Guten Tag Liebe Mitwissenden,
nehmen wir mal an Familie R. würde ihre Eigentumswohung verkaufen wollen. Damit es nicht zum Papierkrieg kommt würde dies die Familie R gerne mit Hilfe eines Maklers machen.
Familie R. würde es interesieren zu erfahren ob es gesetzlich festgelegt ist, das sowohl Verkäufer und Käufer die Maklerprovision zu tragen haben.
Familie R. hatte im Internet nichts eindeutiges finden können.
Vielen Dank
Familie R. würde es interesieren zu erfahren ob es gesetzlich
festgelegt ist, das sowohl Verkäufer und Käufer die
Maklerprovision zu tragen haben.
Nein, ist es nicht.
Danke für die schnelle Antwort.
Also könnte Familie R. wenn sie einen Makler beauftragen mit Ihm vereinbaren das nur der Käufer die Provision trägt.
Gruß
Moin Lucia,
Familie R. würde es interesieren zu erfahren ob es gesetzlich
festgelegt ist, das sowohl Verkäufer und Käufer die
Maklerprovision zu tragen haben.
in D gibt es weit gehende Vertragfreiheit.
Wenn ihr mit dem Makler vereinbart, daß ihr nichts zu zahlen habt, ist das OK.
Sollte der Makler zicken, ist ein Hinweis darauf, daß er nicht der einzige ist, meist sehr effektiv. So hats auch mein Ex-Schwiegervater gemacht.
Gandalf
Also könnte Familie R. wenn sie einen Makler beauftragen mit
Ihm vereinbaren das nur der Käufer die Provision trägt.
Gruß
Aber man muss berücksichtigen, dass den Käufer nur der Endpreis interessiert: die ca. 7% Maklerprovision zieht er natürlich von seinem Preisgebot ab - dann zahlt sie im Endeffekt doch der Verkäufer: durch einen geringeren Kaufpreis
Gruß n.
1 „Gefällt mir“
Hallo,
Ich kenne es nur von der Käufer-Seite her.
Sollte der Makler zicken, ist ein Hinweis darauf, daß er nicht
der einzige ist, meist sehr effektiv.
Ja, wenn der Makler zickt, dann erkläre ich ihm, dass ICH ihn als Käufer bezahle, dass somit ich sein Kunde bin und nicht der Verkäufer. Hat bei mir auch geklappt.
Gruß
Jörg Zabel