Verkauf Eigentumswohnung

Hallo,

ab wann kann man eine Eigentumswohnung nach dem Kauf frühestens weiterverkaufen? Selbst wenn der Gewinn versteuert werden muss …

Vielen Dank & Gruß

Marie

Bei eigennutzung kannst du 2 Jahre nach kauf(oder war es einzug?) die Wohnung steuerfrei weiterverkaufen.
Bei vermieteten/fremdgenutzen Immobilien erst nach 10(!) Jahren.

Ansonsten gilt der Verkauf von 3 Immobilien in 5Jahren als gewerblich.

Wenn dir das aber alles egal ist, weiss ich nicht ob´s eine Frist speziell für ETWs gibt(denke aber nicht, eventuell findest du dazu aber was in der Satzung!?).

Grüsse,
Sven.

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Bei eigennutzung kannst du 2 Jahre nach kauf(oder war es
einzug?) die Wohnung steuerfrei weiterverkaufen.

??? über die brücke gehe ich nicht.
angenommen du hast 50 T€ gewinn gemacht - steuerfrei ?

das würde anderen gesetzen arg widersprecen.
t.

Hi,
ich hab neulich im www genau das gelesen, dass bei eigengenutzen Immobilien die Frist nur 2 Jahre beträgt, ich hab das jetzt, zu meiner Schande, ungeprüft weitergegeben.

kurze Suche bei google.de brachte folgendes hervor, wo man aber nur eine Unterschreidung, jedoch nicht die Frist feststellen kann:
http://www.kredit-check.de/tipps/tipps.asp?sub=3

Wertzuwachs: Der kann gegebenenfalls bei einem Verkauf realisiert werden. Für Selbstnutzer bleibt er steuerfrei. Vermieter müssen den Gewinn versteuern, wenn er vor Ablauf einer zehnjährigen Spekulationsfrist gemacht wird.

Da ich mir aber nun doch nichtmehr sicher bin, ziehe ich die Aussage zurück, wir wolln ja niemanden auf falsche und teure Gedanken bringen.

MfG