Hallo,
Ich habe Ende der 80er Jahre eine Eigentumswohnung gekauft, die seitdem vermietet war. Habe AfA, etc in Anspruch genommen, was i.d.R. zu Verlusten bei V&V geführt hat. Nun möchte ich die Wohung verkaufen.
Das führt nun zu gleich zwei Fragen:
(1) Muss ich einen evtl. Gewinn versteuern? Falls ja, kann man die in der Vergangenheit angefallenen Verluste aus V&V gegenrechnen?
(2) Wie wird der evtl. Gewinn berechnet? M.E. wird die in Anspruch genommene AfA bei alten Verträgen und mehr als 10 Jaren zwischen Kauf und Verkauf nicht berücksichtigt. Stimmt das?
Schon mal herzlichen Dank,
Mike