Verkauf Eigentumswohnung=Vorkaufsrecht für Mieter?

Nehmen wir an, es soll eine vermietete Eigentumswohnung verkauft werden. Der Mieter ist erst seit einigen Monaten in dieser Wohnung und wusste auch bei Unterschrift des Mietvertrages, dass es sich um eine Eigentumswohnung des Vermieters handelt.
Hat nun der Mieter ein Vorkaufsrecht bzw muss man dem Mieter überhaupt anbieten die Wohnung zu kaufen??
Meines Erachtens gilt dieses Vorkaufsrecht doch nur, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, während der Mieter diese bewohnt, was hier jedoch nicht der Fall ist. Ist das so korrekt?
Die Umwandlung liegt übrigens schon über 10 Jahre zurück.

Hallo Michael

Nehmen wir an,

das man sich vielleicht zu einer vernünftigen Anrede und Gruss hinreissen lassen kann :wink:

Vorkaufsrecht muss m.W. nach schriftlich fixiert sein, ansonsten kann der Eigentümer mit seinem Eigentum machen was er will

LG
Mikesch

Hallo

wobei ich mich frage: warum soll ich dem Mieter die Wohnung nicht zum Kauf anbieten? Letztendlich ist es doch egal wenn der gewünschte Preis bezahlt wird.

Gruß

Moin, Irene,

wobei ich mich frage: warum soll ich dem Mieter die Wohnung
nicht zum Kauf anbieten?

das kann der Vermieter halten, wie er mag. Die Frage war jedoch, ob er dem Mieter das Vorkaufsrecht einräumen muss.

Im Interesse des Verkäufers liegt meist ein schneller, zumindest reibungsloser Verkauf; ein Vorkaufsrecht kann dem leicht im Wege stehen.

Gruß Ralf

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Weil „eine Wohnung zum Kauf anbieten“ halt nicht Vorkaufsrecht ist!

Das Vorkaufsrecht ist, einen bereits unterschriebenen Notarvertrag mit einem Dritten zu gleichen Konditionen zu übernehmen!
Gruß n.

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Nehmen wir an, es soll eine vermietete Eigentumswohnung
verkauft werden. Der Mieter ist erst seit einigen Monaten in
dieser Wohnung und wusste auch bei Unterschrift des
Mietvertrages, dass es sich um eine Eigentumswohnung des
Vermieters handelt.
Hat nun der Mieter ein Vorkaufsrecht bzw muss man dem Mieter
überhaupt anbieten die Wohnung zu kaufen??

nein

Meines Erachtens gilt dieses Vorkaufsrecht doch nur, wenn die
Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, während der
Mieter diese bewohnt, was hier jedoch nicht der Fall ist. Ist
das so korrekt?

Ja http://dejure.org/gesetze/BGB/577.html

Die Umwandlung liegt übrigens schon über 10 Jahre zurück.

gruß n.

moin,moin

mea culpa - habe ich nicht richtig gelesen oder falsch interpretiert.

Tut mir Leiiiiiid

Gruß

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