wohnung. Im Notarvertrag ist nur geregelt, dass die Küche samt Einbaugeräten bleibt.

Wie verhält es sich mit der Duschkabine? Beim Kauf war nur die Duschtasse enthalten. Somit kann man doch theoretisch die Glaskabine ausbauen, oder?

Oder gibt es andere Regelungen? Gekauft wie gesehen, vielleicht. Eventuell gibt es eine Grundsätzliche Regel die mir jemand erläutern könnte.

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für Eure Hinweise.

cu
alex

Wie verhält es sich mit der Duschkabine? Beim Kauf war nur die
Duschtasse enthalten. Somit kann man doch theoretisch die Glaskabine ausbauen, oder?

Dann hätte man bei er Besichitgung darauf hinweisen müssen, dass die Duschkabine nicht zum Lieferumfang gehört. Was beim Kauf des Hauses durch den jetzigen verkäufer alles vorhanden war, spielt jetzt keine Rolle mehr.

Oder gibt es andere Regelungen?

Man kann alles vertraglich vereinbaren. Wenn man das versäumt, ist verkauft wie besehen.

Hallo Nordlicht,

vielen Dank für die schnelle Hilfe!

cu
alex

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