Hallo Forum J Ich habe eine Frage bezüglich der Spekulationssteuer aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung! Konkret… wie viel muss man bezahlen / muss man bezahlen? Folgender Fall: Der „nicht-mehr“ Eigentümer ( E ) hat die Wohnung seit 5 Jahren selbst bewohnt, ist alelrdings erst seit 1 1/2 Jahren Eigentümer.
Der Eigentümer verkauft die Wohnung nach 1 1/2 Jahren, da er aus Kiel in das
Entfernte Frankfurt am Main zieht. Aus dem Wohnungsverkauf kann E einen Gewinn von 42.000 € erzielen.
Sanierungs & Renovierungskosten sind den 1 1/2 Jahren nicht angefallen.
Kann E die Steuer durch seinen Umzug umgehen? Wenn nicht wie viel muss E gem. ESTG bezahlen? E hat einen Einkommenssteuersatz von 14%.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!! MFG. Daniel
Ich habe eine Frage bezüglich der Spekulationssteuer aus dem Verkauf einer
Eigentumswohnung!
Konkret… wie viel muß man bezahlen / muß man bezahlen?
Folgender Fall:
Der „nicht-mehr“ Eigentümer ( E ) hat die Wohnung
seit 5 Jahren selbst bewohnt, ist alelrdings erst seit 1 1/2
Jahren Eigentümer.
Der Eigentümer verkauft die
Wohnung nach 1 1/2 Jahren, da er aus Kiel in das
Entfernte Frankfurt am Main zieht. Aus dem Wohnungsverkauf
kann E einen Gewinn von 42.000 € erzielen.
Kann E die Steuer durch seinen Umzug umgehen? Wenn nicht wie viel muß E gem. :EStG bezahlen? E hat
einen Einkommenssteuersatz von 14%.
Bei diesem Einkommensteuersatz fällt keine Spekulationssteuer in obigem Fall an.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich hoffe ich habe den richtigen Wert entnommen. Wenn E ein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit von ca. 43TEUR /Jahr hat. ( Tabelle aus Steuer-Lehrbuch ).
Kannst du mir beantworten, warum keine Steuer anfällt?
Vielen Dank erneut.
Heißt es spielt keine Rolle, ob E Eigentümer in den beiden vorangegangen Jahren war?
2010 Mieter
2011 Mieter
01/2012 Eigentümer
07/2013 Eigentümer + Verkauf
Für manche scheint dieser Fall sicherlich einfach zu sein, ich tue mich mit dem Steuerrecht etwas schwerer…
Ist die Wohnung durchgängig (seit Kauf) zu EIGENEN Wohnzwecken
verwendet worden?
Wenn ja, ist das der Grund.
Durchgängig seit Kauf oder mindestens die letzten 2 Jahre vor dem Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Da Eigenbesitz unter 2 Jahren war (1 1/2 Jahre) zählt natürlich der durchgängige Eigenbesitz.