Verkauf einer dreistelligen Telefonnummer im gleichen Ortsnetz möglich?

Hallo,

ich habe vor einigen Jahren eine dreistellige Telefonnummer geerbt und auf mich übertragen lassen. Der vorhandene Anschluß wird weiter genutzt.

Nun haben wir keinen Bedarf mehr an diesen zweiten Festnetzanschluß, der aber insbesondere für Firmen - da dreistellig - interessant sein dürfte.
Ist es möglich Rufnummern - auch interessante Nummernkonstellationen - innerhalb des Ortsnetzes zu verkaufen?

mfG

Nun da dir weder der Anschluss noch die Nummer gehört, ein klares nein.

Hallo,

du kannst ja gerne einmal mit der Bundesnetzagentur darüber reden, ich denke aber das die Antwort NEIN lautet :smile:

Denn die Telefonnummern werden von dieser vergeben.

Hallo Familie,
die Nummer gehört nicht Dir, also dem Besitzer des Anschlusses, sondern dem Netzbetreiber. Dieser hat diese Nummer für Dich reserviert und Du zahlst im Prinzip Miete dafür. Wenn Du aufhörst „Miete“ zu zahlen, macht der Netzbetreiber damit was er will.
Du denkst da wahrscheinlich daran, dass man seine Nummer bei Providerwechsel mitnehmen kann. Da hat man aber auch kein Recht darauf. Nur haben viele Provider da ein internes Abkommen, dass sie hier zustimmen. Aber bei einigen muss man dafür aber auch zahlen. Da geht es auch nur darum, direkt Geld damit zu verdienen oder einen Kunden zu gewinnen, weil er als kleines Zuckerl seine Nummer behalten darf. In beiden Fällen gewinnen die Provider damit. Es ist ja auch ihre Nummer.
Also klares Nein, Du kann sie nicht verkaufen, da sie Dir nicht gehört!

Gruß
Kleiner Racker

Hallo,

aber das ist schlicht falsch.

Rufnummern werden durch die Bundesnetzagentur vergeben.

das ist in diesem zusammenhang ebenfalls falsch.
die bundesnetzagentur vergibt blöcke von nummern. das einzelne tk-unternehmen verteilt die nummern aus diesen blöcken. siehe https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/ONRufnr/NummernplanOrtsnetzrufnummern.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Hallo Benny,
Die aussagen ist nicht falsch! Wie von anonym5 geschrieben, werden von der Netzagentur den Netzbetreibern Nummernblöcke zugeteilt. Und dafür zahlen die. Also gehören diese Nummern auch den Netzbetreibern!!!
Wie sie in deren Besitz kommen, war für die Frage irrelevant, drum habe ich dies auch nicht extra erklärt.

Gruß
Kleiner Racker

Zitat aus

Rufnummern der Klasse 3, Rufnummern, deren Länge nicht der durch das aufgeführte
Verzeichnis vorgegebene Rufnummernlänge entspricht, und portierte Rufnummern dürfen
grundsätzlich nicht von einem Teilnehmer
auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Also:
Kannst du vergessen.

Hallo,

Doch sie ist falsch, ich würde mal die verlinkte Verordnung der Netzagentur auch lesen.

Das Zuteilungsverfahren wird in Form einer Verwaltungsanweisung gesondert veröffentlicht (siehe Amtsblatt der Bundesnetzagentur 9/2006 vom 10.05.2006, Mitteilung 163/2006).

lesen reicht nicht. man muss sie auch verstehen. und dann muss man auch noch wissen, worum es eigentlich geht. was du zitiert hast, hat jedenfalls mit der diskussion nichts zu tun. weiter oben steht schon der passende link.