Hallo,
ab wann kann man eine Eigentumswohnung nach dem Kauf frühestens weiterverkaufen? Selbst wenn der Gewinn versteuert werden muss …
Vielen Dank & Gruß
Marie
Hallo,
ab wann kann man eine Eigentumswohnung nach dem Kauf frühestens weiterverkaufen? Selbst wenn der Gewinn versteuert werden muss …
Vielen Dank & Gruß
Marie
Bei eigennutzung kannst du 2 Jahre nach kauf(oder war es einzug?) die Wohnung steuerfrei weiterverkaufen.
Bei vermieteten/fremdgenutzen Immobilien erst nach 10(!) Jahren.
Ansonsten gilt der Verkauf von 3 Immobilien in 5Jahren als gewerblich.
Wenn dir das aber alles egal ist, weiss ich nicht ob´s eine Frist speziell für ETWs gibt(denke aber nicht, eventuell findest du dazu aber was in der Satzung!?).
Grüsse,
Sven.
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Bei eigennutzung kannst du 2 Jahre nach kauf(oder war es
einzug?) die Wohnung steuerfrei weiterverkaufen.
??? über die brücke gehe ich nicht.
angenommen du hast 50 T€ gewinn gemacht - steuerfrei ?
das würde anderen gesetzen arg widersprecen.
t.
Hi,
ich hab neulich im www genau das gelesen, dass bei eigengenutzen Immobilien die Frist nur 2 Jahre beträgt, ich hab das jetzt, zu meiner Schande, ungeprüft weitergegeben.
kurze Suche bei google.de brachte folgendes hervor, wo man aber nur eine Unterschreidung, jedoch nicht die Frist feststellen kann:
http://www.kredit-check.de/tipps/tipps.asp?sub=3
Wertzuwachs: Der kann gegebenenfalls bei einem Verkauf realisiert werden. Für Selbstnutzer bleibt er steuerfrei. Vermieter müssen den Gewinn versteuern, wenn er vor Ablauf einer zehnjährigen Spekulationsfrist gemacht wird.
…
Da ich mir aber nun doch nichtmehr sicher bin, ziehe ich die Aussage zurück, wir wolln ja niemanden auf falsche und teure Gedanken bringen.
MfG